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BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Revision - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Forstwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsaufgabegewinn - Entnahmegewinn
- Judicialis
EStG § 13a; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 13a Abs. 6 Nr. 2; ; EStG § 13a Abs. 8 Nr. 4 a.F.; ; FGO § 135 Abs. 1; ; FGO § 136 Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1 S. 4, 5 §§ 13 13a Abs. 8 Nr. 4
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem Betriebsvermögen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 7 K 324/97
- FG Niedersachsen, 21.12.2000 - 7 K 324/97
- BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (19)
- BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Dazu müsse nach außen ersichtlich sein, dass das Wirtschaftsgut nach dem Willen des Steuerpflichtigen nicht mehr für betriebliche, sondern für private Zwecke zur Erzielung von Privateinnahmen eingesetzt werde (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).Bei --wie hier-- unveränderter subjektiver Zuordnung kann der sachliche betriebliche Zusammenhang nur durch Entnahme gelöst werden; das setzt regelmäßig eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung voraus (Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).
Entscheidend ist vielmehr nur, ob das Verhalten des Steuerpflichtigen nach außen seinen Willen erkennen lässt, das fragliche Wirtschaftsgut fortan nicht mehr für betriebliche Zwecke einzusetzen (Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).
c) Entgegen der Ansicht der Kläger ist der erkennende Senat auch im Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 von diesen Grundsätzen für die Herauslösung von ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Fall der Bebauung mit einem zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäude ausgegangen.
- BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Das gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG auch bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, und zwar auch schon für die Zeit, als diese Vorschrift noch nicht durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt worden war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850).Ob die Errichtung der beiden Mietshäuser auf dem ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens in BStBl I 1979, 162 aus Billigkeitsgründen dazu führen könnte, dass aus der Sicht des FA bereits damals eine Entnahme anzunehmen gewesen wäre (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850), ist in dem anhängigen Verfahren, in dem es nur um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides 1994 geht, nicht erheblich.
- BFH, 07.11.1996 - IV R 69/95
Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen ist keine Entnahme, keine …
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Das gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG auch bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, und zwar auch schon für die Zeit, als diese Vorschrift noch nicht durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt worden war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, …und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850).Ob die Errichtung der beiden Mietshäuser auf dem ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens in BStBl I 1979, 162 aus Billigkeitsgründen dazu führen könnte, dass aus der Sicht des FA bereits damals eine Entnahme anzunehmen gewesen wäre (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, …und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850), ist in dem anhängigen Verfahren, in dem es nur um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides 1994 geht, nicht erheblich.
- BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91
Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Dabei ist es im Streitfall unschädlich, dass die bebauten Flächen, die objektiv nur eine geringe Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb hatten, einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr zugeführt werden könnten (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342).Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass im Streitfall den Grundstücken von vornherein die sachliche Beziehung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gefehlt hätte (…vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288, …und vom 23. September 1999 IV R 12/98, BFH/NV 2000, 317; beide zum gewillkürten Betriebsvermögen eines buchführenden Landwirts) oder dass das nicht unmittelbar landwirtschaftlich eingesetzte Betriebsvermögen den Charakter des landwirtschaftlichen Betriebes gesprengt hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342).
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Das gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG auch bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, und zwar auch schon für die Zeit, als diese Vorschrift noch nicht durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt worden war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850).Ob die Errichtung der beiden Mietshäuser auf dem ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens in BStBl I 1979, 162 aus Billigkeitsgründen dazu führen könnte, dass aus der Sicht des FA bereits damals eine Entnahme anzunehmen gewesen wäre (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850), ist in dem anhängigen Verfahren, in dem es nur um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides 1994 geht, nicht erheblich.
- BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98
ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF; …
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Eine solche Änderung der Nutzung einzelner Parzellen führt nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich nicht zu einer Entnahme kraft schlüssigen Verhaltens (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2000 IV B 138/98, BFH/NV 2000, 713, m.w.N.).Werden aber Grundstücke durch die Nutzungsänderung --wie hier-- nicht zu notwendigem Privatvermögen, so bedarf es bei Land- und Forstwirten, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 oder nach § 13a EStG ermitteln, einer unmissverständlichen, von einem entsprechenden Entnahmewillen getragenen Entnahmehandlung (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 713, sowie Senatsurteil vom 26. Februar 1995 IV R 39/93, BFH/NV 1995, 873;… vgl. zur Betriebsaufgabe Senatsbeschluss vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345).
- BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98
Erweiterung eines verpachteten Betriebs
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Da der Kläger die in den Jahren 1973 und 1981 mit Mietshäusern bebauten Grundstücke zunächst selbst bewirtschaftet und damit unmittelbar für die damals noch von ihm selbst ausgeübte land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit eingesetzt hatte, gehörten sie ursprünglich zu seinem Betriebsvermögen (BFH-Urteile vom 24. September 1998 IV R 1/98, BFHE 187, 42, BStBl II 1999, 55, …und vom 28. Juni 2001 IV R 23/00, BFHE 196, 228, BFH/NV 2001, 1647). - BFH, 29.10.1992 - IV R 117/91
Annahme einer Betriebsaufgabe nach der Übertragung der wesentlichen …
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Für das bereits im Jahr 1973 bebaute Grundstück gilt mangels entgegenstehender Feststellungen nichts anderes; auch insoweit tragen die Kläger die Feststellungslast für ihre Behauptung, es sei bereits lange vor der Aufgabe des gesamten Betriebes entnommen worden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679, und vom 29. Oktober 1992 IV R 117/91, BFH/NV 1994, 533). - BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97
Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter …
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Werden aber Grundstücke durch die Nutzungsänderung --wie hier-- nicht zu notwendigem Privatvermögen, so bedarf es bei Land- und Forstwirten, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 oder nach § 13a EStG ermitteln, einer unmissverständlichen, von einem entsprechenden Entnahmewillen getragenen Entnahmehandlung (…Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 713, sowie Senatsurteil vom 26. Februar 1995 IV R 39/93, BFH/NV 1995, 873; vgl. zur Betriebsaufgabe Senatsbeschluss vom 7. Mai 1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, 1345). - BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79
Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen - …
Auszug aus BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Das gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG auch bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, und zwar auch schon für die Zeit, als diese Vorschrift noch nicht durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt worden war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, …und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850). - BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
- BFH, 26.01.1995 - IV R 39/93
Entnahme eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks
- BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum …
- BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - …
- BFH, 28.06.2001 - IV R 23/00
Reinvestitionsrücklage bei Land- und Forstwirten
- BFH, 21.01.1998 - IV B 142/96
Folgen des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei fehlenden …
- BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98
Gestellung von in das Zollgebiet verbrachten Waren; Entstehung der Zollschuld
- BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92
Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts
- BFH, 23.09.1999 - IV R 12/98
Fremdgenutztes Wohnhaus als landwirtschaftliches Betriebsvermögen
- BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08
Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur …
Es genügt nicht, dass er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt (u.a. BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135). - BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03
Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen
Ebenso wie für die Entnahme eines Wirtschaftsguts ein Verhalten des Steuerpflichtigen gefordert wird, das die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen "unmissverständlich" löst (s. nur Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135), ist für den Akt der erstmaligen Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen (bei erstmaligem Erwerb oder bei Einlage) zu fordern, dass dieser unmissverständlich in einer solchen Weise dokumentiert wird, dass ein sachverständiger Dritter --z.B. ein Betriebsprüfer (§ 145 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--)-- ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann. - BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06
Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen …
Sie muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.c der Gründe, m.w.N.).Eine Erklärung der Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung genügt in der Regel nicht, weil es sich dabei nicht um eine unmissverständliche Kundgabe eines Entnahmewillens, sondern ggf. um eine objektiv unrichtige Einkommensteuererklärung handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1135, unter 3.b der Gründe).
In beiden Fällen liegt eine eindeutige Entnahmehandlung vor, wie der BFH bereits entschieden hat (vgl. einerseits BFH-Urteile vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, und andererseits in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 3. der Gründe, sowie in BFH/NV 2002, 1135, unter 3.a der Gründe).
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11
Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW …
Sie muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; in BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811).d) Eine Nutzungsänderung --wie hier-- führt danach allein grundsätzlich nicht zu einer Entnahme kraft schlüssigen Verhaltens (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000 IV B 138/98, BFH/NV 2000, 713, sowie BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 1135; in BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811).
- BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe
e) Die Überführung eines Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen erfordert eine zielgerichtete eindeutige Handlung des Steuerpflichtigen, die nach außen seinen Willen erkennen lässt, das fragliche Wirtschaftsgut fortan nicht mehr für betriebliche Zwecke einzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.a der Gründe). - BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige die Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe trägt (…z.B. BFH-Urteile vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110; vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, und vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, mit umfangreichen Nachweisen). - FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17
Steuerbarkeit eines Veräußerungs-/Entnahmegewinns in Ansehung von veräußertem …
Letzteres erfordert eine ausdrückliche, unmissverständliche Erklärung, der zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass der betriebliche Organismus erlöschen und die zuvor im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgüter nunmehr - unter Aufdeckung der stillen Reserven - dem Privatvermögen zuzuordnen sein sollen (BFH-Urteil vom 07.02.2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135;… BFH-Beschluss vom 05.07.2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245;… BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088;… Senatsurteil vom 13.06.2014 4 K 4560/11 F, EFG 2014, 1668 Rz. 32).Hierfür reicht die Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht aus, weil es sich dabei nicht um eine unmissverständliche Kundgabe eines Entnahmewillens, sondern gegebenenfalls um eine objektiv unrichtige Einkommensteuererklärung handelt (BFH-Urteil vom 07.02.2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135;… BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088).
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13
Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten …
Der Miteigentumsanteil am Grundstück konnte bis zur Einbringung des Besitzunternehmens in die GmbH wegen seiner Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen nur durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb entnommen werden (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135). - BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher …
Sie muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (s. u.a. BFH-Urteil vom 07.02.2002 - IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.c, m.w.N.).Eine Erklärung der Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung genügt in der Regel nicht, weil es sich dabei nicht um eine unmissverständliche Kundgabe eines Entnahmewillens, sondern ggf. um eine objektiv unrichtige Einkommensteuererklärung handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1135, unter 3.b).
- BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
Dieses muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (BFH-Urteil vom 07.02.2002 - IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.c, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der …
- BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00
Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme
- BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die …
- FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter …
- BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
- BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: Entnahme
- BFH, 18.02.2005 - IV B 57/03
§ 13a EStG; Entnahmeerklärung
- FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 9 K 293/11
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Eigentumserwerb eines Erwerbers von …
- BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück …
- BFH, 03.05.2007 - IV B 79/06
Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung von Betriebsflächen eines land- und …
- BFH, 04.06.2007 - IV B 88/06
Entnahme eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Erbe; …
- BFH, 07.04.2005 - IV R 39/04
Festsetzungsfrist; Abgabe unvollständiger Steuererklärung
- BFH, 14.03.2006 - IV B 123/04
LuF: Entnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
- BFH, 26.02.2010 - IV B 25/09
Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder …
- FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 397/18
Einkommensteuer - Zur Frage, ob mit Erbbaurechten belastete Grundstücke bei ihrer …
- BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 2130/17
Ansatz eines Entnahmegewinns für ein Grundstück aus einem Verpachtungsbetrieb …
- BFH, 12.05.2010 - IV B 137/08
Verstoß gegen den Akteninhalt; Betriebsaufgabe in der Land- und Forstwirtschaft; …
- FG Hessen, 30.01.2003 - 2 K 1997/01
Entnahme; Landwirtschaftliches Grundstück; Eigentümer; Entnahmeerklärung; …
- BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
LuF; Betriebsaufgabe; Beweislast
- BFH, 27.08.2004 - IV B 173/03
Grundsätzliche Bedeutung; BV bei Nutzungsänderung der bisher landwirtschaftlich …
- FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 2167/04
Land- und Forstwirtschaft; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Bodengewinnbesteuerung; …
- FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
- FG München, 02.04.2009 - 11 K 2523/05
Fortbildungskosten und Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Kosten für …
- BFH, 08.06.2004 - IV B 180/02
Unwirksamkeit des Verzichts auf Durchführung der mündlichen Verhandlung; …
- FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land- …
- BFH, 22.12.2003 - IV B 86/02
Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG muss die Entnahme eines zum notwendigen BV …
- FG Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 9 K 156/98
Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils; …
- FG München, 22.02.2005 - 13 K 1055/98
Veränderung von Wirtschaftsgütern des gewillkürten Betriebsvermögens durch …
- FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04
Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks; …
- FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn viele Jahre …