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   BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78   

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https://dejure.org/1980,565
BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78 (https://dejure.org/1980,565)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1980 - IV R 182/78 (https://dejure.org/1980,565)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1980 - IV R 182/78 (https://dejure.org/1980,565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 2 Abs. 2, 4, 5 und 13

  • Wolters Kluwer

    Nichtlandwirt - Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche - Ausbau eines landwirtschaftlichen Betriebes - Weiterveräußerung - Liebhaberei - Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2 Abs. 2, 4, 5, 13

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 18
  • NJW 1980, 2432 (Ls.)
  • DB 1980, 2169
  • BStBl II 1980, 718
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78
    Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen längeren Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteile vom 4. März 1970 I R 123/68, BFHE 98, 259, BStBl II 1970, 470; vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485).

    Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß die Land- und Forstwirtschaft (oder auch ein anderes Unternehmen), so wie sie vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle i. S. des Einkommensteuerrechts darstellt (vgl. BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485).

    Die erforderliche Zukunftsprognose konnte in den entschiedenen Fällen meist relativ leicht mit der bereits eingetretenen und daher den Beteiligten bekannten Tatsache getroffen werden, daß auch nach einer angemessenen Anlaufzeit weiter hohe Verluste angefallen waren und die Gewinnzone tatsächlich auch nach vielen Jahren nicht erreicht wurde (vgl. BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485).

  • BFH, 04.03.1970 - I R 123/68

    Unterhaltung eines Gestüts - Betriebswirtschaftliche Grundsätze -

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78
    Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen längeren Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteile vom 4. März 1970 I R 123/68, BFHE 98, 259, BStBl II 1970, 470; vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485).

    Diese in BFHE 98, 259, BStBl II 1970, 470 enthaltene Aussage, die sich das FG zu eigen gemacht hat, betraf einen mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall eines Gestüts, das als solches trotz seiner optimalen Betriebsorganisation für eine nachhaltige Gewinnerzielung nicht geeignet war.

    Wenn das FG ausführt, der Grund, warum der Betrieb des Klägers nicht geeignet war, als Einkunftsquelle zu dienen, liege neben dem hohen Lohnaufwand in den hohen Investitionen der ersten Jahre, so beruht diese Betrachtung wieder auf der rechtlich nicht haltbaren Forderung des FG, daß hohe Anfangsverluste mit zukünftigen Gewinnen ausgeglichen werden müßten, die es irrtümlich aus dem Urteil in BFHE 98, 259, BStBl II 1970, 470 übernommen hat.

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Verluste der Anlaufzeit können allerdings nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207; BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, 4; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, 401; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, 12; vom 19. Januar 1989 IV R 62/88, BFH/NV 1989, 775, 776; vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, 769).
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485, und vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17

    Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines

    Dies wäre dann nicht der Fall, wenn auf Grund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er, so wie er von den Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle i.S. des Einkommensteuerrechts darstellte (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und in BFH/NV 2008, 532, unter II.2.c).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß die Land- und Forstwirtschaft (oder auch ein anderes Unternehmen), so wie sie vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechtes darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 13/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485, und vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn auf Grund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 20/05

    Tatsächliche Verständigung über Gewinnerzielungsabsicht eines land- und

    Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn auf Grund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 12/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Entsprechend geht auch die ständige Rechtsprechung zu der --mit der Gesamtwürdigung im Rahmen der Prüfung der steuerrechtlichen Anerkennung eines Rechtsverhältnisses unter nahen Angehörigen insoweit vergleichbaren-- Frage der Feststellung des Vorhandenseins von Gewinnerzielungsabsicht davon aus, dass dabei sowohl die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (BFH-Entscheidungen vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, unter 1.; vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (1), und vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.1.) als auch aus der weiteren Entwicklung nach dem Streitjahr Schlüsse gezogen werden dürfen (BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485, und vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d); zu zahlreichen weiteren Beispielen für die Berücksichtigung periodenübergreifender Zusammenhänge vgl. Handzik in Littmann/Bitz/Pust (Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 2 EStG Rn. 362, 363, Stand Mai 2002).
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82

    Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von

    Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung der §§ 2, 4 und 13 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Nichtbeachtung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. März 1980 IV R 182/78 (BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718).

    Für die Berücksichtigung solcher Verluste genügte hier die Feststellung, daß in Zukunft nachhaltige, wenn auch bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden können, wobei das Gewicht auf der Nachhaltigkeit der Gewinne, nicht auf ihrer Höhe lag (vgl. Urteil in BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718).

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79

    Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage

    Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, daß die Land- und Forstwirtschaft (oder auch ein anderes Unternehmen), so wie sie vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen, und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle i. S. des Einkommensteuerrechts darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Beantwortung dieser Frage wird auch ein wichtiger Hinweis dafür sein, ob der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wurde (vgl. dazu auch den Fall des Senats-Urteils in BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718).

  • FG Saarland, 22.05.1997 - 1 K 58/96

    Einkommensteuer; Anschaffungskosten schottischer Hochlandrinder

    Verluste der Anlaufzeit können aber steuerlich unberücksichtigt bleiben, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (vgl. BFH, Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BStBl. II 1976, 485 und vom 6. März 1980 IV R 182/78, BStBl. II 1980, 718 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft umfaßt die Anlaufzeit regelmäßig einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren (BFH, Urteil vom 6. März 1980 IV R 182/78, BStB. II 1980, 718, 720; Urteil vom 20. Oktober 1981 IV R 138/78, BStBl. II 1982, 381, 382), im vorliegenden Fall jedoch einen längeren Zeitraum.

    Mit unsicheren Wahrscheinlichkeitsprognosen können nach Wertung des BFH Verluste eines Betriebs, dem an sich seiner Art nach die Qualifikation als Einkunftsquelle nicht abgesprochen werden kann, nicht von dem gesetzlich zugelassenen Verlustausgleich ausgeschlossen werden (BFH, Urteil vom 6. März 1980 IV R 182/78, BStBl. II 1980, 718, 720).

  • BFH, 20.08.2003 - X B 164/02

    Keine Berücksichtigung von Verlusten der Anlaufzeit bei fehlender

  • FG München, 10.09.2013 - 10 K 3234/10

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht

  • FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 11 K 138/12

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einem Pferdehandel

  • FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2815/13

    Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb - Erkundung der

  • FG Schleswig-Holstein, 27.03.2001 - V 640/98

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer nebenerwerblich betriebenen

  • FG Nürnberg, 14.11.2018 - 5 K 732/17

    Einkünfte aus einem Kutschbetrieb

  • FG Niedersachsen, 27.08.2003 - 2 K 707/99

    Anforderungen an das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ; Steuerliche

  • FG München, 03.06.2019 - 15 K 2481/17

    Steuerliche Anerkennung erklärter Verluste aus Gewerbebetrieb

  • FG Nürnberg, 16.05.2013 - 6 K 889/12

    Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer

  • FG Niedersachsen, 25.04.2001 - 2 K 491/98

    Voraussetzungen der Liebhaberei bei langjährigen Verlusten aus dem Betrieb einer

  • BFH, 18.07.1985 - IV R 102/82

    Verfahrenverstoß bei der Feststellung des Teilwerts von Grundstücken eines

  • BFH, 29.04.1982 - IV B 54/80
  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94

    Einkommensteuer; Verluste aus dem Betrieb eines Gestüts

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