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   BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74   

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https://dejure.org/1978,364
BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74 (https://dejure.org/1978,364)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1978 - IV R 201/74 (https://dejure.org/1978,364)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1978 - IV R 201/74 (https://dejure.org/1978,364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzprämie - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Prämiengewährung - Großhändler - Aktivierungspflichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4, § 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 520
  • DB 1978, 1156
  • BStBl II 1978, 370
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.10.1973 - VIII R 1/69

    Schadenersatz - Aktivierungspflicht - Bilanztag - Konkretisierung - Nachträglich

    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin für ihre rechtliche Argumentation auf die im BFH-Urteil vom 11. Oktober 1973 VIII R 1/69 (BFHE 110, 532, BStBl II 1974, 90) für die Aktivierung von Schadensersatzforderungen aufgestellten Grundsätze.

    Anders als im Streitfall handelte es sich bei der der Entscheidung VIII R 1/69 zugrunde liegenden Schadensersatzforderung um einen rein rechtlichen Anspruch aus einem einmaligen schädigenden Ereignis.

  • BFH, 29.04.1965 - IV 403/62 U

    Behandlung eines Wegebeitrags an eine Gemeinde als ein aktivierungspflichtiges

    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Nach der Rechtsprechung gehören zu den Wirtschaftsgütern alle vermögenswerten Vorteile eines Betriebes einschließlich tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten, die einer selbständigen Bewertung fähig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. September 1956 I 103/55 U, BFHE 63, 396 [400], BStBl III 1956, 349, und vom 29. April 1965 IV 403/62 U, BFHE 82, 461 [464], BStBl III 1965, 414).
  • BFH, 25.09.1956 - I 103/55 U

    Aktivierungspflicht von Ansprüchen auf Umsatzvergütungen gegen Warenlieferanten

    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Nach der Rechtsprechung gehören zu den Wirtschaftsgütern alle vermögenswerten Vorteile eines Betriebes einschließlich tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten, die einer selbständigen Bewertung fähig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. September 1956 I 103/55 U, BFHE 63, 396 [400], BStBl III 1956, 349, und vom 29. April 1965 IV 403/62 U, BFHE 82, 461 [464], BStBl III 1965, 414).
  • FG Nürnberg, 11.10.1974 - III 246/72
    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Das FG führte aus (Urteil vom 11. Oktober 1974 III 246/72, EFG 1975, 107), für die Frage der Aktivierungspflicht sei entscheidend, ob die Lieferanten am jeweiligen Bilanzstichtag bereits in der Weise gebunden seien, daß ein Wirtschaftsgut "Umsatzvergütung" als entstanden angenommen werden müsse oder ob die Zahlung der Umsatzprämien nach dem jeweiligen Bilanzstichtag noch im freien Ermessen der Lieferanten stehe, so daß die Mitteilung über die Gewährung der Umsatzprämien als konstitutiver Akt für ihr Entstehen betrachtet werden müsse.
  • RFH, 25.03.1941 - VI 358/41
    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Maßgebend ist dabei nicht, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig oder ein Recht realisierbar ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt (vgl. Urteil des RFH vom 25. März 1942 VI 358/41, RStBl 1942, 434).
  • BFH, 07.11.1957 - IV 33/56 U

    Bilanzierung von Jahresumsatzprämien bei kartellähnlichen Absprachen der

    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Der bereits mit Ablauf des vergangenen Kalenderjahres entstandene Vergütungsanspruch werde durch die Freiwilligkeitsklausel nicht berührt (Urteil des BFH vom 7. November 1957 V 33/56 U, BFHE 66, 163, BStBl III 1958, 65).
  • BFH, 17.08.1967 - IV 73/63

    Verpflichtung zur Aktivierung von Forderungen eines Ehevermittlers

    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Demgegenüber hat der BFH jedoch entschieden, daß ein Ehemäkler, der zur Buchführung verpflichtet ist, Forderungen aus Ehevermittlungsverträgen in der Bilanz auszuweisen habe, wenngleich diese Forderungen nach § 656 BGB nicht einklagbar sind (Urteil vom 17. August 1967 IV 73/63, BFHE 90, 319, BStBl II 1968, 79).
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74
    Für das Steuerrecht erfahren die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insofern eine Modifizierung als ein Aktivierungswahlrecht nach Handelsrecht eine Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz begründet und in dieser nicht sämliche Vermögensgegenstände, sondern die Summe der Wirtschaftsgüter auf der Aktivseite anzusetzen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291).
  • BFH, 26.08.1992 - I R 24/91

    Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis

    Zu den Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern gehören neben Gegenständen im Sinne des bürgerlichen Rechts alle vermögenswerten Vorteile des Betriebs einschließlich tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten, sofern ihnen im Geschäftsverkehr ein selbständiger Wert beigelegt wird und sie - allein oder mit dem Betrieb - verkehrsfähig sind (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291; Urteile vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370, und vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370; vom 6. Dezember 1978 I R 35/78, BFHE 126, 549, BStBl II 1979, 262; vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 15/98

    Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz

    Maßgebend ist deshalb nicht, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig oder ein Recht realisierbar ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und einen durchsetzbaren gegenwärtigen Vermögenswert darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

    Denn auch ein rechtlich noch nicht entstandener, aber wirtschaftlich in der Vergangenheit verursachter und am Bilanzstichtag hinreichend sicherer künftiger Anspruch muss in der Bilanz des Gläubigers aktiviert werden (BFH-Urteile vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370, 371; in BFHE 164, 34, BStBl II 1991, 569; vom 26. April 1995 I R 92/94, BFHE 177, 444, BStBl II 1995, 594, 597).

    Der IV. Senat hat die Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen bestätigt, der sich aus der Satzung einer Genossenschaft ergab, obwohl nach dieser Satzung die Rückvergütung von einem Überschuss der Genossenschaft aus dem Mitgliedergeschäft abhängig und das Bestehen eines solchen Überschusses am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht festgestellt worden war (BFH-Urteil in BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; ähnlich BFH-Urteil in BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370 zu Umsatzprämien).

  • BFH, 31.08.2011 - X R 19/10

    Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche

    Zivilrechtliche Ansprüche können selbst dann zu aktivieren sein, wenn sie formal noch unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit stehen, sofern der Kaufmann nach den Umständen des Einzelfalls bereits am Bilanzstichtag bei normalem Geschäftsablauf fest mit der Zahlung rechnen kann (BFH-Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370).
  • BFH, 16.12.1998 - I R 50/95

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

    Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem, daß bereits am Bilanzstichtag mit einer entsprechenden Zahlung fest gerechnet werden kann (BFH-Urteile vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370; vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 266/81

    Keine rückwirkende Änderung der Handelsbilanz auf Grund einer Satzungsklausel

    Soll ein Forderungsrecht aktiviert werden, ist nicht maßgebend, ob die Forderung fällig oder das Recht einklagbar ist, sondern ob am Bilanzstichtag ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegt, der als realisierbarer Vermögenswert angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 5 EStG Anm. 54).
  • BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81

    1. Zur Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen 2. Zum Ansatz der

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muß in der Steuerbilanz aktiviert werden, was handelsrechtlich wenigstens aktiviert werden darf (grundlegend Beschluß vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, 36, BStBl II 1969, 291; ferner z. B. Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, 522, BStBl II 1978, 370).

    Voraussetzung für eine Aktivierung ist danach, daß ein Forderungsrecht zivilrechtlich bereits entstanden ist oder daß "wenigstens die für seine Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind" (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 35/78, BFHE 126, 549, 552, BStBl II 1979, 262, m. w. N.) und der Kaufmann mit der künftigen zivilrechtlichen Entstehung des Anspruchs "fest rechnen kann" (Urteil in BFHE 124, 520, 523, BStBl II 1978, 370).

    bb) Es trifft auch zu, daß das Urteil des Senats in BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370 zur Aktivierung von Umsatzprämien auf den Streitfall nicht unmittelbar anwendbar ist und daß zwischen einer Umsatzprämie und einer Warenrückvergütung insofern ein Unterschied besteht, als eine Umsatzprämie nur einen Warenbezug in bestimmter Höhe, eine Warenrückvergütung aber auch einen Überschuß der Genossenschaft aus dem Mitgliedergeschäft voraussetzt.

  • BFH, 03.08.1988 - I R 157/84

    Zeitpunkt der Anschaffung beim Kauf von Waren vor der Übereignung

    Der Senat vermag der Klägerin auch nicht darin zuzustimmen, die Erwägungen des BFH-Urteils vom 9. Februar 1978 IV R 201/74 (BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370), mit dem die Aktivierbarkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursachter künftiger Ansprüche (Umsatzprämien) bejaht wurde, sprächen im Streitfall für die Aktivierung der gekauften aber noch nicht gelieferten Waren.
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Die Aktivierung setze voraus, daß ein Forderungsrecht zivilrechtlich bereits entstanden sei oder daß zumindest "die für seine Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden seien" und der Kaufmann mit der künftigen zivilrechtlichen bzw. der dieser gleichzustellenden steuerrechtlichen Entstehung des Anspruchs "fest rechnen könne" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03

    Erstattungsanspruch verauslagte Pfandgelder und Bilanzierung einer Forderung

  • BFH, 09.07.1986 - I R 218/82

    Aktivierung - Bausparvorratsvertrag - Abschlußgebühr - Zahlung von Bank an

  • FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07

    Bilanzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern

  • FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10

    Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

  • FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12

    Bilanzielle Behandlung der Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

  • BFH, 20.08.1986 - I R 41/82

    Vorlagebeschluß an den großen Senat zu den Fragen, - ob ein unentgeltlicher

  • FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05

    Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1.

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2019 - 3 K 972/14

    Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom FA in einer Prüferbilanz

  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

  • BFH, 18.05.1994 - I R 59/93

    Aktivierung des Anspruchs auf Ausschüttungen eines Wertpapierfonds

  • FG Münster, 01.12.1997 - 9 K 1497/94

    Anspruch auf Bildung einer Rückstellung für Aussetzungszinsen ; Steuerlicher

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 106/87

    Zeitpunkt der Aktivierung des Gewinnanspruchs des typisch stillen Gesellschafters

  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 1/00

    Veräußerung eines Grundstücks nach Sandabbau an einen Abwasserzweckverband;

  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2013 - 6 K 2874/12

    Zeitpunkt der Aktivierung eines Vorsteuererstattungsanspruchs

  • BFH, 13.05.1987 - I B 179/86

    Immaterielles Wirtschaftsgut - Entgeltlicher Erwerb - Ernstliche Zweifel -

  • BFH, 17.09.1992 - I R 24/92

    Aktivierung eines Dividendenanspruchs (§ 5 EStG )

  • BFH, 12.06.1980 - IV R 150/79

    Zeitpunkt der Realisierung eines durch Zwangsvergleich bedingten Gewinns

  • FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00

    Auftragsbestand als selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut; Kundenstamm als

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