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   BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92   

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https://dejure.org/1993,4675
BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92 (https://dejure.org/1993,4675)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1993 - IV R 105/92 (https://dejure.org/1993,4675)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - IV R 105/92 (https://dejure.org/1993,4675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ähnlichkeit eines technischen Berufs mit einem Katalogberuf im Sinne des Einkommensteuergesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92
    Seine Arbeiten sind zum Nachweis ingenieurähnlicher Kenntnisse geeignet, wenn sie den Schluß rechtfertigen, daß sie ihrer Breite und Tiefe nach denjenigen des an einer Fachhochschule oder wissenschaftlichen Hochschule ausgebildeten Diplominformatikers entsprechen (Senatsurteil vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443; Finanz-Rundschau - FR - 1992, 340).

    Deshalb müssen auch die Kenntnisse des Autodidakten, die mit der des Diplominformatikers hinsichtlich ihrer Breite und Tiefe vergleichbar sind, als ingenieurmäßig angesehen werden (Senatsurteil in BFHE 166, 443, FR 1992, 340).

    Wie sich die diesem Bereich zuzuordnenden Tätigkeitsbereiche bestimmen lassen, hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 166, 443, FR 1992, 340 (unter II. 1. c) im einzelnen dargelegt.

    Sollte das FG feststellen, daß der Kläger sowohl System- als auch Anwendersoftware entwickelt hat, gelten die vom Senat in seinem Urteil in BFHE 166, 443, FR 1992, 340 (unter II. 2. d) aufgestellten Grundsätze.

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92
    Er hat auch nicht den Beruf eines Ingenieurs ausgeübt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337).

    Zum anderen muß er über eine Ausbildung verfügen, die der für den Katalogberuf erforderlichen vergleichbar ist (Senatsurteil in BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337 m.w.N.).

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 154/86

    Fertigung von Bewehrungsplänen durch Konstrukteur keine ingenieurähnliche

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92
    Den Nachweis darüber kann er insbesondere anhand eigener praktischer Arbeiten erbringen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1989 IV R154/86, BFHE 158, 409, BStBl II 1990, 73 m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1985 - III R 175/80

    Systemanalytiker für Steuer Freiberufler

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92
    Die Ausbildung eines Diplominformatikers ist jedoch der eines Ingenieurs gleichwertig (BFH-Urteile vom 4. August 1983 IV R 6/80, BFHE 139, 84, BStBl III 1983, 677, und vom 19. Juli 1985 III R 175/80, BFHE 144, 413, BStBl II 1986, 15), obwohl die des Ingenieurs allgemeiner sein mag.
  • BFH, 04.08.1983 - IV R 6/80

    Diplom-Informatiker - Selbstständige Tätigkeit - Berufsausbildung -

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92
    Die Ausbildung eines Diplominformatikers ist jedoch der eines Ingenieurs gleichwertig (BFH-Urteile vom 4. August 1983 IV R 6/80, BFHE 139, 84, BStBl III 1983, 677, und vom 19. Juli 1985 III R 175/80, BFHE 144, 413, BStBl II 1986, 15), obwohl die des Ingenieurs allgemeiner sein mag.
  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92
    Es ist zwar zutreffend, daß eine Vorbildung, die lediglich für die spezielle technische Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausreicht, nicht geeignet ist, den Nachweis ingenieurähnlicher Kenntnisse zu erbringen (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1991 IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769 zur Vorbildung in der für einen beratenden Betriebswirt erforderlichen fachlichen Breite).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 73/90

    1. Eignung einer Tätigkeit zum Nachweis ingenieurähnlicher Kenntnisse - 2. Umfang

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92
    Das gilt auch dann, wenn eine vergleichbare Tätigkeit vielfach auch von Ingenieuren ausgeübt wird (Senatsurteil vom 11. Juli 1991 IV R 73/90, BFHE 165, 221, BStBl II 1991, 878).
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