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   BVerwG, 26.06.1970 - IV C 90.69   

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BVerwG, 26.06.1970 - IV C 90.69 (https://dejure.org/1970,849)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1970 - IV C 90.69 (https://dejure.org/1970,849)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1970 - IV C 90.69 (https://dejure.org/1970,849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 396
  • DÖV 1971, 204
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 90.69
    Zur Auslegung der Worte "nicht zu besorgen" in § 34 Abs. 2 WasHG (im Anschluß an Urteil vom 16. Juli 1965 - BVerwG IV C 54.65 - in ZfW 1965, 113 = DVBl. 1966, 496).

    Zwar ist der Verwaltungsgerichtshof mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, daß eine Lagerung von Heizöl nach § 34 Abs. 2 WasHG nur dann zulässig ist, wenn für die Verunreinigung des Grundwassers keine, auch hoch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit besteht, sie also nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16. Juli 1965 - BVerwG IV C 54.65 -).

  • BVerwG, 07.06.1967 - IV C 208.65

    Anerkennung einer schwefelhaltigen Thermalquelle als öffentlich benutzte

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 90.69
    Mit Recht weist daher die Revision auf die besondere Lage der Grundstücke des Klägers und auf die besondere Gefährdung des hier besonders schutzbedürftigen Grundwassers, nämlich der Thermalquellen, hin (vgl. BVerwGE 27, 176 [178]).
  • VG Würzburg, 25.11.2015 - W 6 K 14.324

    Anordnungen des Landratsamts Würzburg zur Abwehr einer Legionellengefahr und zur

    Demnach ist eine Gesundheitsgefährdung zu besorgen und ein behördliches Einschreiten geboten, wenn die Möglichkeit des Schadenseintritts aufgrund von Erkenntnissen und Erfahrungen, sei es auch bei außergewöhnlichen Umständen, nach der menschlichen Erfahrung nicht als unwahrscheinlich anzusehen ist (BVerwG, U. v. 16.7.1965 - IV C 90/69 - DVBl. 66, 469 zu § 34 WHG).

    Eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ist entsprechend dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzgesetzes nur dann nicht i. S. d. § 4 Satz 1 Satz 1 TrinkwV 2001 zu besorgen, wenn hierfür keine, auch noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit besteht, eine Gesundheitsschädigung also nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist (BVerwG, U. v. 26.6.1970 - IV C 90.69 - juris, Rn. 9).

  • VG Würzburg, 14.07.2014 - W 6 S 14.485

    Trinkwassererwärmungs- und leitungsanlage einer Wohneigentümergemeinschaft

    Eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ist entsprechend dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzgesetzes nur dann nicht i.S.d. § 4 Satz 1 Satz 1 TrinkwV 2001 zu besorgen, wenn hierfür keine, auch noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit besteht, eine Gesundheitsschädigung also nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist (BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 90.69 - juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99

    Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Durchführung des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973 - 4 C 44.69 -, ZfW 1974, 296; Urteil vom 26. Juni 1970 - 4 C 99.67 -, Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2; Urteil vom 26. Juni 1970 - 4 C 90.69 -, Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 3; Urteil vom 16. Juli 1965 - 4 C 54.65 -, ZfW 1965, 113; Czychowski, a.a.O., § 26 Rdnr. 28 f. m.w.N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99

    Verantwortlichkeit für die Altlastensanierung auf "Bahngrundstücken" insbesondere

    Zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen in einem Tank gehören sowohl das Befüllen eines solchen Tanks als auch Umfüllvorgänge (BVerwG, Urt. v. 26.06.1970 - IV C 90.69 NJW 1971, 396).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 7 A 3871/99

    Lagerung von Gülle im Wasserschutzgebiet)

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 1977 - IV C 78.76 -, Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 5 und vom 26. Juni 1970 - IV C 90.69 -, ZfW 1971, 115; Czychowski, in: Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 6. Aufl. 1992, § 26 Rdn. 30.
  • VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Hierbei ist von den Grundsätzen auszugehen, die zu der Grundwasserschutzbestimmung des § 34 WHG a.F. entwickelt worden sind (vgl. BVerwG v. 16.7.1965, DVBl 1966, 496 ff.; v. 26.6.1970, NJW 1971, 396; Gössl in Sieder/Zeitler/Dahmer/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Kommentar, 51. EL, Februar 2017, § 52 Rn. 75 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 22 ZB 08.2165

    Wasserrechtliche Anordnungen; Freiland-Gänsehaltung; Umsetzung von Verboten einer

    Dies gilt aber nicht bei besonderen Umständen des Einzelfalls, da die Vermutung für den Regelfall eine abweichende Beurteilung im Einzelfall nicht ausschließt (vgl. Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O. RdNr. 21 a zu § 34 zum Aufbringen von Dünger, Klärschlamm etc.; Czychowski/Reinhardt, a.a.O. RdNr. 30 zu § 34; vgl. auch BVerwG vom 26.6.1970 ZfW 1971, 115).
  • VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 1 K 18.957

    Anordnung einer Sicherheitschlorung - Erfolgloser Eilantrag

    Da bloße Möglichkeiten allerdings nie völlig ausgeschlossen werden können, ist die Formulierung "nicht zu besorgen" dahingehend zu deuten, dass keine auch noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit bestehen darf, was im Ergebnis darauf hinausläuft, dass eine Gesundheitsgefährdung nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein muss (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 90.69 - juris Rn. 11; U.v. 16.7.1965 - IV C 54.65 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 14.7.2014 - W 6 S 14.485 - juris Rn. 63; VG München, B.v. 29.10.2013 - M 18 S 13.4404 - juris Rn. 61; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: Juli 2016, § 4 TrinkwV Rn. 6).
  • FG Hamburg, 05.08.2020 - 4 K 109/16

    Energiesteuer: Verlust von Energieerzeugnissen durch unabwendbares Ereignis oder

    An die Unwahrscheinlichkeit des Schadenseintritts seien umso größere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden sein könne (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970, IV C 90.69, NJW 1971, 396; Beschluss vom 17. Juni 2014, 7 B 14/14, UPR 2014, 398).
  • VG München, 29.10.2013 - M 18 S 13.4404

    Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Interessenabwägung

    Eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ist entsprechend dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzes nur dann nicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 TrinkwV zu besorgen, wenn hierfür keine, auch noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit besteht, eine Gesundheitsschädigung also nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist (BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 90.69 - juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.825

    Befreiung von Verboten einer Schutzgebietsverordnung

  • BVerwG, 13.06.1975 - 4 B 16.75

    Anforderung an die Darlegung eines Zulassungsgrundes im Rahmen einer

  • VG Berlin, 09.11.1973 - I A 324.72

    Umschlag gefährdender Flüssigkeiten aus Tankschiffen ; Verunreinigung des

  • VG Berlin, 09.11.1973 - I A 369.72

    Aufstellung von stationären Saugpumpen in einem Hafen; Verhinderung der

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