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   BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06   

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https://dejure.org/2008,726
BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06 (https://dejure.org/2008,726)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2008 - IV R 37/06 (https://dejure.org/2008,726)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 (https://dejure.org/2008,726)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Notare Bayern PDF, S. 75 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EStG §§ 4, 7 Abs. 1 Satz 4
    Einbringung von Wirtschaftsgütern gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen

  • lexetius.com

    EStG 2000 § 7 Abs. 1 Satz 4; EStG § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 7

  • openjur.de

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen begründet keine Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000; Zweck der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG 2000 § 7 Abs. 1 Satz 4; EStG § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 7
    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in Mitunternehmerschaft begründet keine Einlage

  • Betriebs-Berater

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft

  • Judicialis

    EStG 2000 § 7 Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen begründet keine Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000; Zweck der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000; Keine ...

  • datenbank.nwb.de

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft begründet keine Einlage; Abgrenzung zur tauschähnlichen Einbringung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ? Keine Einlage i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 bei Gutschrift auch auf Kapitalunterkonten ? Bemessungsgrundlage linearer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung einer Einlage i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 des Einkommensteuergesetzbuches durch Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft; Vorliegen eines Veräußerungsvorganges im Fall der Einbringung eines Grundstückes gegen ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bemessungsgrundlage für Abschreibung von Gebäuden nach deren Einbringung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: GmbH-Recht: Sacheinlage: Veräußerungsgeschäft durch Einbringung eines Grundstücks

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung der AfA Bemessungsgrundlage bei Einbringung von privaten Wirtschaftsgütern

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 75 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EStG §§ 4, 7 Abs. 1 Satz 4
    Einbringung von Wirtschaftsgütern gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 4 S 1 Halbs 2, EStG § 7 Abs 1 S 4
    Absetzung für Abnutzung; Einbringung; Gebäude; Personengesellschaft; Tauschähnlicher Vorgang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 374
  • BB 2008, 881
  • BB 2008, 941
  • BB 2009, 41
  • DB 2008, 900
  • BStBl II 2011, 617
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 24.04.2007 - I R 35/05

    Bewertung einer Sacheinlage in eine GmbH bei Überpari-Emission

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    Dies schließt nicht nur den Einlagetatbestand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) sowie die Geltung der allgemeinen Einlagebewertungsgrundsätze (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 1. Halbsatz EStG) und deren Begrenzung aufgrund der Sonderregelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a i.V.m. Sätze 2 und 3 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05, Der Betrieb --DB-- 2007, 1731) aus, sondern auch die Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000.

    Gleichfalls im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (s. oben zu Abschn. II.2.b aa der Gründe) sowie dem zwischenzeitlich ergangenen BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05 (DB 2007, 1731, betreffend Tauschgeschäft bei Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Überpari-Emission) ist hierbei --wiederum aus den nämlichen Gründen-- auch keine Unterscheidung danach gerechtfertigt, ob das eingebrachte Wirtschaftsgut vor der Übertragung zum Betriebsvermögen oder --wie im Streitfall-- zum Privatvermögen des Einbringenden gehörte.

    Deshalb muss es auch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, diese tatbestandliche Begrenzung zu korrigieren (im Ergebnis ebenso --wenn auch ohne ausdrückliche Erörterung-- BFH-Urteil in DB 2007, 1731, zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a EStG).

  • BFH, 15.07.1976 - I R 17/74

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    aa) Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74 (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) --sog. Einbringungsurteil-- zunächst zu dem Sachverhalt, dass bei Gründung einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens gegen Einräumung eines Gesellschaftsanteils eingebracht wird, dargelegt, dass hierin grundsätzlich ein Veräußerungsvorgang (tauschähnliches Rechtsgeschäft) zu sehen sei, der aber angesichts seiner zugleich gesellschaftsrechtlichen Natur --in Anlehnung an die Wertung von § 22 des Umwandlungssteuergesetzes 1969 (UmwStG 1969; heute: § 24 UmwStG) und angesichts der Fortsetzung der bisherigen Sachherrschaft in Form der gesamthänderischen (Mit-)Berechtigung (sog. Engagementgedanke)-- auch mit dem Buchwert oder Zwischenwert des Wirtschaftsguts abgebildet werden könne.

    aaa) Dabei kann er offenlassen, ob er sich der Ansicht des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 1190 anschließen könnte, nach dem --auch ohne Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zur Einräumung von Mitunternehmeranteilen oder der Erhöhung der Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers (s. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847)-- von einem Erwerb gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten allein aufgrund des Umstands auszugehen ist, dass der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht einem gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklagenkonto (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847), sondern dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird (ablehnend BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; zur Kritik s. auch Reiß, DB 2005, 358).

    bbb) Jedenfalls folgt der Senat für den im anhängigen Verfahren zu entscheidenden Sachverhalt, dass Wirtschaftsgüter (Grundstücke) gegen (erstmalige) Gewährung von Mitunternehmeranteilen eingebracht werden, der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230), nach der auch insoweit, als der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren Kapitalunterkonten gutgebracht wird, eine Veräußerung (Einbringung gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils) anzunehmen und damit der Einbringungsvorgang nicht entsprechend dem Kapitalkontenausweis aufzuspalten ist.

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    a) Nach Abkehr von der sog. Bilanzbündeltheorie liegt eine Veräußerung nicht nur dann vor, wenn ein Einzelwirtschaftsgut des Betriebs- oder Privatvermögens vom Gesellschafter gegen Barentgelt oder Übernahme von Verbindlichkeiten in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen Personengesellschaft überführt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420).

    Gleiches gilt vielmehr auch, wenn dem Gesellschafter ein Darlehensanspruch eingeräumt und deshalb dessen Nennbetrag dem Privatkonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird (so bereits Senatsurteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, betreffend Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen; gl.A. --betreffend betriebliche Grundstücke-- BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb der Gründe).

    Ausreichend ist vielmehr, dass sie durch den Betrieb der Personengesellschaft veranlasst und zivilrechtlich wirksam (bindend) vereinbart worden sind (vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, und in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, Anerkennung ohne Prüfung eines Fremdvergleichs; ebenso zu sog. verdeckten Darlehenskonten BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 I R 81/00, BFHE 199, 300, BStBl II 2004, 344).

  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 69/95

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    Mit Urteil vom 19. Oktober 1998 VIII R 69/95 (BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230) hat er diese Beurteilung auch auf die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils ausgedehnt und hierzu ausgeführt, dass --auf der Grundlage eines tauschähnlichen Vorgangs-- der gemeine Wert dieses Wirtschaftsguts von der (gewerblichen) Personengesellschaft zu aktivieren sei.

    bbb) Jedenfalls folgt der Senat für den im anhängigen Verfahren zu entscheidenden Sachverhalt, dass Wirtschaftsgüter (Grundstücke) gegen (erstmalige) Gewährung von Mitunternehmeranteilen eingebracht werden, der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230), nach der auch insoweit, als der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren Kapitalunterkonten gutgebracht wird, eine Veräußerung (Einbringung gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils) anzunehmen und damit der Einbringungsvorgang nicht entsprechend dem Kapitalkontenausweis aufzuspalten ist.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    aaa) Dabei kann er offenlassen, ob er sich der Ansicht des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 1190 anschließen könnte, nach dem --auch ohne Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zur Einräumung von Mitunternehmeranteilen oder der Erhöhung der Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers (s. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847)-- von einem Erwerb gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten allein aufgrund des Umstands auszugehen ist, dass der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht einem gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklagenkonto (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847), sondern dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird (ablehnend BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; zur Kritik s. auch Reiß, DB 2005, 358).

    Dem in dieser Vorschrift angesprochenen Sachverhalt --Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen Erlangung einer Mitunternehmerstellung-- liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374; s. auch Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl., § 24 UmwStG Rz 1, m.w.N.) ein tauschähnliches Rechtsgeschäft zugrunde; weiter ist im Anwendungsbereich dieser Vorschrift auch insoweit von einer Gegenleistung (Einräumung einer Mitunternehmerstellung) auszugehen, als das eingebrachte Betriebsvermögen neben dem Festkapitalkonto auch variablen Kapitalunterkonten (vgl. Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 24 UmwStG Rz 108; BMF-Schreiben vom 25. März 1998 IV B 7 -S 1978- 21/98, BStBl I 1998, 268, Tz. 24.08) oder einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage (BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847; vgl. allgemein Huber, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht --ZGR-- 1988, 1, 89 ff.) gutgeschrieben wird.

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    Gleiches gilt vielmehr auch, wenn dem Gesellschafter ein Darlehensanspruch eingeräumt und deshalb dessen Nennbetrag dem Privatkonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird (so bereits Senatsurteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, betreffend Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen; gl.A. --betreffend betriebliche Grundstücke-- BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb der Gründe).

    Ausreichend ist vielmehr, dass sie durch den Betrieb der Personengesellschaft veranlasst und zivilrechtlich wirksam (bindend) vereinbart worden sind (vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, und in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, Anerkennung ohne Prüfung eines Fremdvergleichs; ebenso zu sog. verdeckten Darlehenskonten BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 I R 81/00, BFHE 199, 300, BStBl II 2004, 344).

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    Dem in dieser Vorschrift angesprochenen Sachverhalt --Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen Erlangung einer Mitunternehmerstellung-- liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374; s. auch Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl., § 24 UmwStG Rz 1, m.w.N.) ein tauschähnliches Rechtsgeschäft zugrunde; weiter ist im Anwendungsbereich dieser Vorschrift auch insoweit von einer Gegenleistung (Einräumung einer Mitunternehmerstellung) auszugehen, als das eingebrachte Betriebsvermögen neben dem Festkapitalkonto auch variablen Kapitalunterkonten (vgl. Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 24 UmwStG Rz 108; BMF-Schreiben vom 25. März 1998 IV B 7 -S 1978- 21/98, BStBl I 1998, 268, Tz. 24.08) oder einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage (BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847; vgl. allgemein Huber, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht --ZGR-- 1988, 1, 89 ff.) gutgeschrieben wird.

    Angesichts der strukturellen Gleichwertigkeit zum Sachverhalt der Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374) ist es daher naheliegend, auch in der zuletzt genannten Konstellation von einer einheitlichen Beurteilung des Einbringungsvorgangs auszugehen.

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    Der Senat sieht deshalb im anhängigen Verfahren keine Veranlassung, zu der grundsätzlichen Frage Stellung zu nehmen, ob unstreitige Tatsachen, die erstmals in der Revisionsinstanz vorgetragen werden, vom Revisionsgericht berücksichtigt werden können und ob hierbei ggf. danach zu unterscheiden ist, ob es sich um neue oder bereits bei Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens vorliegende Tatsachen handelt (vgl. zum Streitstand BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz 51).
  • FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02

    Wirksame Bekanntgabe eines Bescheides

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    cc) Entgegen einer z.T. vertretenen Ansicht kann die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gegen Gewährung einer Mitunternehmerstellung auch nicht einer Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 gleichgestellt werden (gl.A. Wüllenkemper, EFG 2005, 326; Duif, Steuer-Journal 2006, Nr. 15, 24; Blümich/ Brandis, § 7 EStG Rz 265 a.E.; zur vorliegend nicht einschlägigen Übergangsregelung der Finanzverwaltung vgl. BMF-Schreiben vom 29. März 2000 IV C 2 -S 2178- 4/00, BStBl I 2000, 462).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06
    Zwar sind auch die Gerichte dazu verpflichtet, offene steuerliche Tatbestandsmerkmale nach dem Gebot der folgerichtigen Umsetzung der einmal getroffenen Belastungsentscheidung zu konkretisieren (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93, BStBl II 2000, 160, 161; BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.b cc (2) der Gründe).
  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

  • BFH, 05.06.2002 - I R 81/00

    Veräußerung bei Forderungsgutschrift

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 5/03

    Gewinnfeststellungsverfahren: Streitgegenstand bei korrespondierender

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

  • FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 11 K 449/03

    Maßgeblichkeit der fortgeführten Anschaffungskosten und Herstellungskosten für

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    Derartige Darlehensforderungen stellen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Gegenleistung dar (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb; vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.2.a; in BFHE 237, 503, unter II.b aa, und vom 18. September 2013 X R 42/10, BFHE 242, 489, unter II.2.).
  • BFH, 29.07.2015 - IV R 15/14

    Keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn Gegenwert des

    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf der Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

    Darüber hinaus wird auch dann ein in vollem Umfang entgeltliches Geschäft angenommen, wenn der Wert des zur Erlangung bzw. zur Erweiterung einer Mitunternehmerstellung eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto (z.B. dem Kapitalkonto II) gutgeschrieben oder in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage eingestellt wird (z.B. BFH-Urteile in BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und in  BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Entsprechendes gilt für die den Nominalbetrag des übernommenen (oder erhöhten) Kommanditanteils wertmäßig übersteigende Sacheinlage in eine KG, bei der der Differenzbetrag in eine Kapitalrücklage eingestellt werden soll (vgl. bereits BFH-Urteile in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230; in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847; vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFH/NV 2008, 854 --zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt--).
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 98/06

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Zusätzliche Einlage bei negativer

    Wie der Senat entschieden hat, ist die steuerliche Berücksichtigung von Darlehen im Verhältnis zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern nicht davon abhängig, dass die Anforderungen des sog. Fremdvergleichs erfüllt sind (Senatsurteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFH/NV 2008, 854, und IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301 jeweils unter II.2.a).
  • FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15

    Übertragung einer Windkraftanlage auf eine Personengesellschaft und deren

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, findet § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten keine Anwendung, weil keine Einlage vorliegt (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 -, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf der Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

    Die Einbringung eines Wirtschaftsguts gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist auch nicht einer Einlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG gleichzustellen (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 -, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

    Deshalb muss es auch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, diese tatbestandliche Begrenzung zu korrigieren (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617; im Ergebnis ebenso --wenn auch ohne ausdrückliche Erörterung-- BFH-Urteil in DB 2007, 1731, zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a EStG).

    Der Umstand, dass der Einbringende auch vor der Übertragung die Sachherrschaft über das übertragene Wirtschaftsgut innegehabt hat, ist gerade prägend für eine Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617 Tz. 34 mwN).

    Es sollte sich nach dieser Rechtsprechung insgesamt um ein entgeltliches Geschäft handeln (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 -, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

  • BFH, 16.11.2023 - IV R 28/20

    Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung

    Ebenso wenig trägt der Gedanke der "Umwandlung" der Gesamthandsverbindlichkeit in Eigenkapital (BFH-Urteil vom 24.01.2008 - IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.3.; Krumm in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl., § 15 Rz 240; Kahle, BB 2018, 747, 749): In Höhe des 14 Mio. EUR übersteigenden Betrags der Verbindlichkeit ist es in der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft nicht zu einem Wechsel von Fremdkapital in (funktionales) Eigenkapital gekommen (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2017 - IV R 1/15, BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943, Rz 45).
  • BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf der Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

    Darüber hinaus wird auch dann ein in vollem Umfang entgeltliches Geschäft angenommen, wenn der Wert des zur Erlangung bzw. zur Erweiterung einer Mitunternehmerstellung eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto (z.B. dem Kapitalkonto II) gutgeschrieben oder in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage eingestellt wird (z.B. BFH-Urteile in BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

  • BFH, 25.10.2018 - IV R 35/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Im Fall der Einlage tritt deren Wert auch für die Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage an die Stelle der Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617; vom 24. Januar 2008 IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301; vom 18. August 2009 X R 40/06, BFHE 226, 504, BStBl II 2010, 961).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 40/06

    Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert

    Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in den Entscheidungen vom 24. Januar 2008 IV R 37/06 (BFHE 220, 374) und IV R 66/05, (BFH/NV 2008, 1301) --vgl. auch Wacker, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 692, und Wendt, Finanzrundschau (FR) 2008, 915-- dieser Auffassung zugestimmt, die auch die Finanzverwaltung teilt (vgl. R 43 Abs. 6 Satz 3 EStR 1999).

    Dies ergibt sich aus einer am Zweck der Vorschrift orientierten Auslegung (vgl. zustimmend die Entscheidungen des IV. Senats in BFHE 220, 374, und in BFH/NV 2008, 1301).

    Diese betrachtet als "Anschaffungs- und Herstellungskosten" i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG den Einlagewert (vgl. BFH-Urteile in BFHE 220, 374, und BFH/NV 2008, 1301).

  • BFH, 23.03.2023 - IV R 2/20

    Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - vollentgeltliche

    § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG greift nicht ein (BFH-Urteile vom 24.01.2008 - IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.2., und IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301, unter II.2.).

    In diesem Fall liegt für die Personengesellschaft ein Anschaffungsgeschäft vor (BFH-Urteil in BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.2.a und b).

    (1) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der Verwaltungsauffassung und der herrschenden Meinung im Fachschrifttum liegt bei der Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine Personengesellschaft ein vollentgeltliches (= insgesamt entgeltliches) Geschäft auch dann vor, wenn infolge der der Einbringung zugrundeliegenden Vereinbarung der Wert des eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage gutgeschrieben wird (BFH-Urteile in BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.2.b bb bbb und II.2.b cc; in BFH/NV 2008, 1301, unter II.2.b bb; BMF-Schreiben vom 11.07.2011 - IV C 6-S 2178/09/10001, BStBl I 2011, 713, Tz. II.2.a, dritter Spiegelstrich, Alternative 1 i.V.m. BMF-Schreiben vom 26.07.2016 - IV C 6-S 2178/09/10001, BStBl I 2016, 684; Schmidt/Kulosa, EStG, 42. Aufl., § 7 Rz 125; Bartone in Korn, § 7 EStG Rz 101.1; Anzinger in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 7 EStG Rz 214).

  • FG München, 06.11.2012 - 13 K 943/09

    Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen

  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

  • BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 39/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften in sog.

  • BFH, 31.07.2013 - I R 44/12

    Buchwerteinbringung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co.

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 46/07

    Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage zum Teilwert

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 31/12

    Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG -

  • BFH, 23.03.2023 - IV R 27/19

    Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines

  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13

    Tatsächliche Gegenleistung für das eingebrachte Einzelwirtschaftsgut als

  • FG Niedersachsen, 18.06.2010 - 3 K 155/08

    Erweiterung einer Prüfungsanordnung um ein Prüfungsjahr und alle bisher geprüften

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 73/05

    Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.09.2008 - 2 K 1712/08

    Zweck der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000

  • BFH, 26.03.2015 - IV R 7/12

    Feststellung des gemeinen Werts bei Grundstückseinbringung in

  • FG Hamburg, 29.03.2019 - 3 K 287/17

    Einkommensteuer: AfA auf durchgehend vermietete Gebäude nach Ende einer

  • FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10

    Unentgeltlichkeit der Einbringung eines Grundstücks bei Einräumung einer

  • BFH, 25.10.2018 - IV R 41/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

  • FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 574/08

    Höhe der Anschaffungskosten bei Einbringung eines Grundstücks in das

  • FG Düsseldorf, 24.11.2010 - 15 K 931/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in KG; Buchwertfortführung gem. § 24 UmwStG

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

  • BFH, 06.11.2008 - IV R 79/06

    Nutzungsüberlassung i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund eines

  • FG Münster, 12.06.2014 - 13 K 252/11

    Bewertung einer in ein Betriebsvermögen eingelegten Darlehensforderung

  • FG Niedersachsen, 05.09.2006 - 13 K 537/05

    Bemessung der Höhe der Absetzung für eine Abnutzung für den eigenbetrieblich

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

  • FG Köln, 23.11.2016 - 4 K 3688/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Übertragung der

  • FG Nürnberg, 28.01.2010 - 4 K 612/07

    Fremdunübliche Darlehensgewährung einer KG an ihre Kommanditisten aufgrund

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 3331/03

    Steuerrechtliche Einordnung einer US-amerikanischen Limited Liability Company als

  • FG Niedersachsen, 15.12.2009 - 15 K 156/06

    Bewertung von in das Betriebsvermögen einer gewerblich geprägten GmbH & Co.

  • FG Nürnberg, 24.10.2013 - 6 K 830/12

    ((Inhaltsgleich mit FG Nürnberg, Urt. v. 24.10.2013 6 K 822/12 - KG mit

  • FG Nürnberg, 24.10.2013 - 6 K 822/12

    KG mit Drei-Konten-Modell: Zinszahlungen wegen Überziehung des Darlehenskontos

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