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   BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12   

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https://dejure.org/2015,20821
BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12 (https://dejure.org/2015,20821)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2015 - IV R 19/12 (https://dejure.org/2015,20821)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - IV R 19/12 (https://dejure.org/2015,20821)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15a, EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2, HGB § 169 Abs 1 S 2, HGB § 171 Abs 1, HGB § 172 Abs 4
    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • Bundesfinanzhof

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a EStG 1999, § 16 Abs 1 Nr 2 EStG 1999, § 16 Abs 2 EStG 1999, § 169 Abs 1 S 2 HGB, § 171 Abs 1 HGB
    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • IWW

    § 16 des Einkommensteuergesetzes, § ... 169 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs, § 169 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG, §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 738 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 15a EStG, § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG, § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG, § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG, §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 3 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG 1999 §§ 15a, 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; HGB §§ 169 Abs. 1 S. 2, 171 Abs. 1, 172 Abs. 4
    Berücksichtigung eines negativen Kapitalkontos bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines ausscheidenden Kommanditisten

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des negativen Kapitalkontos eines ausscheidenden Kommanditisten Berechnung des Aufgabegewinns

  • Betriebs-Berater

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • rewis.io

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des negativen Kapitalkontos eines ausscheidenden Kommanditisten Berechnung des Aufgabegewinns

  • datenbank.nwb.de

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung eines negativen Kapitalkontos bei Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus KG ausscheidenden Kommanditisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das negative Kapitalkonto - und der Veräußerungsgewinn des Kommanditisten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt ausscheidenden Kommanditisten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 15a EStG 1999, § 16 Abs 1 Nr 2 EStG 1999, § 16 Abs 2 EStG 1999, § 169 Abs 1 S 2 HGB, § 171 Abs 1 HGB, § 172 Abs 4 HGB
    GmbH & Co. KG, Kapitalkonto, Kommanditgesellschaft, negatives Kapitalkonto

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Ausscheiden eines Kommanditisten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Kommanditisten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Veräußerungsgewinns eines ausscheidenden Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Steuergefahr für Kommanditisten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Negatives Kapitalkonto bei Berechnung des Veräußerungsgewinns eines Kommanditisten einzubeziehen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsgewinn ausscheidender Kommanditisten - negatives Kapitalkonto

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Steuergefahr für Kommanditisten

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Steuergefahr für Kommanditisten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 555
  • ZIP 2015, 2375
  • BB 2015, 2288
  • DB 2015, 1874
  • BStBl II 2015, 954
  • NZG 2015, 1166
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07

    Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12
    Gleiches gilt für den Teil, der auf nach § 15a EStG lediglich verrechenbaren Verlusten beruht; Letzterer bleibt im Ergebnis allerdings ohne ertragsteuerliche Auswirkung, da der Gewinn aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos insoweit um den für den Kommanditisten festgestellten verrechenbaren Verlust zu mindern ist (z.B. BFH-Urteil vom 3. September 2009 IV R 17/07, BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, unter B.II.2.b aa, m.w.N.).

    Sie erhöhen vielmehr --gleich einer nachträglichen Änderung der Gewinnverteilung-- den aus der mitunternehmerischen Beteiligung erzielten Vermögenszuwachs des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, unter B.II.2.b bb).

    Diese Belastung, das Kapitalkonto mit zukünftigen Gewinnen auszugleichen, entfällt jedoch mit dem Ausscheiden des Kommanditisten aus der Gesellschaft und geht auf die verbleibenden Gesellschafter über (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, unter B.II.2.b cc).

    bb) Zwar ist ein Veräußerungsgewinn um drohende Haftungsinanspruchnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung dadurch zu kürzen, dass die Haftungsbeträge in einer Sonderbilanz des Kommanditisten zurückgestellt werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, unter B.II.2.c).

  • BFH, 12.07.2012 - IV R 12/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2012 IV R 39/09 - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12
    Scheidet ein Kommanditist gegen Entgelt aus einer KG aus, ergibt sich der Veräußerungsgewinn daher aus der Differenz zwischen den dem Ausscheidenden aus diesem Anlass zugewandten Leistungen und seinem Kapitalkonto (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 2012 IV R 12/11, BFH/NV 2013, 200).
  • BFH, 06.03.2008 - IV R 35/07

    Entnahme in Höhe eines zusätzlich zur Haftsumme gezahlten Agios führt bei

    Auszug aus BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12
    Da durch die Auszahlung die für den Kläger als Kommanditist im Handelsregister eingetragene Haftsumme unterschritten wurde, lebte seine Haftung nach den §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB infolge der Entnahmen wieder auf, so dass die Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG nicht vorlagen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. März 2008 IV R 35/07, BFHE 220, 472, BStBl II 2008, 676).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - 6 K 6267/05

    Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft Kein Veräußerungsgewinn

    Auszug aus BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. April 2012  6 K 6267/05 B aufgehoben.
  • BFH, 16.10.2014 - IV R 15/11

    Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12
    Auch eine nach dem Gesellschaftsvertrag rückzahlungspflichtige Auszahlung kann steuerrechtlich eine Entnahme darstellen, wenn sie nicht betrieblich veranlasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2014 IV R 15/11, BFHE 247, 410, BStBl II 2015, 267).
  • BFH, 14.01.2010 - IV R 13/06

    Fehlen der hinreichenden Darstellung des Tatbestandes im FG-Urteil -

    Auszug aus BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12
    Steuerlich ist hierin grundsätzlich eine Veräußerung des Gesellschaftsanteils an die verbleibenden Gesellschafter zu sehen, sofern dieser Vorgang entgeltlich erfolgt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 2010 IV R 13/06, BFH/NV 2010, 1483).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Steuerrechtlich ist hierin grundsätzlich eine Veräußerung des Gesellschaftsanteils an die verbleibenden Gesellschafter zu sehen (BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954, m.w.N., zum Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer KG).

    Als Veräußerungsgewinn der Klägerin ist der Kapitalwert der Rente zuzüglich der Buchwerte des Y Teilbetriebs (Veräußerungspreis) abzüglich etwaiger Veräußerungskosten und des Werts ihres Kapitalkontos anzusetzen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 EStG; vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954).

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15

    Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit

    a) Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft gegen Erhalt einer Abfindung aus, wird dieser Vorgang nach ständiger Rechtsprechung als Veräußerung des Mitunternehmeranteils an die verbleibenden Mitunternehmer beurteilt und erfüllt den Tatbestand des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 IV R 77/93, BFHE 183, 379, BStBl II 1998, 180, und vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954).
  • BFH, 01.03.2018 - IV R 16/15

    Zuordnung des verrechenbaren Verlustes i.S. des § 15a EStG bei unentgeltlicher

    Wird ein Kommanditanteil übertragen und hat der Erwerber einen Anspruch auf künftige anteilige Beteiligung am Gewinn, geht die Verpflichtung, in Zukunft auf die betreffende Beteiligung entfallende Gewinnanteile zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos zu verwenden, als Eigenschaft der Beteiligung auf den Übernehmer über (BFH-Urteile in BFHE 174, 413, BStBl II 1994, 745, unter 5.a; in BFH/NV 1995, 872, unter 1.; in BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, unter B.II.2.b cc, und vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954, Rz 24).
  • BFH, 19.09.2019 - IV R 50/16

    Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe des Anteils an einer

    a) Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Abfindung --also unentgeltlich (vgl. BFH-Urteil vom 14.01.2010 - IV R 13/06, Rz 17, m.w.N.)-- aus einer KG aus, ergibt sich in Höhe dieses Kapitalkontos ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn, wenn der Kommanditist das negative Kapitalkonto nicht ausgleichen muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 35 und 41, dort u.a. anknüpfend an den Wortlaut des § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG in der gegenwärtig geltenden Fassung im übergeordneten Sinne als "Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG" bezeichnet; näher zur Abgrenzung von "Veräußerung" und "Aufgabe" eines Mitunternehmeranteils bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft BFH-Urteile vom 09.07.2015 - IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954, Rz 16; vom 17.09.2015 - III R 49/13, BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37, Rz 26 und 35; vom 30.03.2017 - IV R 11/15, BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29, Rz 35).

    Ein solcher Gewinn entsteht unabhängig davon, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist (vgl. --dort für einen Veräußerungsgewinn bei Ausscheiden eines Kommanditisten gegen Entgelt-- BFH-Urteil in BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954, Rz 19).

  • FG Bremen, 16.02.2023 - 1 K 21/21

    Berücksichtigung vortragsfähiger Gewerbeverluste von Untergesellschaften einer

    Wenn ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto gegen Entgelt aus einer KG ausscheide, sei ein von ihm nicht auszugleichendes negatives Kapitalkonto bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns wie Entgelt in vollem Umfang zu berücksichtigen, ohne dass es darauf ankomme, aus welchen Gründen sein Kapitalkonto negativ geworden sei (BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954 , BFHE 249, 555 ).

    Dies gelte auch für lediglich verrechenbare Verluste im Sinne des § 15a EStG (BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954 , BFHE 249, 555 ).

    Die A-KG habe es nicht ausgleichen müssen, so dass in dieser Höhe ein Veräußerungsgewinn entstehe (BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954 , BFHE 249, 555 ).

    Ist das Kapitalkonto des Veräußerers negativ, entsteht durch den Wegfall seines Kapitalkontos beim Ausscheidenden ein Gewinn i. S. v. § 16 EStG (BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954 , BFHE 249, 555 ).

  • BFH, 03.08.2016 - X R 25/14

    Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

    Dieser Gewinn oder Verlust ist, als Teil der einheitlichen und gesonderten Feststellung, als "echter" Gewinn aus der Beteiligung qualifiziert worden (vgl. insoweit nur BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954) und bindet nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO im vorliegenden Einkommensteuerfestsetzungsverfahren.
  • BFH, 23.03.2023 - IV R 27/19

    Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines

    Dieser Vorgang ist als eine Veräußerung des Mitunternehmeranteils durch die ausscheidende M-GmbH zu werten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; z.B. BFH-Urteil vom 09.07.2015 - IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954, Rz 16).
  • FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    Insoweit erlangt - wie im Streitfall - der Ausscheidende mit der Befreiung von der Verpflichtung, das negative Kapitalkonto auszugleichen, eine Gegenleistung für die Veräußerung seines Gesellschaftsanteils (BFH-Urteil vom 09.07.20156 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954).

    In beiden Fällen ist die individuelle Leistungsfähigkeit des ausscheidenden Mitunternehmers durch die nicht zurückgezahlte, nicht betrieblich veranlasste Auszahlung in gleicher Weise gesteigert und stellt sich letztlich als Ertrag der mitunternehmerischen Beteiligung dar (BFH-Urteil vom 09.07.2015 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954).

  • FG München, 14.03.2017 - 6 K 1185/14

    Wegfall negatives Kapitalkonto und Halbeinkünfteverfahren

    Gleiches gilt für den Teil, der auf nach § 15a EStG lediglich verrechenbaren Verlusten beruht (BFH-Urteil vom 9. Juli 2015 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954 ).
  • FG Münster, 15.07.2021 - 2 K 29/19

    Vorliegen eines Veräußerungsgewinns aus der Auflösung eines negativen

    Gleiches gilt für den Teil, der auf nach § 15a EStG lediglich verrechenbaren Verlusten beruht (BFH, Urteil vom 09.07.2015 IV R 19/12, juris).
  • VG München, 14.03.2017 - M 6 K 14.1185

    Auslegung von Feststellungsbescheiden - Halbeinkünfteverfahren - Wegfall des

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