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   BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73   

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https://dejure.org/1978,496
BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73 (https://dejure.org/1978,496)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1978 - IV R 160/73 (https://dejure.org/1978,496)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - IV R 160/73 (https://dejure.org/1978,496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Miteigentümer - Ehegatten - Steuerbilanz - Handelsbilanz - Gewerbebetrieb - Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 1; HGB § 39

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundstücke, die dem Betriebsinhaber nur anteilig zuzurechnen sind, als (anteiliges) notwendiges Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
    Zusammenveranlagung von Ehegatten
    Einkünfteermittlung und Veranlagungsschema
    Grundsatz der Individualbesteuerung

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 335
  • DB 1978, 964
  • BStBl II 1978, 299
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.04.1976 - I R 75/73

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch

    Auszug aus BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73
    Im übrigen gelten die vorstehend entwickelten Grundsätze in gleicher Weise für ein Grundstück, das Gesamthandvermögen einer aus Eheleuten bestehenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung dieses Grundstücks ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. April 1976 I R 75/73, BFHE 119, 146, BStBl II 1976, 557).
  • FG Hamburg, 06.03.1973 - II 18/71
    Auszug aus BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73
    Das FG (Urteil vom 6. März 1973 II 18/71, EFG 1973, 369) wies die Klage ab.
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73
    Welche Wirtschaftsgüter einem Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich zuzurechnen sind, ergibt sich aus § 11 StAnpG (s. jetzt § 39 der Abgabenordnung - AO 1977 -), da das Einkommensteuergesetz insoweit keine besonderen Vorschriften enthält (s. auch BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung und jahrzehntelanger Verwaltungspraxis ist ein selbständiger Gebäudeteil wiederum in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299; vom 21. Februar 1990 X R 174/87, BFHE 160, 173, BStBl II 1990, 578; vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, und vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141; s. weiter Abschn. 14 Abs. 2 Beispiel C EStR bis 1987, R 13 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Satz 5 EStR 1993).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89

    Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem

    Danach war dieser Grundstücksteil entsprechend der Miteigentumsquote des D zunächst zur Hälfte notwendiges Sonderbetriebsvermögen des D (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. März 1958 I 147/57 U, BFHE 66, 683, BStBl III 1958, 262; vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299, und vom 26. Februar 1987 IV R 106/83, BFH/NV 1987, 497); nach dem Erwerb des Miteigentumsanteils seiner Ehefrau war der von der KG genutzte Grundstücksteil insgesamt notwendiges Sonderbetriebsvermögen des D.

    Gegenstand der Bilanzierung ist auch bei Miteigentum nicht ein Anteilsrecht, sondern die Sache selbst; das Recht bildet gemäß § 39 des Handelsgesetzbuches (HGB) a. F., wonach der Kaufmann "seine" Grundstücke usw. in seiner Handelsbilanz aufzunehmen hat (vgl. jetzt § 240 HGB), und gemäß § 39 der Abgabenordnung (AO 1977), wonach Wirtschaftsgüter dem (wirtschaftlichen) Eigentümer zuzurechnen sind, lediglich den zureichenden Grund (Rechtstitel) für die Aufnahme der Sache in die Bilanz (Urteil in BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299).

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten

    In diesem Fall ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) anzunehmen, daß der Gesellschafter einen seiner Beteiligung entsprechenden Teil des Wirtschaftsguts zur Nutzung überläßt (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299, und vom 25. April 1985 IV R 36/82, BFHE 144, 20, BStBl II 1985, 622).
  • FG Nürnberg, 13.03.2013 - 5 K 1186/10

    Nutzungsänderung von im Rahmen einer vermögensverwaltenden GbR vermieteten

    In dem Rechtsstreit vor dem BFH (Urteil vom 26.01.1978 IV R 160/73, BStBl. II 1978, 299) ging es um die Frage, ob ein Grundvermögen, das Ehegatten je zur Hälfte gehört und das der Ehemann aufgrund eines "Mietvertrags" allein in seinem Gewerbebetrieb nutzt, in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz des Ehemanns insoweit als Betriebsvermögen auszuweisen ist, als es ihm gehört, und welche bilanzsteuerrechtlichen Folgen sich hieraus ergeben.

    Die in der Entscheidung des BFH (IV R 160/73, a.a.O.) aufgestellten Bilanzierungsgrundsätze gelten für die hier zu entscheidende Frage der Ermittlung der Einkünfte aus privater Vermietung gerade nicht.

  • BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90

    Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige

    Jeder nach diesen Grundsätzen selbständige Gebäudeteil ist wiederum in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudemiteigentümer vorhanden sind (BFH-Urteil vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299; stillschweigend im Urteil vom 21. Februar 1990 X R 174/87, BFHE 160, 173, BStBl II 1990, 578).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein

    Dieses selbständige Wirtschaftsgut war beim Kläger Anlagevermögen, und zwar - wie das FA in seiner Revision zutreffend vorträgt - nicht nur hinsichtlich des dem Kläger zuzurechnenden ideellen Hälfteanteils (nach dem Rechtsgedanken des § 39 der Abgabenordnung - AO 1977 -, § 11 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG - vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299), sondern auch hinsichtlich des dem ideellen Hälfteanteil der Ehefrau entsprechenden Anteils am Gaststättenteil des Gebäudes, an dem nach der gemeinschaftsrechtlichen Regelung des § 743 Abs. 2 BGB dem Kläger allein die Gebrauchsbefugnis zustand.
  • OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02

    Auskunftsanspruch des Kommanditisten; Kostenentscheidung bei einseitiger

    Es spricht nämlich viel dafür, dass hier entgegen der Auffassung der Beklagten der Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz durchbrochen ist, und die Grundstücke jedenfalls - unabhängig von der Handhabung durch das zuständige Finanzamt - in einer Handelsbilanz bilanzwirksam hätten werden müssen (vgl. Pankow/Fitzner in: Beck'scher Bilanz-Kommentar, a.a.O. Rdz. 799, vgl. aber auch OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1993 - 26 U 98/92 - Juris-Dokumentation ; BFHE 127, 163; 124, 335; FG Neustadt, EFG 1966, 452).
  • BFH, 06.02.1987 - III R 203/83

    Zur Erbauseinandersetzung über ein Grundstück, das vom erwerbenden Miterben

    Die der OHG vermieteten Grundstücke sind somit mit dem Erbfall anteilig (§ 11 Nr. 5 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -) in Höhe der Erbquote des Klägers im Wege der Einlage notwendiges Sonderbetriebsvermögen geworden (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299).
  • BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03

    Zur Behandlung des Privatvermögens gegenüber dem Betriebsvermögen

    Danach ist ein Grundstück, das Ehegatten je zur Hälfte als Miteigentümern gehört und das der Ehemann aufgrund eines "Mietvertrags" mit der Grundstücksgemeinschaft ausschließlich für seinen Gewerbebetrieb nutzt, soweit es dem Ehemann gehört, als notwendiges Betriebsvermögen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz des Ehemannes auszuweisen (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299).
  • FG Niedersachsen, 20.07.2000 - 14 K 280/97

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

    Insoweit ist maßgebend, dass das teilweise für betriebliche Zwecke des Beigeladenen genutzte Gebäude anteilig entsprechend dem behaupteten wirtschaftlichen Miteigentum als notwendiges Betriebsvermögen erfasst werden muss (BFH-Urteil vom 26. Januar 1978 IV 160/73, BStBl. II 1978, 299).
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 182/75

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung eines Gebäudes, das ein Betriebsinhaber

  • BFH, 05.07.1978 - I R 97/75

    Kindesvermögen - Gewerbebetrieb - Gewerbliche Einkünfte - Vermögensverwaltung -

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • BFH, 06.02.1986 - V R 119/81

    Selbstverbrauch von körperlichen Wirtschaftsgütern - Rohrleitungen als

  • FG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 K 7386/94

    Anwendbarkeit des § 6 b EStG (Einkommensteuergesetz) auf Veräußerungsgeschäfte

  • BFH, 23.03.1983 - I B 77/82
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