Rechtsprechung
   BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1043
BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94 (https://dejure.org/1995,1043)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1995 - IV R 50/94 (https://dejure.org/1995,1043)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1995 - IV R 50/94 (https://dejure.org/1995,1043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
    Zusammenveranlagung von Ehegatten
    Einkünfteermittlung und Veranlagungsschema
    Grundsatz der Individualbesteuerung

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 303
  • NJW 1996, 1918
  • FamRZ 1996, 1471 (Ls.)
  • BB 1996, 408
  • DB 1996, 407
  • BStBl 1996 II, 193
  • BStBl II 1996, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90

    Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige

    Auszug aus BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
    Er kann die Aufwendungen seines Ehegatten auch nicht als "Drittaufwand" abziehen (Anschluß an Senatsurteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, und Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 150/90, BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948).

    Das FG hat dies unter Berufung auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 9. Juli 1992 IV R 150/90 (BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) abgelehnt.

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 141/77

    Keine Berechtigung zur AfA bei unentgeltlich erworbenem Nießbrauch

    Auszug aus BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
    Es wäre auch der Grundsatz aufzugeben, daß im Falle einer unentgeltlichen Nießbrauchszuwendung der Begünstigte nicht die AfA des Eigentümers geltend machen kann (BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 20/84

    Zum Begriff des Einkommens aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aufgrund

    Auszug aus BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
    Zwar kann auch schon in der Übernahme von Grundstückskosten durch den Nutzenden ein Entgelt liegen, das beim Eigentümer zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt, wenn er über die Gesamtdauer der Nutzung einen Totalüberschuß erzielen will (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988 IX R 20/84, BFH/NV 1989, 160).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
    Mithin kann der Klägerin im Hinblick auf weitergehende Aufwendungen seitens ihres Ehemannes auch kein zusätzliches Nutzungsrecht eingeräumt worden sein, auf das zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden können (vgl. hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281).
  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

    Auszug aus BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
    Er kann die Aufwendungen seines Ehegatten auch nicht als "Drittaufwand" abziehen (Anschluß an Senatsurteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, und Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 150/90, BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
    Handelte es sich um eine Kapitalgesellschaft, wäre entgegen den Ausführungen im Beschluß des Großen Senats vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) eine verdeckte Einlage in die Gesellschaft anzunehmen; bei der Nutzungsüberlassung zwischen Schwestergesellschaften würde sich entgegen den Ausführungen in diesem Beschluß eine verdeckte Einlage der Muttergesellschaft bei der begünstigten Tochtergesellschaft ergeben.
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Dementsprechend sind die Einkünfte jedes Ehegatten getrennt zu ermitteln (BFH-Urteil vom 23. November 1995 IV R 50/94, BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193, zu 4.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988, S. 624, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Zur Vorlage trägt das FA im wesentlichen vor, es folge dem Urteil des IV. Senats vom 23. November 1995 IV R 50/94 (BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193), das den vorrangigen Einsatz der aufgewendeten Mittel für die Herstellungskosten des Arbeitszimmers verneine, weil die Mittel zur Finanzierung des gesamten Hauses benötigt worden seien.
  • BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95

    Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche

    Eine derartige Lebenserfahrung existiere aber nicht (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. November 1995 IV R 50/94, BFHE 179, 303; BStBl II 1996, 193).

    Sie folgt der Auffassung, die der IV. Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90 (BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) und in den Urteilen vom 9. November 1995 IV R 60/92 (BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192) und vom 23. November 1995 IV R 50/94 (BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193) vertreten hat.

    Der IV. Senat hat nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats die Abziehbarkeit von Drittaufwand oder eine Sonderlösung für Ehegatten, wie sie gerade von Richtern des BFH in der Literatur befürwortet wird, ausdrücklich abgelehnt (vgl. Urteil in BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193).

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 12/96

    Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück des Ehegatten unter Vereinbarung

    c) Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192 und vom 23. November 1995 IV R 50/94, (BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193) für die Zurechnung des Wirtschaftsgutes Gebäude ebenfalls nur darauf abgestellt, ob ein Ehegatte allein oder ob beide Ehegatten die Baumaßnahmen finanziert hatten.

    Denn auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt (§ 1363 Abs. 2 BGB; Senatsurteil in BFHE 179, 303, BStBl II 1996, 193, unter 4.).

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die

    Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. November 1995 IV R 50/94 (Deutsches Steuerrecht 1996, 298) unter Hinweis auf seinen Vorlagebeschluß vom 9. Juli 1992 IV R 150/90 (BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) und sein Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84 (BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82) daran festgehalten, daß von diesem Grundsatz auch für Ehegatten keine Ausnahme gilt.
  • FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 1 K 107/94

    Entgeltlicher Erwerb eines Miteigentumsanteils des Ehegatten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2000 - 6 K 1421/97

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer aufgelösten Gesellschaftsbeteiligung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 6 K 238/95

    Erhöhung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte; Übersteigen des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Bremen, 30.03.2000 - 399117K 1

    Gewerbesteuer 1992; Keine vertragliche Gestaltung von Steuerschuldverhältnissen

    Forderungen sind in der Bilanz auszuweisen, wenn sie bürgerlich-rechtlich entstanden sind, und wenn der Steuerpflichtige seine Leistung aus dem Vertrag, aus dem die Forderung resultiert, erbracht hat (BFH Urteile vom 27.11.1968 1104/65, BFHE 95, 97, BStBl. II 1969, 296; vom 23.11.1995 IV R 50/94, BFHE 179, 307 , BStBl. II 1996, 194 jeweils m.w.N.).
  • FG Bremen, 30.03.2000 - 3 K1 117/99

    Grundstücksvermittlungsprovision; Gewerbebesteuerung; Zeitliche Einordnung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht