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   BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12   

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https://dejure.org/2015,6974
BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12 (https://dejure.org/2015,6974)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2015 - IV R 29/12 (https://dejure.org/2015,6974)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - IV R 29/12 (https://dejure.org/2015,6974)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs - Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Halbs 2, BGB § 581 Abs 2, BGB § 535 Abs 1 S 2
    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs - Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs - Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Halbs 2 EStG 2002, § 581 Abs 2 BGB
    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs - Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen

  • IWW

    § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 6 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 581 BGB, § 581 Abs. 2, § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 535 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG, § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Verpächters eines Betriebsgrundstücks zur Aktivierung von Instandhaltungsansprüchen gegen den Pächter

  • Betriebs-Berater

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs - Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2; BGB § 581 Abs. 2, § 535 Abs. 1 Satz 2
    Keine Pflicht des Verpächters zur bilanziellen Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs bei vertraglich vereinbarter Übertragung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter

  • rewis.io

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs - Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Verpächters eines Betriebsgrundstücks zur Aktivierung von Instandhaltungsansprüchen gegen den Pächter

  • datenbank.nwb.de

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtvertrag: Bei wem und wann ist der Instandhaltungsanspruch zu aktivieren?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs eines Verpächters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Aktivierungspflicht eines Instandhaltungsanspruchs

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Aktivierungspflicht eines Instandhaltungsanspruchs

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verpachtung: Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs beim Verpächter?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Eisern verpachtetes Inventar - Was ist zu aktivieren bei wem und wann?

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 177
  • BB 2015, 1072
  • BB 2016, 43
  • DB 2015, 896
  • BStBl II 2017, 668
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 14/06

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung eines

    Auszug aus BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12
    Danach wird bei Sondervergütungen der Personengesellschaft an einen ihrer Gesellschafter der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft in der Weise ermittelt, dass die in der Steuerbilanz der Gesellschaft passivierte Verbindlichkeit zur Zahlung der Sondervergütung durch einen gleich hohen Aktivposten in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters ausgeglichen wird (z.B. BFH-Urteile vom 12. Januar 2012 IV R 3/11, BFH/NV 2012, 779; vom 30. August 2007 IV R 14/06, BFHE 219, 36, BStBl II 2007, 942; vom 20. Januar 2005 IV R 22/03, BFHE 209, 108, BStBl II 2005, 559).

    Der Grundsatz korrespondierender Bilanzierung ergibt sich aus den mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG verfolgten Zielen, den Gewinn des Mitunternehmers demjenigen eines Einzelunternehmers anzugleichen, der mit sich selbst keine schuldrechtlichen Verpflichtungen eingehen und deshalb auch den Gewinn seines Einzelgewerbes nicht um einen Unternehmerlohn mindern kann, und zudem das Ergebnis der Besteuerung unabhängig davon zu machen, ob die Leistung des Gesellschafters durch einen Vorabgewinn oder durch eine besondere Vergütung abgegolten wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 36, BStBl II 2007, 942).

  • FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 3929/10

    Aktivierung Instandhaltungsanspruch gegenüber Pächter

    Auszug aus BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. Juni 2012  15 K 3929/10 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom ... aufgehoben und der Bescheid für 2006 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom ... dahin geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf den Betrag festgestellt werden, der sich ergibt, wenn in der Gesamthandsbilanz der Klägerin kein Instandhaltungsanspruch gegen die D GmbH in Höhe von 670.000 EUR und in der Sonderbilanz der C-KG bei der Klägerin kein Instandhaltungsanspruch gegen die Klägerin in Höhe von 210.000 EUR berücksichtigt werden.

    Das Finanzgericht (FG) wies die daraufhin erhobene Klage der Klägerin mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2091 veröffentlichtem Urteil ab.

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03

    Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den

    Auszug aus BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12
    Danach wird bei Sondervergütungen der Personengesellschaft an einen ihrer Gesellschafter der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft in der Weise ermittelt, dass die in der Steuerbilanz der Gesellschaft passivierte Verbindlichkeit zur Zahlung der Sondervergütung durch einen gleich hohen Aktivposten in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters ausgeglichen wird (z.B. BFH-Urteile vom 12. Januar 2012 IV R 3/11, BFH/NV 2012, 779; vom 30. August 2007 IV R 14/06, BFHE 219, 36, BStBl II 2007, 942; vom 20. Januar 2005 IV R 22/03, BFHE 209, 108, BStBl II 2005, 559).
  • BFH, 12.01.2012 - IV R 3/11

    Rechtskraftdurchbrechung aufgrund widerstreitender rechtskräftiger Urteile

    Auszug aus BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12
    Danach wird bei Sondervergütungen der Personengesellschaft an einen ihrer Gesellschafter der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft in der Weise ermittelt, dass die in der Steuerbilanz der Gesellschaft passivierte Verbindlichkeit zur Zahlung der Sondervergütung durch einen gleich hohen Aktivposten in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters ausgeglichen wird (z.B. BFH-Urteile vom 12. Januar 2012 IV R 3/11, BFH/NV 2012, 779; vom 30. August 2007 IV R 14/06, BFHE 219, 36, BStBl II 2007, 942; vom 20. Januar 2005 IV R 22/03, BFHE 209, 108, BStBl II 2005, 559).
  • BFH, 14.12.2011 - I R 108/10

    Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine

    Auszug aus BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung beinhaltet der Begriff des zu aktivierenden "Wirtschaftsguts" in Anlehnung an den Begriff "Vermögensgegenstand" im Handelsrecht nicht nur Sachen und Rechte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern auch tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, d.h. sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2012 IV R 47/09, BFHE 239, 428, BStBl II 2013, 324), die also aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (z.B. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 108/10, BFHE 236, 117, BStBl II 2012, 238).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99

    Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters

    Auszug aus BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12
    Bei einer Nutzungsüberlassung durch einen Gesellschafter sind folglich nur solche Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft in seiner Sonderbilanz zu aktivieren, die als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung des Wirtschaftsguts erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 13/99, BFHE 191, 517, BStBl II 2000, 612).
  • BFH, 29.11.2012 - IV R 47/09

    Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare

    Auszug aus BFH, 12.02.2015 - IV R 29/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung beinhaltet der Begriff des zu aktivierenden "Wirtschaftsguts" in Anlehnung an den Begriff "Vermögensgegenstand" im Handelsrecht nicht nur Sachen und Rechte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern auch tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, d.h. sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2012 IV R 47/09, BFHE 239, 428, BStBl II 2013, 324), die also aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (z.B. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 108/10, BFHE 236, 117, BStBl II 2012, 238).
  • BFH, 10.08.2016 - I R 25/15

    Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn

    Demgemäß erübrigt sich auch eine Stellungnahme dazu, ob --unabhängig von der Frage der Überschuldung und der hierdurch bedingten Verwendungsbeschränkung der Kapitalrücklagen-- allein der Zukunftsbezug einer Rangrücktrittsabrede, die eine Schuldentilgung aus künftigen handelsrechtlichen Bilanzgewinnen vorsieht, das steuerrechtliche Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG auslöst (so z.B. Blumenberg/Neumann, Ubg 2016, 185; Weber-Grellet, BB 2016, 43, 46).
  • BFH, 16.11.2023 - IV R 28/20

    Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung

    Ihre Rechtfertigung liegt in den mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG verfolgten Zielen, den Gewinn des Mitunternehmers demjenigen eines Einzelunternehmers anzugleichen, der mit sich selbst keine schuldrechtlichen Verpflichtungen eingehen und deshalb auch den Gewinn seines Einzelgewerbes nicht um einen Unternehmerlohn mindern kann, und zudem das Ergebnis der Besteuerung unabhängig davon zu machen, ob die Leistung des Gesellschafters durch einen Vorabgewinn oder durch eine besondere Vergütung abgegolten wird (BFH-Urteil vom 12.02.2015 - IV R 29/12, BFHE 249, 177, BStBl II 2017, 668, Rz 20; Wendt, Finanz-Rundschau --FR-- 2017, 957).

    Ein korrespondierender Aktivposten ist in der Sonderbilanz nur für solche Ansprüche des Gesellschafters zu bilden, die zu einer Sondervergütung führen können (BFH-Urteil vom 12.02.2015 - IV R 29/12, 249, 177, BStBl II 2017, 668, Rz 20; Kahle, BB 2018, 747, 751).

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können (z.B. BFH-Urteile vom 12.02.2015 - IV R 29/12, BFHE 249, 177, BStBl II 2017, 668, Rz 16; vom 22.05.2019 - XI R 44/17, BFHE 265, 124, Rz 15).
  • BFH, 21.10.2015 - IV R 6/12

    Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 als abnutzbare immaterielle

    a) Nach ständiger Rechtsprechung beinhaltet der Begriff des "Wirtschaftsguts" in Anlehnung an den Begriff "Vermögensgegenstand" im Handelsrecht nicht nur Sachen und Rechte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern auch tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, d.h. sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die also aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (zuletzt BFH-Urteil vom 12. Februar 2015 IV R 29/12, BFHE 249, 177, Rz 14).
  • BFH, 06.12.2017 - VI R 65/15

    Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau

    a) Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff des "Wirtschaftsguts" in Anlehnung an den Begriff "Vermögensgegenstand" im Handelsrecht nicht nur Sachen und Rechte i.S. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern auch tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, d.h. sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die also aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2016 IV R 41/13, BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984; vom 21. Oktober 2015 IV R 6/12, BFHE 252, 267, BStBl II 2017, 45, und vom 12. Februar 2015 IV R 29/12, BFHE 249, 177, BStBl II 2017, 668; jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 15.09.2022 - 10 K 1809/18

    Unrechtmäßige Berücksichtigung einer Rückbauverpflichtung als Vermögenswert in

    Etwas Anderes - so die in Bezug genommenen Ausführungen des Beklagten in der Einspruchsentscheidung - ergebe sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 12.2.2015, IV R 29/12.

    Angesichts der obigen Ausführungen bedarf es auch keiner Entscheidung des Senats zu der Frage, ob er der neueren Rechtsprechung des BFH zur Aktivierung einer Instandhaltungsverpflichtung zu folgen vermag (BFH-Urteil vom 12.2.2015, IV R 29/12, BStBl II 2017, 668), derzufolge eine Aktivierung eines Pachterneuerungsanspruchs nicht in Betracht kommt, weil mangels Anschaffungskosten des Pächters in Bezug auf den Anspruch allenfalls eine Aktivierung mit einem Wert von Null erfolgen könne (vergl. dazu Urteilsanmerkung von Weber-Grellet, FR 2015, 555: Dort die Urteilsbegründung als "abenteuerlich" bezeichnet).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Grundsätze der BFH-Urteile vom 17.2.1998, VIII R 28/95, vom 20.5.1992, X R 49/89 und vom 12.2.2015, IV R 29/12, zur Frage der Aktivierungspflicht von Ansprüchen anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses zuzulassen.

  • BFH - I R 40/22 (anhängig)

    Bilanzierungsgrundsätze, Aktivierungspflicht

    Sind die Bilanzierungsgrundsätze der BFH-Urteile vom 17.02.1998 - VIII R 28/95 (BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505), vom 20.05.1992 - X R 49/89 (BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904) und vom 12.02.2015 - IV R 29/12 (BFHE 249, 177, BStBl II 2017, 668) anwendbar?.
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