Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.09.2012

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   BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10   

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BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10 (https://dejure.org/2012,37745)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2012 - IV R 29/10 (https://dejure.org/2012,37745)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2012 - IV R 29/10 (https://dejure.org/2012,37745)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

  • openjur.de

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht; Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 163 S 1, AO § 227, GewStG § 10a S 1, GewStG § 10a S 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 2 Abs 1
    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 163 S 1 AO, § 227 AO, § 10a S 1 GewStG 2002 vom 23.12.2003, § 10a S 2 GewStG 2002 vom 23.12.2003, Art 3 Abs 1 GG
    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht – Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

  • Betriebs-Berater

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht

  • rewis.io

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Unbilligkeit der Mindestbesteuerung bei Forderungserlass zur Vermeidung der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn GewSt-Messbetrag auf vom Stpfl. veranlasstem Forderungsverzicht beruht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • heise.de (Pressemeldung, 21.12.2012)

    Mindestbesteuerung ist erlaubt - Begrenzung der Verlustverrechnung verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Billigkeit der Mindestbesteuerung bei Forderungserlass zur Vermeidung der Insolvenz

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der GewSt ist verfassungsgemäß

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung nicht unbillig bei von Steuerpflichtigem veranlasstem Forderungsverzicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung (Verlustverrechnungsbegrenzung) verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestbesteuerung: recht und billig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung nicht unbillig bei von Steuerpflichtigem veranlasstem Forderungsverzicht

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 518
  • BB 2012, 3105
  • DB 2012, 2789
  • BStBl II 2013, 505
  • NZG 2013, 318
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    der Gründe, m.w.N.; vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, unter II.2.

    d) Die Billigkeitsprüfung muss sich je nach Fallgestaltung nicht nur auf allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen erstrecken; sie verlangt vielmehr eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind (BFH-Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, unter II.4. der Gründe, m.w.N.).

    Nur auf diese Weise lassen sich Wertungswidersprüche aufdecken und im Billigkeitswege beseitigen, die bei isolierter Betrachtungsweise als typischer Nebeneffekt der Anwendung einzelner steuerrechtlicher Normen hinnehmbar erscheinen, insgesamt aber in ihrem Zusammenwirken in einem atypischen Einzelfall eine Rechtslage herbeiführen, welche die Durchsetzung des Steueranspruchs als sachlich unbillig erscheinen lässt (BFH-Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, unter II.4. der Gründe).

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    Eine Ausnahme hat die Rechtsprechung für die Einwendungen zugelassen, die sich im konkreten Steuerrechtsverhältnis aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (BFH-Urteile vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, unter II.B.3.

    Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann jedoch nur in Betracht kommen, wenn das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (BFH-Urteile in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, unter II.B.3.a der Gründe; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    a) Der Zweck der §§ 163, 227 AO liegt darin, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalles, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrags insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (BFH-Urteile vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833, unter 1. der Gründe; vom 4. Juli 1972 VII R 103/69, BFHE 106, 268, BStBl II 1972, 806).

    So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte-- im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833, unter 2. der Gründe, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102, unter II.5.b der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit sei nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden könne, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396).

    Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts fällt allerdings die Möglichkeit des Steuererlasses zur Milderung unbilliger Härten besonders ins Gewicht (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102; BFH-Urteile vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151; in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396; vom 27. Mai 2004 IV R 55/02, BFH/NV 2004, 1555).

  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 2004 X R 25/03 (BFH/NV 2004, 1212), das die Nichtberücksichtigung von Verlusten nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) betreffe, sei die Erhebung einer Steuer unbillig, wenn sie im Einzelfall nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht zu rechtfertigen sei und dessen Wertungen zuwiderlaufe.

    Die Grundsätze des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1212 ließen sich auf die Neuregelung des § 10a GewStG zum 1. Januar 2004 und die damit verbundene Einführung der Mindestbesteuerung übertragen.

  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    Der Gesetzgeber sei jedoch nicht verpflichtet, einseitig zu Gunsten des Nettoprinzips den Wertungswiderspruch zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz des Nettoprinzips zu lösen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423).

    Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, den Wertungswiderspruch zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Nettoprinzip einseitig zu Gunsten des Nettoprinzips zu lösen (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).

  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 50/72

    Billigkeitsverfahren - Erheben von Einwendungen - Rechtsmittelverfahren - Treu

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    der Gründe; vom 10. Juni 1975 VIII R 50/72, BFHE 116, 103, BStBl II 1975, 789).
  • BFH, 06.02.1976 - III R 24/71
    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts fällt allerdings die Möglichkeit des Steuererlasses zur Milderung unbilliger Härten besonders ins Gewicht (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102; BFH-Urteile vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151; in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396; vom 27. Mai 2004 IV R 55/02, BFH/NV 2004, 1555).
  • BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann jedoch nur in Betracht kommen, wenn das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (BFH-Urteile in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, unter II.B.3.a der Gründe; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können bestandskräftig festgesetzte Steuern im Billigkeitsverfahren u.a. nur dann sachlich überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung rechtzeitig zu wehren (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStB1 II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStB1 II 1988, 512; vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

  • BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02

    Begrenzung der Steuerbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG - fehlende

  • BFH, 12.09.2007 - X B 18/03

    Rüge von Verfahrensmängeln: Ausschließungsgründe nach § 41 ZPO; Vorliegen einer

  • BFH, 04.02.2010 - II R 25/08

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des

  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

  • BFH, 29.05.2008 - V R 45/06

    Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung

  • BFH, 04.07.1972 - VII R 103/69

    Erstattung von Eingangsabgaben - Berichtigung des Steuerbescheids - Erstattung

  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

  • BFH, 06.09.2011 - VIII R 55/10

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Zeitliche

  • FG Hessen, 26.07.2010 - 8 V 938/10

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag: Ernstliche Zweifel an der

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortag: Sachliche Unbilligkeit, wenn im

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Damit blieben zum einen die übrigen Motive des Gesetzgebers und infolgedessen zum anderen die ständige Rechtsprechung des BFH sowie des BVerwG unbeachtet, der zufolge eine steuerliche Belastung, die der Wertentscheidung des Gesetzgebers entspricht, weil er sie auch in Anbetracht der Umstände des betreffenden Einzelfalls in Kauf genommen hat, grundsätzlich hinzunehmen ist und nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme beseitigt werden kann (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1966 II 111/64, BFHE 88, 382, BStBl III 1967, 415; vom 26. April 1979 V R 67/74, BFHE 127, 556, BStBl II 1979, 539; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, und vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, jeweils m.w.N.; BVerwG-Urteile in HFR 1984, 595, und in HFR 1985, 481).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    Das gelte auch, soweit es im Einzelfall wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust komme (s. insoweit auch BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; vom 20. September 2012 IV R 43/10, BFH/NV 2013, 408; vom 20. September 2012 IV R 60/11, BFH/NV 2013, 410).

    Es könnte in Betracht kommen, in Fällen, in denen der endgültige Wegfall der gestreckten Verlustvorträge vom Steuerpflichtigen (anders als im Streitfall, einem Insolvenzfall) durch eigenen Willensentschluss veranlasst ist (z.B. bei Kapitalgesellschaften in Liquidationsfällen), eine "schützenswerte" Definitivsituation abzulehnen (s.a. BFH-Urteil in BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; Gosch, BFH/PR 2011, 10, 11; Roser, GmbH-StB 2013, 53, 55 f.; z.T. abweichend wohl BMF-Schreiben in BStBl I 2011, 974, Tz. 1; s.a. Farle/Schmitt, DB 2013, 1746, 1749; Braun/Geist, BB 2013, 351, 354): Es hätte sich dann eventuell (nur) das steuerrechtliche Risiko einer Grenze der Verlustnutzung realisiert, das im systemtragenden Subjektsteuerprinzip angelegt ist.

  • BFH, 08.08.2013 - V R 18/13

    Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen

    Eine Abweichung liegt nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur bei einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (vgl. z.B. zuletzt BFH-Urteil vom 21. Februar 2013 V R 27/11, BFH/NV 2013, 1138, unter II.4.d) und daher nur dann vor, wenn eine "Rechtsfrage unter dieselbe Rechtsvorschrift zu subsumieren ist" (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II.6.a), so dass in dem den Streitfall betreffenden Festsetzungsverfahren nicht von einer Entscheidung zum Billigkeitsverfahren nach § 163 AO abgewichen werden kann, zumal in diesem Billigkeitsverfahren gemäß § 102 FGO eine nur eingeschränkte Überprüfung einer vom FA getroffenen Ermessensentscheidung erfolgt (BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BFH/NV 2013, 103, unter II.1.b).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10   

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https://dejure.org/2012,37740
BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10 (https://dejure.org/2012,37740)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2012 - IV R 36/10 (https://dejure.org/2012,37740)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2012 - IV R 36/10 (https://dejure.org/2012,37740)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn

  • openjur.de

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß; Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GewStG § 10a S 1, GewStG § 10a S 2, GewStGuaÄndG Art 4, GG Art 14 Abs 1 S 1, GG Art 14 Abs 1 S 2, EStG § 15
    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn

  • Bundesfinanzhof

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 10a S 1 GewStG 2002 vom 23.12.2003, § 10a S 2 GewStG 2002 vom 23.12.2003, Art 4 GewStGuaÄndG
    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß – Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn

  • Betriebs-Berater

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Anlagevermögen zählenden Flugzeugs zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • heise.de (Pressemeldung, 21.12.2012)

    Mindestbesteuerung ist erlaubt - Begrenzung der Verlustverrechnung verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begrenzung der gewerbesteuerlichen Verlustverrechnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer - Begrenzung der Verlustverrechnung ist verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der sog. gewerbesteuerlichen Mindestbesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der GewSt ist verfassungsgemäß

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung (Verlustverrechnungsbegrenzung) verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Neues zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 429
  • BB 2012, 3105
  • BStBl II 2013, 498
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--; vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, Rz 35, m.w.N.).

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, Rz 36, m.w.N.).

    Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, Rz 38, m.w.N.).

    (3) Das BVerfG hat bisher offengelassen, ob das objektive Nettoprinzip Verfassungsrang hat (aus neuerer Zeit etwa BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, Rz 40).

    Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, Rz 40, m.w.N.).

  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Die Mindestbesteuerung nach § 10a Sätze 1 und 2 GewStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (ebenso BFH-Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11, juris, BFHE 238, 419).

    Damit schließt sich der Senat der Auffassung des I. Senats des BFH in dessen Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11 zur Mindestbesteuerung nach § 10d EStG und § 10a Sätze 1 und 2 GewStG an.

    Sie stehen dem Interesse des Gesetzgebers an einer sofortigen Streckung der Verrechnung bereits aufgelaufener Verluste nicht entgegen, und zwar auch nicht unter dem Aspekt, dass die Verluststreckung zugleich das Risiko einer endgültig ausfallenden Verlustverrechnung erhöht (ebenso BFH-Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11, m.w.N . ).

    In seiner vom Senat vertretenen Auslegung ist § 10a Sätze 1 und 2 GewStG indessen nach den vorstehenden Erwägungen mit der Verfassung vereinbar (ebenso BFH-Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11).

  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/86

    Die Nichtgewährung eines Verlustrücktrags nach § 10a GewStG verstößt nicht gegen

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    (bb) Der BFH hat das Fehlen eines Verlustrücktrags verfassungsrechtlich nicht beanstandet (Urteil vom 31. Juli 1990 I R 62/86, BFHE 161, 570, BStBl II 1990, 1083).

    Als zusätzliche Rechtfertigung könne der Gesichtspunkt des kommunalen Selbstverwaltungsrechts herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 161, 570, BStBl II 1990, 1083, unter II.A.1.d bb der Gründe).

    Einer Substanzgefährdung der betroffenen Unternehmen könne durch die angemessene Entrichtung von Vorauszahlungen oder die Bildung einer angemessenen Rückstellung für die Gewerbesteuerschuld aus dem Gewinnjahr hinreichend begegnet werden; dennoch eintretende Gefährdungen hätten ihre Ursache nicht in der Gewerbesteuer für den vorangegangenen Erhebungszeitraum, sondern in den zwischenzeitlich im Betrieb erwirtschafteten Verlusten (BFH-Urteil in BFHE 161, 570, BStBl II 1990, 1083, unter II.A.1.d dd der Gründe).

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht endet deshalb mit der dauerhaften Einstellung der werbenden Tätigkeit (ständige Rechtsprechung, u.a. BFH-Urteile vom 24. April 1980 IV R 68/77, BFHE 131, 70, BStBl II 1980, 658, unter 1. der Gründe; vom 20. März 1990 VIII R 47/86, BFH/NV 1990, 799, unter 1.a der Gründe; vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289, unter II.2.a der Gründe).

    Maßgeblich ist, ob mit der Veräußerung die bisherige normale Geschäftstätigkeit fortgesetzt wird oder ob die Veräußerung im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebs erfolgt (BFH-Urteil in BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289, unter II.2.c cc der Gründe).

    Nicht zu berücksichtigen sind daher Verluste, die vor Aufnahme der werbenden Tätigkeit entstanden sind, oder die nicht dem laufenden Betrieb, sondern dessen Aufgabe oder Veräußerung zuzuordnen sind (u.a. BFH-Urteil in BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289, unter II.2. der Gründe), auch wenn sie die Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden vermindern.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    cc) Als besondere sachliche Gründe für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen hat das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung vor allem außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt, nicht jedoch den rein fiskalischen Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210, Rz 58 ff.).

    Auch wenn der Staat auf Einsparungsmaßnahmen angewiesen ist, muss er auf eine gleichheitsgerechte Verteilung der Lasten achten (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, Rz 61).

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Diese Fiktion gilt auch für Zwecke der Gewerbesteuer (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).

    Auch bei einer gewerblich geprägten Gesellschaft endet die sachliche Gewerbesteuerpflicht mit dem Ende der werbenden Tätigkeit (BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter III.2. der Gründe).

  • FG Hamburg, 02.11.2011 - 1 K 208/10

    Gewerbesteuer: Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß - Verhältnis

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Der Eingriff in das Grundrecht ist aber als Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gerechtfertigt (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 2. November 2011  1 K 208/10, EFG 2012, 434, unter I.2.b der Gründe).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Betriebsausgaben müssen folglich grundsätzlich steuerlich abziehbar sein (BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, Rz 57).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BVerfGE 127, 31; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1; 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BVerfGE 127, 61).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BVerfGE 127, 31; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1; 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BVerfGE 127, 61).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

  • BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02

    Begrenzung der Steuerbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG - fehlende

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

  • BFH, 12.01.1978 - IV R 26/73

    Berücksichtigung des Gewerbeverlustes bei Einbringung eines Einzelunternehmens in

  • BFH, 06.02.1976 - III R 24/71
  • RFH, 10.07.1935 - IV A 33/35
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine

  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

  • BFH, 20.03.1990 - VIII R 47/86

    Ende der Gewerbesteuerpflicht bei Personengesellschaften mit der tatsächlichen

  • BFH, 24.04.1980 - IV R 68/77

    GmbH - Einstellung der werbenden Tätigkeit - Liquidation - Gewerbesteuerpflicht

  • FG München, 04.08.2010 - 1 K 608/07

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustabzugs nach § 10a GewStG

  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    Für die Gewerbesteuer gilt infolge der Verweisung in § 7 Satz 1 GewStG 2002 auf die Grundsätze der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung als Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags (vor Hinzurechnungen bzw. Kürzungen) nichts anderes (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150, zu II.2.a bb; Hey, DStR 2009, Beihefter zu Nr. 34, 109, 115; Kube, DStR 2011, 1781, 1789; Desens, FR 2011, 745, 746; Röder, Das System der Verlustverrechnung im deutschen Steuerrecht, 2010, S. 232; s.a. FG Hamburg, [Vorlage-]Beschluss vom 29. Februar 2012  1 K 138/10, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 960, Rz 99, 101); allerdings hält das BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 36/10 (BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498) unter Hinweis auf den "Charakter der Gewerbesteuer" insoweit Einschränkungen für möglich.

    Der IV. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498 mit Blick auf die Einschränkung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustverrechnung dem Senatsurteil in BFHE 238, 419, BStBl II 2013, 512 ausdrücklich angeschlossen: Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze mit Wirkung ab 2004 sei mit dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar; insbesondere sei mit dieser Regelung den Anforderungen, die an die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers zu stellen sind, entsprochen worden.

    Daher kann insoweit --mit Blick auf § 10a Satz 2 GewStG 2002 n.F.-- offenbleiben, ob die dortige Beschränkung (auch) dadurch gerechtfertigt werden kann, dass auf diese Weise die kommunale Finanzhoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG) sichergestellt werden konnte (so FG Hamburg, Urteil vom 2. November 2011  1 K 208/10, EFG 2012, 434 --als Vorinstanz zum BFH-Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498--; s.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1150) bzw. dass die besondere Ausgestaltung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustberücksichtigung (kein Verlustrücktrag) zu berücksichtigen war (BFH-Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498).

    aa) Auch wenn in der Begründung des Gesetzentwurfs davon die Rede ist, Zielpunkt der Normen sei nur eine Verluststreckung, nicht aber ein Verlustausschluss (s. zu § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n.F.: BTDrucks 15/1518, S. 13), lassen die Gesetzesmaterialien erkennen, dass die an der Gesetzgebung beteiligten Organe die Möglichkeit einer zweckwidrigen Definitivbesteuerung infolge der Mindeststeuer erkannt haben (s. dazu die Nachweise zur Sachverständigen-Anhörung im maßgebenden Gesetzgebungsverfahren im BFH-Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498).

    Damit wurde erreicht, dass "eine große Zahl kritischer Fälle nun von einer Definitivbesteuerung verschont" bleiben würde (BFH-Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498); zugleich wurde dem Umstand Rechnung getragen, "dass durch eine gesetzliche Regelung eine Definitivbelastung in allen verbleibenden denkbaren Einzelfällen (nicht) hätte ausgeschlossen werden können, ohne das System der Mindestbesteuerung insgesamt aufzugeben und ohne zugleich weitere Verletzungen des Gleichheitssatzes zu bewirken" (so BFH-Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498).

    c) Der erkennende Senat folgt dem IV. Senat des BFH (in seinem Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498) für Körperschaften als Gewerbebetriebe kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG 2002) nicht darin, dass die Besonderheiten der Gewerbesteuer eine weitere und zugleich ausreichende Rechtfertigung für die Mindestbesteuerung in § 10a Satz 2 GewStG 2002 n.F. rechtfertigen können.

    Darüber hinaus lässt sich der Ausschluss des gewerbesteuerrechtlichen Verlustrücktrags in einem System, das den gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrag ohne zeitliche Einschränkung anerkennt (s. dazu die Darlegungen des IV. Senats des BFH in seinem Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498), weniger mit einem objektsteuerartigen Bezug als vielmehr im Wesentlichen mit dem Interesse der Gemeinden an einer funktionierenden Haushaltspolitik begründen (s.a. Bundesregierung, BTDrucks 17/4653, S. 10 [zu Frage 17]).

    Im Übrigen könnte zwar in Situationen, in denen die beschränkte Verlustverrechnung (in Vorjahren) als Ursache für die Definitivbelastung zu identifizieren ist, die Belastung nur durch eine Korrektur der seinerzeitigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags beseitigt werden, was "einem Verlustrücktrag nahe (käme), der in dem System der Gewerbesteuer bewusst nicht vorgesehen ist" (BFH-Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498).

    bb) Zwar hat der IV. Senat des BFH in seinen Urteilen in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498 und in BFH/NV 2013, 410 ausgeführt, die Möglichkeit von Billigkeitsmaßnahmen in besonderen Einzelfällen flankiere die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers und gestatte ihm, eine typisierende Regelung zu treffen, bei der Unsicherheiten über Zahl und Intensität der von der typisierenden Regelung nachteilig betroffenen Fälle mit zumutbarem Aufwand nicht beseitigt werden könnten (dies offenlassend der Senatsbeschluss vom 28. März 2011 I B 152/10, BFH/NV 2011, 1284).

  • BFH, 28.01.2015 - VIII R 13/13

    Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

    Die Möglichkeit einer Billigkeitsmaßnahme flankiert in besonderen Einzelfällen die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers und gestattet ihm, eine typisierende Regelung zu treffen, bei der Unsicherheiten über Zahl und Intensität der von der typisierenden Regelung nachteilig betroffenen Fälle mit zumutbarem Aufwand nicht beseitigt werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 57; vom 24. Juni 2014 VIII R 35/10, BFHE 245, 565, Rz 28).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13

    Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung

    Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts fällt insbesondere die Möglichkeit des Billigkeitsverzichts zur Milderung unbilliger Härten ins Gewicht (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102; BFH-Urteile vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151; vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396; vom 27. Mai 2004 IV R 55/02, BFH/NV 2004, 1555, und vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498).
  • BFH, 21.07.2016 - IV R 26/14

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Frage der Gewährung der sog. erweiterten

    Eine bestimmte Auslegungsmethode (oder gar eine reine Wortinterpretation) schreibt die Verfassung nicht vor (z.B. BVerfG-Beschluss vom 30. März 1993  1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90, BVerfGE 88, 145, unter C.II.1.; BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 67).
  • BFH, 20.02.2024 - IX R 27/23

    Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995

    Dies gilt gleichermaßen für eine KG, an der eine GmbH als einzige Komplementärin beteiligt ist, ungeachtet der Frage, ob die KG (auch) originär gewerblich tätig oder ein Gewerbebetrieb nur aufgrund der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anzunehmen ist (BFH-Urteil vom 07.09.2016 - IV R 31/13, BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 39; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.09.2012 - IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 17).
  • BFH, 22.02.2024 - IV R 14/21

    Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG

    Dies gilt gleichermaßen für eine KG, an der eine GmbH als einzige Komplementärin beteiligt ist, ungeachtet der Frage, ob die KG (auch) originär gewerblich tätig oder ein Gewerbebetrieb nur aufgrund der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anzunehmen ist (BFH-Urteil vom 07.09.2016 - IV R 31/13, BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 39; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.09.2012 - IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 17).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung;

    In dem Parallelverfahren hielt der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. September 2012 (IV R 36/10 - BFHE 238, 429) die Begrenzung des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG (Mindestbesteuerung) für verfassungsgemäß, wies aber zugleich darauf hin, dass verbleibende Härtefälle in Bezug auf etwaige Definitiveffekte (endgültiger Ausschluss der Möglichkeit der Verlustverrechnung) durch flankierende Billigkeitsmaßnahmen aufgefangen werden könnten.

    Ließe man die von der Klägerin begehrte Korrektur für Projektgesellschaften zu, bestünde die naheliegende Gefahr, dass es angesichts der Vielzahl anderer betroffener Fallgruppen zu verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlungen im Gesetzesvollzug käme (so auch BFH, Urteile vom 20. September 2012 - IV R 36/10 - BFHE 238, 429 Rn. 56 und vom 26. Februar 2014 - I R 59/12 - BFHE 246, 27 Rn. 33).

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. September 2012 (IV R 36/10 - BFHE 238, 429), beruht nicht auf der unterschiedlichen Beantwortung einer identischen Rechtsfrage im Sinne von § 2 Abs. 1 RsprEinhG.

    Der Bundesfinanzhof hat zwar seine Entscheidung auf die Annahme gestützt, dass besondere Härten, die allein von der durch die Verluststreckung ausgelösten Definitivbelastung herrühren, durch Billigkeitsmaßnahmen - gemeint sind solche nach §§ 163, 227 AO - vermieden werden könnten; die Möglichkeit von Billigkeitsmaßnahmen in besonderen Einzelfällen flankiere die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers (Urteil vom 20. September 2012 - IV R 36/10 - BFHE 238, 429 Rn. 57).

    Der Bundesfinanzhof erläutert nämlich, es sei nicht zu erkennen, dass "eine Definitivbelastung in allen verbleibenden denkbaren Einzelfällen hätte ausgeschlossen werden können, ohne das System der Mindestbesteuerung insgesamt aufzugeben und ohne zugleich weitere Verletzungen des Gleichheitssatzes zu bewirken" (Urteil vom 20. September 2012 - IV R 36/10 - BFHE 238, 429 Rn. 56).

  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 34/13

    Abgeltungsteuer: Günstigerprüfung, Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG

    Die Möglichkeit einer Billigkeitsmaßnahme flankiert in besonderen Einzelfällen die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers und gestattet ihm, eine typisierende Regelung zu treffen, bei der Unsicherheiten über Zahl und Intensität der von der typisierenden Regelung nachteilig betroffenen Fälle mit zumutbarem Aufwand nicht beseitigt werden können (BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498 Rz 57; vom 24. Juni 2014 VIII R 35/10, BFHE 245, 565, Rz 28).
  • VG München, 30.01.2014 - M 10 K 13.3380

    Gewerbesteuer; Anspruch auf Billigkeitserlass (bejaht); Definitivbelastung;

    Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor, die Beklagte habe aufgrund der Grundsätze des BFH-Urteils vom 20. September 2012 (IV R 36/10) den begehrten Teilerlass zu gewähren.

    Zeitlich habe die Klägerin nichts versäumt, da sie den Erlassantrag kurz nach Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 20. September 2012 (IV R 36/10) bei der Beklagten gestellt habe.

    cc) Laut den Urteilen des 1. sowie des 4. BFH-Senates zur Mindestbesteuerung (v. 22.8.2012 - I R 9/11 - juris, zu § 10d EStG; v. 20.9.2012 - IV R 29/10 - juris, und - IV R 36/10 - juris, beide zu § 10a GewStG) ist die Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig.

    Die Möglichkeit von Billigkeitsmaßnahmen in besonderen Einzelfällen flankiert die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers und gestattet ihm, eine typisierende Regelung zu treffen, bei der Unsicherheiten über Zahl und Intensität der von der typisierenden Regelung nachteilig betroffenen Fälle mit zumutbarem Aufwand nicht beseitigt werden können (BFH, U.v. 20.9.2012 - IV R 36/10 - juris Rn. 57).

    Nach Ansicht des BFH bedingt der Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer Einschränkungen des objektiven Nettoprinzips (s. hierzu BFH, U.v. 20.9.2013 - IV R 36/10 - juris Rn. 30 ff. mit näheren Erläuterungen hierzu).

    (2) Man kann allerdings auch die Auffassung vertreten, dass nach den Urteilen des 1. sowie des 4. BFH-Senates zur Mindestbesteuerung (v. 22.8.2012 - I R 9/11 - juris, zu § 10d EStG; v. 20.9.2012 - IV R 29/10 - juris, und - IV R 36/10 - juris, beide zu § 10a GewStG) jede Definitivbelastung durch Billigkeitsmaßnahmen vermieden werden müsse.

    Für diese Ansicht sprechen die Ausführungen des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 20. September 2012 - IV R 36/10 -: Unter diesen Umständen durfte der Gesetzgeber sich darauf verlassen, dass in den nach Anhebung des Sockelbetrages sowie des Prozentsatzes für den zusätzlich abziehbaren Betrag nur in zahlenmäßig deutlich reduzierten Fällen besondere Härten, die allein von der durch die Verluststreckung ausgelösten Definitivbelastung herrühren, durch Billigkeitsmaßnahmen vermieden werden können (juris, Rn. 57).

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

    Die Billigkeitsmaßnahme erweist sich in diesem Zusammenhang als eine flankierende Maßnahme zur Typisierung (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 234, 542).
  • BFH, 23.02.2017 - III R 35/14

    Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 33/16

    Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

  • BFH, 22.09.2016 - IV R 2/13

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß - Zeitlicher

  • BFH, 18.05.2017 - IV R 30/15

    Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft;

  • BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20

    Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher

  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

  • FG Düsseldorf, 02.09.2014 - 6 K 3370/09

    Gebot der Besteuerung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 60/11

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 09. 2012 IV R 36/10 - Sachliche

  • BFH, 24.11.2016 - IV R 46/13

    Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1.

  • FG Niedersachsen, 05.12.2018 - 3 K 15/18

    Streit um die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen; Streit um die Höhe

  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 35/10

    § 4 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002: Keine Einkünfteminderung durch

  • FG Köln, 16.06.2016 - 13 K 984/11

    Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus

  • BFH, 12.05.2016 - IV R 29/13

    Wegfall des gewerblichen Verlustvortrags bei Verschmelzung der Ober- auf die

  • FG Hamburg, 17.05.2013 - 6 K 199/12

    Abgabenordnung: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 12 U 30/19

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen Kommanditist wegen "Scheingewinnbezug"

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 43/10

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 09. 2012 IV R 36/10 -

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1059/11

    Abzugsfähigkeit des Verlustes aus Optionsscheinverfall - Abgeltungsteuer:

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1035/11

    Abgeltungsteuer: Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzug

  • BFH, 01.08.2013 - IV R 19/11

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 08. 2013 IV R 18/11 - Keine

  • FG Düsseldorf, 12.03.2012 - 6 K 2199/09

    Verlustabzug bei Liquidation im Insolvenzverfahren

  • FG Hamburg, 04.05.2021 - 2 K 61/19

    Tonnagebesteuerung: Hinzurechnung von Sondervergütungen

  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

  • FG München, 20.02.2013 - 9 K 2655/10

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz; Darlehensverzicht als Ertrag im

  • FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16

    Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit

  • FG Baden-Württemberg, 15.03.2013 - 10 V 2056/12

    Gewinn aus der Veräußerung des Unternehmensgegenstandes als laufender Gewinn -

  • FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 889/12

    Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung

  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 185/11

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der "Abwicklung" eines nicht begonnenen,

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

  • BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22

    Steuerlicher Billigkeitserlass zur Aufrechterhaltung der Verfassungsmäßigkeit bei

  • FG München, 04.02.2014 - 5 V 3586/13

    Antragsbefugnis, tarifbegünstigter Aufgabegewinn

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