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   BFH, 30.01.1986 - IV R 270/84   

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https://dejure.org/1986,1292
BFH, 30.01.1986 - IV R 270/84 (https://dejure.org/1986,1292)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1986 - IV R 270/84 (https://dejure.org/1986,1292)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - IV R 270/84 (https://dejure.org/1986,1292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 a.F. und n.F. und § 13

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Entnahme - Pferdehaltung - Futtergrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 (a.F., n.F.), § 13

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 378
  • BB 1986, 1279
  • BStBl II 1986, 516
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 30.01.1986 - IV R 270/84
    Bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebs wurden vor dem Stichtag des 1. Juli 1970 auch nicht dadurch notwendiges Privatvermögen mit der Folge der Entnahme, daß sie nur noch als Futtergrundlage für einige aus Passion gehaltene Pferde genutzt wurden (Anschluß an BFH-Urteil vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448).

    Das Finanzgericht (FG) führte u. a. aus, nach Maßgabe des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. November 1982 IV R 159/79 (BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448 ff.) seien die streitbefangenen Grundstücksflächen bis zu ihrer jeweiligen Veräußerung landwirtschaftliches Betriebsvermögen geblieben.

    Mit der Revision macht die Klägerin geltend, der Streitfall sei mit dem Fall des Urteils in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448 nicht vergleichbar.

    Der Senat hat durch Urteil in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448 über einen ähnlich gelagerten Fall entschieden.

  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 30.01.1986 - IV R 270/84
    Nach dem Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78 (BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381) ist in den Fällen, in denen ein einkommensteuerrechtlich relevanter Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von einem bestimmten Zeitpunkt an der Liebhaberei zugeordnet wird, in einer solchen Änderung der steuerrechtlichen Beurteilung keine Betriebsaufgabe mit der Folge zu sehen, daß das Betriebsvermögen als unter Auflösung der stillen Reserven in das Privatvermögen überführt angesehen werden müßte.
  • BFH, 12.07.1979 - IV R 55/74

    Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden bei der Frage, ob

    Auszug aus BFH, 30.01.1986 - IV R 270/84
    Über die Frage der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in den Fällen, in denen die Grundstücke gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG in der bis einschließlich 1969 geltenden Fassung außer Ansatz geblieben sind, wird erstmals in dem Einkommensteuerbescheid entschieden, zu dessen relevanten Besteuerungsgrundlagen der Ansatz der betreffenden Grundstücksflächen gehört (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, BStBl II 1980, 5).
  • BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91

    Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme

    Wie durch die Feststellung des höheren Teilwerts bestätigt wurde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225), hat weder die Verpachtung zu landwirtschaftlichen Zwecken im Jahre 1969 zu einer Entnahme geführt (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, zu 2.1., und BFH-Beschluß vom 27. Oktober 1988 IV S 11/88, BFH/NV 1990, 416) noch die Brachlage nach Beendigung des Pachtvertrages im Jahre 1979 bis zur Bebauung der Parzellen (BFH-Urteil vom 30. Januar 1986 IV R 270/84, BFHE 146, 378, BStBl II 1986, 516).

    Als schlüssige Entnahmehandlung ist eine bloße Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen jedoch nur dann anzuerkennen, wenn das Grundstück damit notwendiges Privatvermögen geworden ist (BFH-Urteile in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; in BFHE 146, 378, BStBl II 1986, 516; vom 13. März 1986 IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711; und in BFH/NV 1989, 225).

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

    Selbst wenn man der Vorentscheidung darin folgen wollte, daß die landwirtschaftliche Nutzung der verbliebenen Ackerflächen zu irgend einem Zeitpunkt mit der Verkleinerung des Betriebes eingestellt worden sei, hätten die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke nicht ohne weiteres ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen eingebüßt (BFH-Urteile in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 30. Januar 1986 IV R 270/84, BFHE 146, 378, BStBl II 1986, 516; vom 13. März 1986 IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711, und vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84

    Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (grundlegend BFH-Urteil vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; ferner z.B. BFH-Urteil vom 30. Januar 1986 IV R 270/84, BFHE 146, 378, BStBl II 1986, 516), bleiben Grundstücke, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehören, auch bei nicht buchführenden Landwirten so lange Betriebsvermögen, bis sie durch eine eindeutige Entnahmehandlung ins Privatvermögen überführt werden.
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