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   BVerwG, 13.06.1980 - IV C 98.77   

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https://dejure.org/1980,143
BVerwG, 13.06.1980 - IV C 98.77 (https://dejure.org/1980,143)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1980 - IV C 98.77 (https://dejure.org/1980,143)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 (https://dejure.org/1980,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln; Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich; Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs; Beachtlichkeit von Folgewirkungen; Zahl der vorhandenen Wohnungen [sog. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 473
  • DVBl 1981, 97
  • DÖV 1981, 182
  • BauR 1981, 45
  • ZfBR 1980, 298
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72

    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    a) Der Eintritt eines mit § 34 BBauG unvereinbaren bodenrechtlich relevanten Widerspruchs hat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere die Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304] und vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [123]) vier Voraussetzungen: Ein solcher Widerspruch liegt vor, wenn die hinzutretende Anlage von der maßgeblichen vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich beachtlicher Weise, negativer Richtung, graduell gesteigert abweicht.

    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Es meint, daß der Ausbau seinerzeit nach der vorhandenen Bebauung bedenklich gewesen sei, weil er der vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich relevanter Weise widersprochen habe (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 (32)).

    Erstens ist das Eintreten einer mehr als geringfügigen Verschlechterung nur ein Beispiel für das Vorliegen eines (bodenrechtlich relevanten) Widerspruchs (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [32]).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Aus dem Verhältnis, in dem die verschiedenen Fassungen des § 34 BBauG zueinander stehen - seine ursprüngliche Fassung von 1960, seine (zweite) Fassung durch das Gesetz vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2256, 3617 - BbauG 1976) und seine jetzt geltende (dritte) Fassung von 1979 -, ergibt sich, daß die beiden späteren Fassungen für die Beurteilung der Zulässigkeit des Dachgeschoßausbaus jedenfalls nicht günstiger sind, als es die ursprüngliche Fassung war (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [379]).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Der Bestandsschutz ist ein durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich begründeter Schutz (vgl. Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 S. 11 [14]).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    a) Der Eintritt eines mit § 34 BBauG unvereinbaren bodenrechtlich relevanten Widerspruchs hat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere die Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304] und vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [123]) vier Voraussetzungen: Ein solcher Widerspruch liegt vor, wenn die hinzutretende Anlage von der maßgeblichen vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich beachtlicher Weise, negativer Richtung, graduell gesteigert abweicht.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76

    Bekanntmachung - Bebauungsplan - Bezug - Bezeichnung nach Nummern - Unbeplante

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Ein solcher Bestandsschutz würde erreicht sein, wenn der durch den Ausbau geschaffene Zustand seit seinem Entstehen - also seit dem Jahre 1972 - "in irgendeinem - namhaften - Zeitraum dem maßgebenden materiellen Baurecht entsprochen" haben sollte (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 64 S. 54 [55]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG; Mehr als nur

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 81.73

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde bei einer Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76

    Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Das ist nicht nur in § 16 BauNVO so vorgesehen, sondern entspricht auch der Sache: Die Zahl der Wohnungen, d.h. der im Sinne eines gewissen Abschlusses gegeneinander "abgegrenzte(n) Wohnbereiche" (vgl. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG VIII C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 7 S. 7 [10]) sagt nicht einmal verläßlich etwas über die Zahl der Bewohner aus.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Ausschlaggebend hierfür war, daß Grund- und Geschoßflächenzahl zu den in § 16 Abs. 2 BauNVO genannten Kriterien des Maßes der baulichen Nutzung gehören und als solche auch für die Beurteilung des Nutzungsmaßes im unbeplanten Innenbereich von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 19).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Zwar kann sich das Berufungsgericht insoweit nicht auf die Entscheidung des Senatsvom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 19) stützen; in dieser Entscheidung ging es nicht um die Bedeutung der Zahl der Wohnungen für den Bestandsschutz, sondern um die bodenrechtliche Relevanz der Zahl der Wohnungen im Zusammenhang mit § 34 BBauG 1960.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Sie kann aber als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung bodenrechtliche Relevanz haben (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - BRS 36 Nr. 58).
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