Rechtsprechung
   BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,656
BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83 (https://dejure.org/1985,656)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1985 - IV R 44/83 (https://dejure.org/1985,656)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1985 - IV R 44/83 (https://dejure.org/1985,656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 522
  • NJW 1986, 1953
  • BB 1986, 787
  • BStBl II 1986, 335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71

    Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis -

    Auszug aus BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83
    Soweit sich das FG jedoch auf die Rechtsprechung des BFH bezogen habe (Urteile in BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562) habe es sich um mit dem Streitfall nicht vergleichbare Fälle der Veräußerung von Einzelpraxen gehandelt.

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis entschieden hat, muß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt werden (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und in BFHE 125, 249 BStBl II 1978, 562).

    Zu den vermögensmäßigen Grundlagen einer freiberuflichen Praxis gehören aber insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter wie die Beziehungen des Praxisinhabers zu seinen bisherigen Mandanten und das durch den Praxisnamen bestimmte Wirkungsfeld, das die maßgebende Grundlage für die Möglichkeit darstellt, neue Mandanten zu erlangen (BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661).

  • BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S

    Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen

    Auszug aus BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S (BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120) sei es auch nicht ausgeschlossen, daß ein Steuerpflichtiger mehrere selbständige wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Kundenkreisen zugleich ausübe; werde eine dieser Tätigkeiten beendet, so sei die Steuerbegünstigung zu gewähren.

    Soweit sich das FG jedoch auf die Rechtsprechung des BFH bezogen habe (Urteile in BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562) habe es sich um mit dem Streitfall nicht vergleichbare Fälle der Veräußerung von Einzelpraxen gehandelt.

  • BFH, 27.04.1978 - IV R 102/74

    Zur Frage, wann Teilpraxisveräußerung im Sinne des § 18 Abs. 3 EStG vorliegen

    Auszug aus BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83
    Soweit sich das FG jedoch auf die Rechtsprechung des BFH bezogen habe (Urteile in BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562) habe es sich um mit dem Streitfall nicht vergleichbare Fälle der Veräußerung von Einzelpraxen gehandelt.

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis entschieden hat, muß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt werden (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und in BFHE 125, 249 BStBl II 1978, 562).

  • BFH, 14.05.1970 - IV 136/65

    Veräußerung einer Teilpraxis - Steuerbevollmächtigter - Einheitliche Praxis -

    Auszug aus BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis entschieden hat, muß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt werden (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und in BFHE 125, 249 BStBl II 1978, 562).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72

    Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung

    Auszug aus BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83
    Schließlich könne sich das FA auch nicht auf das BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 200/72 (BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672) berufen, weil es im Streitfall an der wirtschaftlichen Identität zwischen der aufgegebenen und der fortgeführten Tätigkeit fehle.
  • FG Hamburg, 28.10.1980 - I 25/80
    Auszug aus BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83
    Wie das FG Hamburg im Urteil vom 28. Oktober 1980 I 25/80 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 346) ausgeführt habe, könne nach § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht die endgültige Aufgabe unternehmerischer Tätigkeiten verlangt werden, denn diese Vorschrift sei ähnlich objektbezogen wie die Gewerbesteuer.
  • BFH, 29.06.1994 - I R 105/93

    Einkommensteuer; Veräußerung einer Freiberufler-Praxis bei Fortführung der

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist bei Praxisübertragungen eine Veräußerung dieser wesentlichen Betriebsgrundlagen nur dann anzunehmen, wenn der Veräußerer seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335; vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457).

    Mit seiner Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH ab (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335; in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457).

    Dies gilt für das Urteil in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, weil dort darauf abgestellt wird, ob der auch vom ausscheidenden Sozius mitgeschaffene Praxisnamen als Grundlage für die von ihm weitergeführte freiberufliche Tätigkeit fortwirke.

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt die Veräußerung oder Aufgabe der Praxis, Teilpraxis oder eines Praxisanteils weiter voraus, daß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird (zuletzt Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, m. w. N.).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 12/94

    1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des

    Zwar hat der IV. Senat in seinem Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83 (BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335) entschieden, daß § 18 Abs. 3 EStG die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit voraussetzt.

    Zwar weicht der erkennende Senat mit seiner Entscheidung von dem Urteil in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335 ab.

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei Praxisübertragungen eine Veräußerung dieser wesentlichen Betriebsgrundlagen nur anzunehmen, wenn der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (BFH-Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335; vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83

    Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, setzt die Annahme der Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis voraus, daß der Veräußerer die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und Beschluß vom 6. Februar 1986 IV S 14/85, BFH/NV 1986, 336).

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335 dargelegt hat, folgt dies daraus, daß die Steuerbegünstigung des § 18 Abs. 3 und des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG nur eingreift, wenn alle wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit auf den Praxiserwerber übertragen oder in das Privatvermögen überführt werden.

    Zu den vermögensmäßigen Grundlagen einer freiberuflichen Praxis gehören aber insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter wie die Beziehungen des Praxisinhabers zu seinen bisherigen Mandanten und das durch den Praxisnamen bestimmte Wirkungsfeld (BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335).

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335.

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99

    Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt die Veräußerung oder Aufgabe der Praxis weiter voraus, daß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird (zuletzt Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 36/95, BFHE 182, 533, BStBl II 1997, 498; s. auch Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.1994 - I B 83/94

    Anforderungen an die Übertragung sämtlicher immaterieller Wirtschaftsgüter eines

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. November 1985 IV R 44/83 (BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335) und vom 7. November 1991 IV R 14/90 (BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457) enthalten keinen davon abweichenden Rechtssatz.

    In BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335 heißt es lediglich:.

    Damit weicht die Vorentscheidung nicht von BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335 ab.

    Der Senat hat in dieser Entscheidung keine Abweichung von BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335 gesehen.

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungsbereich ist deshalb unbedingt erforderlich, weil es in diesem Falle gerade der eigene, von der übrigen Praxis abgegrenzte örtliche Wirkungsbereich ist, der dem organisatorisch selbständigen Büro trotz der sachlich einheitlichen freiberuflichen Praxis das Gepräge einer selbständigen Teilpraxis verleiht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571).

    Das FG kann sich deshalb auch nicht auf das Senatsurteil in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335 berufen.

  • FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19

    Ausschlusses der Steuerbegünstigung im Falle der Hinzugewinnung neuer Mandanten

    Dem wird in der Literatur teilweise zugestimmt (vgl. etwa Brandt in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 18 EStG, Rz. 324, unter Verweis auf BFH-Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335) unter Verweis darauf, dass das Gebot der Beendigung der Tätigkeit nicht nur die Wahrnehmung der bisher betreuten Mandate, sondern die Tätigkeit im örtlichen Wirkungsbereich generell, wenn auch zeitlich beschränkt ausschließe, weil die Veräußerung dem Erwerber auch das bisher vom Praxisinhaber genutzte Wirkungsfeld als wesentliche Grundlage der freiberuflichen Tätigkeit zur Gewinnung neuer Mandate verschaffen solle.

    Auch der in diesem Zusammenhang vom Finanzamt angeführten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335) ist entgegen dem Finanzamt nicht ausdrücklich zu entnehmen, dass bereits jedwede Annahme neuer Mandate auch unterhalb der genannten Geringfügigkeitsgrenze von 10% einer Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG entgegensteht; der genannten Entscheidung des BFH lag vielmehr ein Sachverhalt der Fortführung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit in einem Umfang zugrunde, der es ausschloss, dies als bloße Nebentätigkeit wegen Geringfügigkeit zu vernachlässigen.

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 36/95

    Die tarifbegünstigte Veräußerung des gesamten Anteils an einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335) setzt die tarifbegünstigte Veräußerung eines Anteils am Vermögen i. S. der §§ 18 Abs. 3, 34 EStG voraus, daß alle wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit auf den Praxiserwerber übertragen oder in das Privatvermögen überführt werden.
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

  • FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2231/12

    Steuerbegünstigungen nach §§ 16 , 34 EStG bei Wiederaufnahme der Tätigkeit

  • BFH, 29.05.2008 - VIII B 166/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Gewinn aus Veräußerung eines Praxisanteils

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 63/99

    Teilpraxisveräußerung; Zurückbehaltung eines Mandantenstamms

  • BFH, 14.09.1994 - I R 41/94

    Veräußerungsgewinn von Anteilen am Vermögen einer Gesellschaft als Einkünfte aus

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 71/03

    Voraussetzungen eines Regressanspruchs gegen einen Steuerberater

  • FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 398/18

    Voraussetzungen für die Versteuerung des Aufgabegewinns bei der Betriebsaufgabe

  • OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01

    Steuerberaterhaftung: Beratung über die Vertragsgestaltung zur Gründung einer

  • FG Niedersachsen, 20.10.1998 - XV 500/96

    Gewährung des steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns; Freistellung der

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - LVG 60/10

    Eingemeindung der Gemeinden Rieder und Bad Suderode sowie der Stadt Gernrode in

  • FG Hamburg, 08.12.2004 - II 107/03

    Einkommensteuer: Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns bei Erfüllung der

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - LVG 58/10

    Gemeindegebietsreform: Mühlanger

  • FG Hamburg, 09.08.2000 - I 142/98

    Praxisveräußerung unter Zurückbehaltung

  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 738/91

    Beurteilung der Aufgabe einer Durchgangsarztpraxis; Voraussetzungen an die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht