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   BFH, 27.03.1969 - IV R 113/68   

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https://dejure.org/1969,744
BFH, 27.03.1969 - IV R 113/68 (https://dejure.org/1969,744)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1969 - IV R 113/68 (https://dejure.org/1969,744)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1969 - IV R 113/68 (https://dejure.org/1969,744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsbauunternehmer - Wohnungen in meheren Städten - Veräußerung eines Teilbetriebes - Hauptamtlicher Verwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 387
  • DB 1969, 1130
  • BStBl II 1969, 464
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.11.1967 - IV 83/63

    Aufgabe der Vertretertätigkeit in einzelnen Bezirken einer Handelsvertretung als

    Auszug aus BFH, 27.03.1969 - IV R 113/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Teilbetrieb im Sinne des § 16 EStG ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich lebensfähig ist (Urteil des erkennenden Senats IV 83/63 vom 23. November 1967, BFH 90, 435, BStBl II 1968, 123 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb -

    Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebes als selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen des Gesamtunternehmens vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464, und in BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 04.07.1973 - I R 154/71

    Herstellung von Maschinen - Unterhaltung einer Zweigniederlassung - Vertrieb -

    Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen des Gesamtunternehmens vorliegen (BFH-Urteil vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464).
  • BFH, 26.06.1975 - VIII R 39/74

    Dienstleistungsunternehmen - Vermögensverwaltung - Ausgegliederte

    Die Erledigung der laufenden Verwaltungstätigkeit durch außerhalb des Hauptbüros tätige Angestellte ist -- worauf der BFH bereits in seinem Urteil vom 27. März 1969 IV R 113/68 (BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464, mit Anmerkung Hoffmann in Steuer und Wirtschaft 1970 Sp. 62) hingewiesen hat -- für sich gesehen keine die Annahme eines selbständigen Zweigbetriebs rechtfertigende betriebliche Tätigkeit.
  • BFH, 13.02.1980 - I R 14/77

    Tankstelle eines Kraftstoff-Großhandels ist kein Teilbetrieb

    Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebes, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen des Gesamtunternehmens vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464; BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).
  • FG Düsseldorf, 08.12.2006 - 18 K 1071/03

    Gewerbesteuer; Teilbetriebsveräußerung; Internet-Dienst; Organisatorische

    Es muss sich um eine Untereinheit des Gesamtbetriebes, einen selbständigen Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens, handeln (so bereits BFH-Urteile vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464 und vom 13. Februar 1980 I R 14/77, BFHE 130, 384, BStBl II 1980, 498).
  • BFH, 20.02.1974 - I R 127/71

    Güternah- und Güterfernverkehr als Teilbetriebe i. S. des § 16 EStG

    Ein Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG) ist ein Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig und darüber hinaus auch mit einer gewissen Selbständigkeit im Rahmen des Gesamtunternehmens ausgestattet ist (BFH-Urteil vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464).
  • BFH, 16.07.1970 - IV R 227/68

    Einordnung der Summe von Wirtschaftsgütern als Teilbetrieb

    Selbst wenn die KG z. Zt. der Veräußerung des Trümmergrundstücks eine reine Verpachtungs- und Verwaltungsgesellschaft wäre, hätte das Grundstück keinen Teilbetrieb gebildet (vgl. BFH-Urteil IV R 113/68 vom 27. März 1969, BFH 95, 387, BStBl II 1969, 464).
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.1993 - 14 K 115/91
  • Bundesfinanzhof München, 20.02.1974 - 1 R 127/71
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