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   BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89   

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https://dejure.org/1991,1464
BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89 (https://dejure.org/1991,1464)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1991 - IV R 12/89 (https://dejure.org/1991,1464)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - IV R 12/89 (https://dejure.org/1991,1464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 13, § 14

  • Wolters Kluwer

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Veräußerung einer Teilfläche - Nachhaltsbetrieb - Betriebsplan - Betriebsabrechnung - Selbständiges lebensfähiges Forstrevier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 13, 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 24
  • BB 1991, 1256
  • DB 1991, 1427
  • BStBl II 1991, 566
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb -

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Die Annahme eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes setzt im Falle der Veräußerung einer Teilfläche von 88, 2 ha eines Nachhaltsbetriebes weder voraus, daß für die veräußerten Flächen bereits ein eigener Betriebsplan sowie eine eigene Betriebsabrechnung vorlagen, noch daß die veräußerte Fläche selbst einen Nachhaltsbetrieb mit unterschiedlichen Holzarten und Altersklassen bildet; es genügt, daß der Erwerber die Teilfläche als selbständiges, lebensfähiges Forstrevier fortführen kann (Anschluß an BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158).

    Eine Teilbetriebsveräußerung liege vor, weil die Anforderungen, die an das Vorliegen eines selbständigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Teilbetriebes zu stellen seien (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158, und vom 9. Dezember 1960 IV 67/58 U, BFHE 72, 331, BStBl III 1961, 124), erfüllt seien.

    Entscheidendes Wesensmerkmal ist vielmehr neben einer gewissen Mindestgröße, daß sich durch das natürliche Wachstum der Baumbestände ein jährlicher Wertzuwachs vollzieht, der bei einem Bestandsvergleich für das stehende Holz als Gewinn auszuweisen wäre (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158).

    In dem Urteil in BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158 hat der BFH hinsichtlich der Anforderungen an einen forstwirtschaftlichen Teilbetrieb jedoch zwischen Nachhaltsbetrieben, d.h. Betrieben, die durch unterschiedliche Holzarten und Altersklassen planmäßig jährliche Holzernten ermöglichen, und aussetzenden Betrieben ohne regelmäßige Holznutzung unterschieden (vgl. dazu Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, 2. Aufl. 1991, Rdnr. 1491 f.; Kleeberg in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 14 Anm. B 5; Martens in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 14 Anm. 7).

    Bei einem aussetzenden Betrieb hat der erkennende Senat es jedoch schon als ausreichend erachtet, daß von der Forstfläche eine räumlich zusammenhängende Waldfläche von einer bestimmten Mindestgröße abgetrennt und übertragen wird, die beim Erwerber selbst wieder einen selbständigen aussetzenden forstwirtschaftlichen Betrieb bildet (BFH-Urteil in BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158).

    Im Fall des BFH-Urteils in BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158 war diese Unterscheidung indes nicht entscheidungserheblich, weil die veräußerte Teilfläche von 130 ha (aus einem 507 ha großen Forstbetrieb) nach Größe und Baumbestand einen Nachhaltsbetrieb mit allen oder nahezu allen Altersklassen und entsprechenden jährlichen Holzernten bildete.

    Die Auffassung, bei der Veräußerung einer Teilfläche aus einem Nachhaltsbetrieb müsse die betreffende Teilfläche selbst wieder - ebenso wie die beim Veräußerer verbleibende Fläche; hier unstreitig - ein Nachhaltsbetrieb sein, läßt sich jedoch dem Urteil in BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158 nicht entnehmen; allein entscheidend war auch hier, daß die veräußerte Teilfläche groß genug war, um dem Erwerber den Aufbau eines eigenen lebensfähigen Forstbetriebes zu ermöglichen.

  • BFH, 26.06.1985 - IV R 149/83

    Forstbetrieb - Mindestgröße

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Bei einem sog. aussetzenden Forstbetrieb ist diese Voraussetzung schon von einer verhältnismäßig geringen Größe an gegeben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 72, 331, BStBl III 1961, 124, und vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549).

    Entscheidend ist in beiden Fällen - den Nachhaltsbetrieben mit ihren unterschiedlichen Altersklassen und den sog. aussetzenden Betrieben mit nur einer oder wenigen Altersklassen -, daß die Gewinnerzielungsabsicht vom Objekt her nicht in jedem Jahr, sondern nur innerhalb der Gesamtumtriebszeit der tatsächlich vorhandenen Altersklassen gegeben sein muß (BFH-Urteil in BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 09.12.1960 - IV 67/58 U

    Begriff des forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Eine Teilbetriebsveräußerung liege vor, weil die Anforderungen, die an das Vorliegen eines selbständigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Teilbetriebes zu stellen seien (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158, und vom 9. Dezember 1960 IV 67/58 U, BFHE 72, 331, BStBl III 1961, 124), erfüllt seien.

    Bei einem sog. aussetzenden Forstbetrieb ist diese Voraussetzung schon von einer verhältnismäßig geringen Größe an gegeben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 72, 331, BStBl III 1961, 124, und vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549).

  • BFH, 12.09.1979 - I R 146/76

    Zur Frage der Gründung eines Teilbetriebs im Sinne des Gewerbesteuerrechts

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Ob der Erwerber den Teilbetrieb dann als selbständige Einheit weiterführt oder ihn in seinem eigenen Betrieb aufgehen läßt oder sogar stillegt, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes -

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Die begehrte anderweitige Aufteilung des als Teil des Kaufpreises gezahlten Interessenzuschlages entsprechend den Teilwerten der Wirtschaftsgüter "Grund und Boden" einerseits und "Salzabbaugerechtigkeit" andererseits kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Salzabbaugerechtigkeit, wie dargelegt, nicht als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen ist und somit der gezahlte Interessenzuschlag nach Maßgabe der ausdrücklichen Regelung im Kaufvertrag auf das Wirtschaftsgut Grund und Boden entfällt (BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763).
  • BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89

    Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Zur Begründung nimmt der Senat insoweit auf sein Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89 (BFHE 163, 126, BStBl II 1991, 346) Bezug.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Entscheidend ist in beiden Fällen - den Nachhaltsbetrieben mit ihren unterschiedlichen Altersklassen und den sog. aussetzenden Betrieben mit nur einer oder wenigen Altersklassen -, daß die Gewinnerzielungsabsicht vom Objekt her nicht in jedem Jahr, sondern nur innerhalb der Gesamtumtriebszeit der tatsächlich vorhandenen Altersklassen gegeben sein muß (BFH-Urteil in BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Es wäre nämlich eine Verkennung des Begriffs des Teilbetriebes, wollte man dafür eine völlig selbständige Organisation verlangen; das wäre das Kennzeichen eines eigenständigen Betriebes, nicht jedoch das des für den Teilbetrieb geforderten Merkmals der "gewissen" Selbständigkeit (BFH-Urteil vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486).
  • BFH, 13.04.1989 - IV R 30/87

    Forstbetrieb - Kleinere Privatwaldung

    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Der BFH hat inzwischen klargestellt, ein Forstbetrieb könne ebenso wie die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht auch bei einer planmäßigen Aufforstung eines nur 3, 2 ha großen Areals gegeben sein, selbst wenn im wesentlichen nur eine einzige Altersklasse vorhanden sei (BFH-Urteil vom 13. April 1989 IV R 30/87, BFHE 157, 98, BStBl II 1989, 718).
  • RFH, 01.12.1937 - VI 502/37
    Auszug aus BFH, 17.01.1991 - IV R 12/89
    Damit ist das Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 1. Dezember 1937 VI 502/37 (RStBl 1938, 108) jedenfalls insoweit überholt, als es einen forstlichen Teilbetrieb für eine 113 ha große Teilfläche eines Nachhaltsbetriebes von insgesamt rund 312 ha noch abgelehnt hatte, weil diese im wesentlichen nur wenige Altersklassen aufwies und deshalb keine jährliche Holzernte möglich war.
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 96/93
    Die vom erkennenden Senat für die Annahme eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes entwickelten Grundsätze (vgl. Senatsurteile vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158 [BFH 05.11.1981 - IV R 180/77]; vom 17. Januar 1991 IV R 12/89, BFHE 164, 24, BStBl II 1991, 566 [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89]) können nicht auf die landwirtschaftliche Betätigung übertragen werden.

    Denn hier kommt es auf die nachhaltige planmäßige Bearbeitung des Grund und Bodens an, die ohne entsprechende Betriebsvorrichtungen und Betriebsmittel nicht möglich ist, während bei einem forstwirtschaftlichen Betrieb das Forstareal mit seinem Baumbestand den Betrieb verkörpert (Senatsurteile in BFHE 134, 426, [BFH 05.11.1981 - IV R 180/77] BStBl II 1982, 158, [BFH 05.11.1981 - IV R 180/77] und in BFHE 164, 24, [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89] BStBl II 1991, 566 [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89]).

    Der Senat geht mit den Beteiligten davon aus, daß die der Mutter des Klägers übertragenen Forstflächen (rd. 98 ha) in der Tat einen forstwirtschaftlichen Teilbetrieb bilden konnten (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 24, [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89] BStBl II 1991, 566, [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89] m. w. N.).

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Bei Bauernwaldungen, die typischerweise aussetzende Forstbetriebe darstellen, wird ein forstwirtschaftlicher Teilbetrieb bereits bejaht, wenn eine räumlich zusammenhängende Waldfläche von einer bestimmten Mindestgröße abgetrennt wird (BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BStBl II 1982, 158; BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 12/89, BStBl II 1991, 566; BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 27/98, BStBl II 2000, 524; noch weitergehend früher: BFH-Urteil vom 9. Dezember 1960 IV 67/58 U, BStBl III 1961, 124; BFH-Urteil vom 14. Juli 1965 I 245/63 U, BStBl III 1965, 643: keine Mindestgröße).
  • BFH, 16.02.1995 - IV R 62/94

    Entstehung von Sonderbetriebsvermögen und nicht eines selbständigen Forstbetriebs

    Ab einer bestimmten Größe seien Forstflächen als Teilbetrieb anzusehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1991 IV R 12/89, BFHE 164, 24, BStBl II 1991, 566).

    Dem steht nicht entgegen, daß die Rechtsprechung bei aussetzenden forstwirtschaftlichen Betrieben geringe Anforderungen an das Bestehen eines forstwirtschaftlichen Betriebs oder Teilbetriebs stellt (BFH-Urteile vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158; vom 17. Januar 1991 IV R 12/89, BFHE 164, 24, BStBl II 1991, 566).

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Sie brauchen auch nicht alle erfüllt zu sein; der Teilbetrieb erfordert nur eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486; vom 17. Januar 1991 IV R 12/89, BFHE 164, 24, BStBl II 1991, 566).
  • FG Niedersachsen, 28.11.1995 - I 134/91

    Grundsteuer; land- und forstwirtschaftliche Nutzung von zum Zwecke des

    Die notwendige Bearbeitung und Bestandspflege können jahrelang völlig zurücktreten (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 1981 IV R 180/77 , BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158 [BFH 05.11.1981 - IV R 180/77] ; 17. Januar 1991 IV R 12/89 , BFHE 164, 24, BStBl II 1991, 566 [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89] ).

    Damit ist die Mindestgröße für die Annahme eines forstwirtschaftlichen Betriebes im Ertragsteuerrecht überschritten (vgl. BFH, BFHE 164, 24, [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89] BStBl II 1991, 566 [BFH 17.01.1991 - IV R 12/89] ).

  • FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 6152/95

    Rechtmäßigkeit eines Einkomensteuerbescheids; Veräußerung eines Teilbetriebs;

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  • BFH, 27.02.1996 - IV R 41/95

    Anforderungen an die Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Es genüge, daß die Teilfläche als selbständiges, lebensfähiges Forstrevier fortgeführt werden kann (BFH- Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 12/89, BFHE 164, 24, BStBl II 1991, 566).
  • FG Köln, 23.02.2000 - 2 K 6152/95

    Teilbetriebseigenschaft einer Spielhalle; Voraussetzungen für die Annahme einer

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  • FG München, 25.03.2003 - 13 K 1914/99

    Teilbetrieb bei einem Taxiunternehmen; gesonderter Feststellung der Einkünfte aus

    Sie brauchen aber nicht alle erfüllt zu sein; der Teilbetrieb erfordert nur eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 17.1.1991 IV R 12/89, BStBl II 1991, 566).
  • FG Nürnberg, 22.03.2011 - 1 K 1498/08

    Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei Verkauf einer nicht im

    Der Besonderheit der auf natürlichem Wachstum beruhenden Annahme eines forstwirtschaftlichen Betriebs entsprechend, stellt eine Teilfläche eines forstwirtschaftlichen Betriebs bereits einen "Teilbetrieb" dar, wenn sie ausreicht, einem Erwerber den Aufbau eines eigenen lebensfähigen Forstbetriebs zu ermöglichen (BFH-Urteil vom 17.01.1991 IV R 12/89, BStBl. II 1991, 566).
  • FG München, 07.12.1999 - 16 K 2314/97

    Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Erwerb und Verkauf eines

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 2 K 94/96

    Ermäßigter Steuersatz wegen Teilbetriebseigenschaft bei Verkauf eines

  • FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 6152/96

    Teilbetriebsbegriff im Dienstleistungsgewerbe

  • FG München, 04.10.1999 - 13 K 1111/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebs;

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