Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.09.1981 - IV OE 32/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1632
VGH Hessen, 21.09.1981 - IV OE 32/79 (https://dejure.org/1981,1632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.09.1981 - IV OE 32/79 (https://dejure.org/1981,1632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. September 1981 - IV OE 32/79 (https://dejure.org/1981,1632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Hessen, 08.06.1989 - 4 UE 1360/85

    AUßENBEREICH; BAUVORANFRAGE; INNENBEREICH; SONSTIGES VORHABEN; TAUNUS; VORANFRAGE

    Ein sonstiges Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB beeinträchtigt in Landschaftsschutzgebieten Belange des Landschaftsschutzes, solange die erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung nicht vorliegt (wie Hess.VGH, U. v 21.09.1981 - IV OE 32/79 - HessVGRspr. 1982, 59 = NuR 1982, 228).

    zweitinstanzliches Aktenzeichen IV OE 32/79 (erstinstanzliches Aktenzeichen IV/1 E 301/76, Flur 2 Flurstück ..., ..., ...);.

    Die nach alledem als sonstige Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilenden Wohnhäuser beeinträchtigen öffentliche Belange, weil die beabsichtigte Wohnnutzung der Darstellung des Gebiets als "Sondergebiet Kur" im Flächennutzungsplan widerspricht, sowie - insbesondere im Hinblick auf das Fehlen der vorgreiflichen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung Belange des Natur- und Landschaftsschutzes beeinträchtigt, aber auch die natürliche Eigenart der Landschaft berührt (vgl. dazu im einzelnen Hess. VGH, U. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - HessVGRspr. 1982, 59 = NuR 1982, 228).

  • VGH Hessen, 17.02.1992 - 4 TH 3408/90

    Zur Zulässigkeit eines Lagerplatzes im Außenbereich; Räumungsgebot und

    Das gilt für den Flächennutzungsplan wie für einen daraus entwickelten Bebauungsplan, der allein in der Lage wäre, einen Anspruch auf eine Baugenehmigung für eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage im Außenbereich zu begründen (Hess. VGH, U. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - HessVGRspr. 1982, 59 = NuR 1982, 228).

    Eine landschaftsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist weder erteilt (zur Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung vgl. bereits Hess. VGH, U. v. 21.09.1981, a.a.O.) noch könnte sie erteilt werden, da die Schutzwürdigkeit der Landschaft nicht in Frage steht und nicht erkennbar ist, daß ihre Beeinträchtigung auf andere Weise als durch die Beseitigung der von der Räumungsanordnung erfaßten Gegenstände vermieden werden könnte.

  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 4 UE 3721/89

    AUßENBEREICH; BAUVORANFRAGE; DILLKREIS; FORSTWIRTSCHAFT; GERÄTEHALLE; HAUBERG;

    Der Erteilung des beantragten Vorbescheides steht nicht die Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung, deren Fehlen als Verstoß gegen formelles Landschaftsschutzrecht eine die Erteilung ausschließende Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne von § 92 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 Satz 1 HBO darstellt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 -, HessVGRspr 1982, 59 u. Beschl. v. 16.01.1986 - III OE 63/82 -, HSGZ 1986, 258), entgegen, denn mit der Bauvoranfrage wurde die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens begehrt.

    Zudem ist für das Vorhaben die erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978 - 4 C 75.76 -, DÖV 1979, 212; Urt. v. 13.04.1983 - 4 C 21.79 -, BauR 1984, 54; Hess. VGH, Urt. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 -, HessVGRspr 1982, 59 = NuR 1982, 228; Urt. v. 08.06.1989 - 4 UE 1360/85 -).

  • VGH Hessen, 30.11.2002 - 7 UZ 4082/00

    Einrichtung einer Bootssteganlage - öffentliche Belange - bereichsspezifische

    Sind danach die - in einem gesonderten Genehmigungsverfahren gemäß §§ 16 Abs. 4, 30 Abs. 3 HENatG von der Unteren Naturschutzbehörde zu prüfenden - landschaftsschutzrechtlichen Belange keine öffentlichen Belange im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 1 HWG, so stellt sich die Frage einer - für das Baurecht bejahten (vgl. Hess. VGH, Ue. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - NuR 1982, 228, u. v. 26.04.1991 - 3 UE 3556/88 - NuR 1992, 36) - Vorgreiflichkeit im Verhältnis von Wasserrecht und Landschaftsschutzrecht von vornherein nicht.
  • VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung

    das umstrittene Gebiet naturschutzrechtlich wieder die Landschaftsschutzverordnung Taunus Anwendung (vgl. dazu § 6 Sicherstellungsanordnung; zur Fortgeltung der Landschaftsschutzverordnung Taunus vgl. Hess.VGH, Urteil vom 21.9.1981 -IV OE 32/79 - Hess.VGRspr. 1982, 59; Urteil vom 30.11.1983 - III OE 47/82 - NuR 1985, 283).
  • VGH Hessen, 13.03.1989 - 4 TH 2205/87

    Bauaufsichtliche Untersagung von landschaftsschutzrechtlich nicht genehmigten

    Der Senat hat dies in ständiger Rechtsprechung für das Baugenehmigungsverfahren entschieden (vgl. Urteil vom 21.09.1981 -- IV OE 32/79 -- HessVGRspr. 1982, 59 = NuR 1982, 228).
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87

    Bauvoranfrage ein nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben betreffend

    Im Verfahren auf Erteilung eines Vorbescheides wirkt sich das Fehlen einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung dahin aus, daß das Vorhaben abgesehen von seiner baurechtlichen Beurteilung den gemäß §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 Satz 1 HBO insgesamt zu beachtenden öffentlich rechtlichen Vorschriften nicht entspricht; die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist deshalb der Erteilung eines Vorbescheides vorgreiflich (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1981 - IV OE 32/79 -, HessVGRspr. 1982, 59 und Beschluß vom 16.01.1986 - III OE 63/82 -, HSGZ 1986, 258).
  • VGH Hessen, 23.01.1992 - 4 UE 2804/86

    Hobbytierhaltung im Außenbereich; Beseitigung von Stallgebäuden

    Eine landschaftsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist weder erteilt (zur Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung vgl. bereits Hess. VGH, Urt. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - HessVGRspr. 1982, 59 = NuR 1982, 228) noch könnte sie erteilt werden, da nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Begriff der Landwirtschaft im Sinne des Landschaftsschutzrechtes lediglich die großflächige Bodennutzung für Tier- und Pflanzenzucht umfaßt (Hess. VGH, U. v. 24.09.1980 - IV OE 95/78 - BRS 36 Nr. 220) und damit jedenfalls Gebäude, die einer Hobby-Tierhaltung dienen sollen, ausschließt.
  • VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88

    Landschaftsschutz; Werkstattanbau an Flugzeughalle; Gemeinwohl

    Wegen der Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung obliegt die Beachtung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung der §§ 5 ff. HENatG und der zugehörigen Verordnung vom 04.08.1982 nicht der Bauaufsichtsbehörde (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.03.1989 -- 3 UE 801/86 -- NVwZ-RR 1989, 468 = RdL 1989, 175), auch nicht nach § 7 Abs. 3 HENatG, der in diesen Fällen ebensowenig wie § 7 Abs. 1 Satz 1 HENatG eine Konzentrationswirkung zugunsten der Bauaufsicht entfaltet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1981 -- IV OE 32/79 -- Hess.VGRspr. 1982, 59).
  • VGH Hessen, 13.09.1990 - 3 UE 125/86

    Bauvoranfrage für eine Gerätehalle und Maschinenhalle (Wanderimkerei) im

    Damit hat sie dem Umstand Rechnung getragen, daß die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung nach der Rechtsprechung des Hess. VGH einer Baugenehmigung oder einem Vorbescheid vorgreiflich ist (grundlegend Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1981 - IV OE 32/79 -, HessVGRspr. 1982, 59 f.), denn bei der grundsätzlichen Klärung der Bebaubarkeit des klägerischen Grundstücks mit einer Maschinen- und Gerätehalle spielt auch die Erforderlichkeit anderer als baurechtlicher Genehmigungen für die Ausführung des Vorhabens eine Rolle und gehört für den Fall, daß solche Genehmigungen vor Erteilung der Baugenehmigung vorliegen müssen, auch in den Prüfungsrahmen einer entsprechenden Voranfrage.
  • VGH Hessen, 28.09.1989 - 3 UE 356/85

    Landschaftsschutz/Baurecht: Maschinenhalle im Außenbereich

  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 552/87

    Streitgenossenschaft - Bauvoranfrage für mehrere Wohnhäuser am Ortsrand -

  • VGH Hessen, 31.05.1988 - 3 UE 1107/85

    Außenbereich: Änderung der bisherigen Nutzung; wesentliche Änderung einer

  • VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85

    Zuständigkeit für Beseitigungsanordnung von baulichen Anlagen im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht