Rechtsprechung
   BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10043
BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02 (https://dejure.org/2003,10043)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2003 - IV R 37/02 (https://dejure.org/2003,10043)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2003 - IV R 37/02 (https://dejure.org/2003,10043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 55
    Veräußerung Milchreferenzmenge

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnermittlung aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 4 Abs 1
    Buchwert; Landwirtschaft; Milchreferenzmenge; Veräußerung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 11/00

    Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02
    a) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass dem Erlös aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ein Buchwert gegenzurechnen ist, der aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleiten ist; dazu ist der Buchwert des Grund und Bodens im Verhältnis der am 2. April 1984 für das Milchlieferrecht einerseits und den nackten Grund und Boden andererseits erzielbaren Marktpreise aufzuteilen (Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64, m.w.N.).

    Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem Urteil in BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64, zu 4. der Entscheidungsgründe und das dazu ergangene BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 78. Falls sich die Klage nach wie vor gegen den Ansatz einer Zwangsentnahme hinsichtlich des Mehrfamilienhauses richten sollte, wird das FG auch hierüber zu befinden und dabei die Entscheidung des Senats vom 22. August 2002 IV R 57/00 (BFHE 200, 236, BStBl II 2003, 16, m.w.N.) zu berücksichtigen haben.

  • BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00

    Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02
    Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem Urteil in BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64, zu 4. der Entscheidungsgründe und das dazu ergangene BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 78. Falls sich die Klage nach wie vor gegen den Ansatz einer Zwangsentnahme hinsichtlich des Mehrfamilienhauses richten sollte, wird das FG auch hierüber zu befinden und dabei die Entscheidung des Senats vom 22. August 2002 IV R 57/00 (BFHE 200, 236, BStBl II 2003, 16, m.w.N.) zu berücksichtigen haben.
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 84/95

    Hinreichende Bestimmung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklage; Auslegung der

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02
    Der Kläger hat einen bezifferten Klageantrag gestellt und damit den Gegenstand seines Klagebegehrens genau bezeichnet (Senatsurteil vom 23. Januar 1997 IV R 84/95, BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462).
  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02
    Das FG hat insoweit zutreffend erkannt, dass § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung auch für nichtgewerblich tätige Unternehmer, also auch Landwirte, die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, gilt (Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 IV R 130/91, BFHE 173, 393, BStBl II 1995, 202, m.w.N.), dass die Voraussetzungen dieser Vorschrift aber nicht erfüllt sind, weil der Veräußerungserlös für die Milchreferenzmenge nicht Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt.
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98

    Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02
    Im Zeitpunkt der Entscheidung des Streitfalls durch das FG jedenfalls war das Urteil des Senats vom 25. November 1999 IV R 64/98 (BFHE 190, 214, BStBl II 2003, 61) bekannt.
  • BFH, 17.01.2019 - VI R 52/16

    Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

    a) Bei dem mit der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) vom 25. Mai 1984 (BGBl I 1984, 720) eingeführten Milchlieferrecht handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) um ein vom Grund und Boden abgespaltenes selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut (z.B. BFH-Urteile vom 5. März 1998 IV R 23/96, BFHE 185, 435, BStBl II 2003, 56; vom 25. November 1999 IV R 64/98, BFHE 190, 214, BStBl II 2003, 61; vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64; vom 20. März 2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403, und vom 29. April 2009 IX R 33/08, BFHE 225, 361, BStBl II 2010, 958).

    Dazu sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten oder --wie vorliegend-- der diese ersetzende Pauschalwert gemäß § 55 Abs. 1 EStG (fiktive Anschaffungskosten) im Verhältnis der am Tag der Ausfertigung der MGV (25. Mai 1984) für das Milchlieferrecht einerseits und den nackten Grund und Boden andererseits erzielbaren örtlichen Marktpreise aufzuteilen (BFH-Urteile in BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64; in BFH/NV 2003, 1403, und vom 10. Juni 2010 IV R 32/08, BFHE 230, 332, BStBl II 2012, 551).

  • BFH, 29.04.2009 - IX R 33/08

    Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut - AfA-Bemessung bei

    Dementsprechend geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem Erlös aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert gegenzurechnen ist (sog. Buchwertabspaltung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64; vom 20. März 2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 30/08

    Ermittlung des vom Grund und Boden abzuspaltenden Buchwerts des Milchlieferrechts

    Angesichts dieser erheblichen praktischen Schwierigkeiten hat der Senat bereits in dem Urteil vom 20. März 2003 IV R 37/02 (BFH/NV 2003, 1403) ausgeführt, dass mit dem umfangreichen BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 78 die Grundsätze zur Buchwertabspaltung praktisch umgesetzt worden sind.
  • BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08

    Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut - AfA-Bemessung bei

    Dementsprechend geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem Erlös aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert gegenzurechnen ist (sog. Buchwertabspaltung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64; vom 20. März 2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).
  • FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14

    Einkommensteuerliche Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer

    Bei einer Veräußerung der Milchreferenzmenge ist dementsprechend dem Erlös aus der Veräußerung ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert der Milchreferenzmenge gegenzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 20.03.2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von nicht abgespaltenen Milchquoten

    Bei einer Veräußerung der Milchreferenzmenge ist dem entsprechend dem Erlös aus der Veräußerung ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert der Milchreferenzmenge gegenzurechnen (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).
  • FG Münster, 01.03.2007 - 6 K 2399/04

    Möglichkeit des Steuerpflichtigen zur Bilanzberichtigung nach Einreichung der

    Denn der Veräußerungsgewinn aus den Milchreferenzmengen wird unter Abzug der Buchwerte ermittelt (s. BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 37/02 a.a.O.).
  • FG Münster, 01.03.2007 - 6 K 2375/04

    Nachträgliche Änderung einer Bilanz im Rahmen der einkommensteuerrrechtlichen

    Denn der Veräußerungsgewinn aus den Milchreferenzmengen wird unter Abzug der Buchwerte ermittelt (s. BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 37/02 a.a.O.).
  • FG München, 20.05.2009 - 10 K 1139/07

    Gewinnmindernde Berücksichtigung des Werts der gesamten Milchreferenzmenge im

    (vgl. BFH-Urteil vom 20.03.2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht