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   BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88   

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https://dejure.org/1990,2883
BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88 (https://dejure.org/1990,2883)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1990 - IV R 50/88 (https://dejure.org/1990,2883)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - IV R 50/88 (https://dejure.org/1990,2883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines Steinbruchs an den Ehepartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.03.1980 - VIII R 148/78

    Bodenschatz - Privatvermögen - Gemischte Schenkung - Anschaffungsaufwand -

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Derartige Wirtschaftsgüter können auch unter Angehörigen veräußert werden; insbesondere die aus dem Erwerb des Bodenschatzes herrührenden Anschaffungskosten können alsdann auch von einem nahen Angehörigen in Form von AfS berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1980 VIII R 148/78, BFHE 133, 359, BStBl II 1981, 794).

    Hiervon geht auch die von den Klägern angezogene Entscheidung in BFHE 133, 359, BStBl II 1981, 794 aus.

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Da zwischen Ehegatten auch private Zuwendungen vorkommen und aufgrund ihrer engen Verbundenheit auch ein Handeln zum Nachteil des Steuergläubigers möglich ist, werden zwischen ihnen getroffene Vereinbarungen nur berücksichtigt, wenn sie rechtswirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem unter Dritten Üblichen entsprechen und auch wie unter Dritten vollzogen worden sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. März 1988 IV R 214/85, BFHE 153, 520, BStBl II 1988, 877, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 176/73

    Absetzung - Substanzverringerung - Anschaffungskosten - Wirtschaftsgut -

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Dem FG ist im Ausgangspunkt darin beizupflichten, daß der Basaltsteinbruch als Bodenschatz aufgrund der Verpachtung zur Ausbeutung bereits in der Hand des Klägers ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1978 VIII R 176/73, BFHE 124, 450, BStBl II 1978, 343); ebenso ist im aufstehenden Holz ein vom Grund und Boden zu unterscheidendes Wirtschaftsgut zu sehen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451).
  • BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70

    Grund und Boden - Aufstehendes Holz - Forstwirtschaftiche Nutzung - Einheitlicher

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Dem FG ist im Ausgangspunkt darin beizupflichten, daß der Basaltsteinbruch als Bodenschatz aufgrund der Verpachtung zur Ausbeutung bereits in der Hand des Klägers ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1978 VIII R 176/73, BFHE 124, 450, BStBl II 1978, 343); ebenso ist im aufstehenden Holz ein vom Grund und Boden zu unterscheidendes Wirtschaftsgut zu sehen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Die Rechtsprechung hat Miet- oder Arbeitsverträge zwischen Ehegatten nicht berücksichtigt, wenn die Vergütung nicht zu den üblichen oder vereinbarten Terminen geleistet wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119; vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121); in diesem Fall bleiben auch erbrachte Teilleistungen außer Betracht (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 39/86, BFH/NV 1989, 155).
  • BFH, 14.10.1981 - I R 34/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt in

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Die Rechtsprechung hat Miet- oder Arbeitsverträge zwischen Ehegatten nicht berücksichtigt, wenn die Vergütung nicht zu den üblichen oder vereinbarten Terminen geleistet wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119; vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121); in diesem Fall bleiben auch erbrachte Teilleistungen außer Betracht (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 39/86, BFH/NV 1989, 155).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 39/86

    Steuerliche Behandlung der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Die Rechtsprechung hat Miet- oder Arbeitsverträge zwischen Ehegatten nicht berücksichtigt, wenn die Vergütung nicht zu den üblichen oder vereinbarten Terminen geleistet wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119; vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121); in diesem Fall bleiben auch erbrachte Teilleistungen außer Betracht (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 39/86, BFH/NV 1989, 155).
  • BFH, 07.03.1989 - IX R 82/86

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Zahlung an den

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
    Derartiges ergibt sich auch nicht aus den von den Klägern zitierten Vorlagebeschlüssen des IX. Senats des BFH vom 7. März 1989 IX R 82/86, 300/87, 308/87 (BFHE 157, 341, 332, 345, BStBl II 1989, 766, 768, 772).
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Inhalt und Durchführung der Verträge müssen dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist; nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, daß die Vertragsbeziehungen im geschäftlichen und nicht im privaten Bereich wurzeln und die Aufwendungen des Steuerpflichtigen auf betrieblicher Veranlassung und nicht auf privaten Erwägungen beruhen (so zuletzt für Arbeits- und Mietverträge Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; für Gesellschaftsverträge BFH-Urteil vom 5. Juni 1986 IV R 53/82, BFHE 147, 139, BStBl II 1986, 798; für Darlehensverträge BFH-Urteil vom 14. April 1983 IV R 198/80, BFHE 138, 359, BStBl II 1983, 555; für Verträge zur Begründung einer stillen Gesellschaft BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 I R 203/84, BFHE 158, 421, BStBl II 1990, 68; für Kaufverträge BFH-Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 7 Abs. 6, Rechtsspruch 4 = BFH/NV 1990, 693; für Pachtverträge BFH-Urteil vom 5. Februar 1988 III R 216/84, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 124 = BFH/NV 1988, 553).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    b) Ist der Vertrag nur teilweise, hinsichtlich der Barzahlung, wie unter Fremden durchgeführt worden, bleibt auch die Teilleistung außer Betracht (BFH-Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693).

    Daraus ist nicht zu folgern, daß ein unter Angehörigen geschlossener voll entgeltlicher Vertrag selbst dann berücksichtigt werden muß, wenn er nur teilweise durchgeführt worden ist (Urteil in BFH/NV 1990, 693).

  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Das FG wird jedoch zu prüfen haben, ob und inwieweit der Ablösungsvertrag vom 1. April 1982 als ein solcher unter nahen Angehörigen auch steuerrechtlich anzuerkennen ist (zur Anerkennung von Kaufverträgen unter nahen Angehörigen BFH-Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

    Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch, wenn eine Anteilsveräußerung zwischen Angehörigen im Rahmen des § 17 EStG zu überprüfen ist (vgl. zur Überprüfung von Kaufverträgen zwischen Angehörigen BFH-Urteile vom 24. Oktober 1978 VIII R 172/75, BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135; vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693, und vom 6. November 1991 XI R 2/90, BFH/NV 1992, 297).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01

    Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich

    Ist der Vertrag angesichts des Kapitalwertes des Darlehens nur teilweise wie unter Fremden durchgeführt worden, bleibt auch die Teilleistung außer Betracht (BFH, Urteil vom 18. Januar 1990 - IV R 50/88 - BFH/NV 1990, 693).

    Daraus ist nicht zu folgern, dass ein unter Angehörigen geschlossener voll entgeltlicher Vertrag selbst dann berücksichtigt werden muss, wenn er nur teilweise durchgeführt worden ist (BFH, Urteil vom 18. Januar 1990 - IV R 50/88 - BFH/NV 1990, 693).

  • FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99

    Wohnungserwerb vom Ehemann

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung die Nichtzahlung vereinbarter Verzugszinsen nur dann für schädlich erachtet, wenn gleichzeitig auch erhebliche Teile der Hauptleistung nicht entrichtet wurden (BFH, Urteil vom 18.1.1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693 (694)).
  • FG Münster, 29.08.2000 - 1 K 4891/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb der Wohnung von nahem Angehörigen

    Beruht der Anschaffungsvorgang auf einem Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen, so muß dieser Vertrag zu seiner steuerlichen Anerkennung inhaltlich dem unter fremden Üblichen entsprechen und auch wie unter Dritten vollzogen werden (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 1990, IV R 50/88, BFH/NV 90, 693).

    An letzterem fehlt es, wenn der Kaufpreis nicht zum vertraglich vereinbarten Termin geleistet wird (BFH, IV R 50/88 a.a.O. Seite 694).

  • FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00

    Unzulässigkeit der Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer

    Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch, wenn eine Anteilsveräußerung zwischen Angehörigen im Rahmen des § 17 EStG zu überprüfen ist (vgl. zur Überprüfung von Kaufverträgen zwischen Angehörigen BFH vom 24. Oktober 1978 - VIII R 172/75, BFHE 126, 282 , BStBl II 1979, 135 ; BFH vom 18. Januar 1990 - IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693; BFH vom 6. November 1991 - XI R 2/90, BFH/NV 1992, 297).
  • FG Münster, 05.07.2004 - 1 K 956/03

    Keine tatsächliche Durchführung eines Kaufvertrages bei späterer zinsloser

    Ist der Vertrag nur teilweise (Kapitalwertes des Darlehens) wie unter Fremden durchgeführt worden, bleibt auch die Teilleistung außer Betracht (BFH, Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693; Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).

    Daraus ist nicht zu folgern, dass ein unter Angehörigen geschlossener voll entgeltlicher Vertrag selbst dann berücksichtigt werden muss, wenn er nur teilweise durchgeführt worden ist (BFH, Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693).

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Der Senat hat im Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88 (BFH/NV 1990, 693) ausdrücklich entschieden, daß auch Kaufverträge zwischen Ehegatten einem Fremdvergleich zu unterziehen sind.
  • BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung

  • FG Niedersachsen, 23.04.2002 - 6 K 10392/94

    Ansatz von Einkünften aus Kapitalvermögen aus der Veruntreuung zu Lasten einer

  • FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96

    Vermietung und Verpachtung; Schuldzinsenabzug; Kontokorrent; Fremdfinanzierung

  • FG Düsseldorf, 17.02.2004 - 16 K 7445/00

    Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Anschaffungskosten; Anteilserwerb;

  • FG Hamburg, 18.07.2000 - II 388/99

    Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.1998 - 12 K 369/95

    Voraussetzungen für den Anspruch auf die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und

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