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   BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98   

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https://dejure.org/2000,472
BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98 (https://dejure.org/2000,472)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2000 - IV R 51/98 (https://dejure.org/2000,472)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2000 - IV R 51/98 (https://dejure.org/2000,472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 16, 34; EStDV § 7 Abs. 1; GewStG §§ 5, 7

  • Wolters Kluwer

    Mitunternehmeranteil - Anteilsveräußerung - Tarifbegünstigung - Sonderbetriebsvermögen - Wesentliche Betreibsgrundlagen - Nutzungsüberlassung - Gewerbesteuer

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § 34; ; EStDV § 7 Abs. 1; ; GewStG § 5; ; GewStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 16, 34; EStDV § 7 Abs. 1; GewStG §§ 5, 7
    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 22 (Entscheidungsbesprechung)

    Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen (Notar Dr. Sebastian Spiegelberger, Rosenheim)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmensnachfolge - MU-Anteil nicht ohne anteiliges Sonderbetriebsvermögen übertragen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16, EStG § 34, EStDV § 7 Abs 1
    Einkommensteuer; Gewerbesteuer; Mitunternehmeranteil; Sonderbetriebsvermögen; Tarif; Übertragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 534
  • BB 2000, 2187
  • DB 2000, 2147
  • DB 2007, 21
  • BStBl II 2005, 173
  • NZG 2001, 698
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    Sie setzt demnach voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).

    Sie kann allein auf Gründe der Rechtssicherheit gestützt werden, nach denen eine von der Finanzverwaltung gebilligte langjährige Rechtsprechung trotz nicht auszuräumender steuersystematischer Bedenken nicht aufgegeben werden soll (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 2. c, letzter Absatz).

    Eine zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven liegt nicht vor, wenn sie erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (so bereits BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    bb) Der in § 7 EStDV verwendete Begriff des Mitunternehmeranteils umfasst ebenso wie der gleichlautende Begriff in § 16 Abs. 1 EStG auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, m.w.N.).

    An dieser Auffassung hat der BFH ungeachtet der im Schrifttum geäußerten Kritik festgehalten (Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, m.w.N).

    Werden für die Mitunternehmerschaft wesentliche Grundlagen nicht mitübertragen, liegt auch insoweit eine Betriebsaufgabe vor (BFH-Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96

    Streit über die steuerbegünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Vermögen

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    Unter dieser Prämisse muss das bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils geltende Erfordernis, dass die stillen Reserven der zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen aufzudecken sind, erst recht für die Übertragung eines Teils an einem Mitunternehmeranteil gelten (ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 6. Mai 1999 11 K 4433/96, EFG 1999, 699, Revision eingelegt, Az. des BFH XI R 35/99).

    Wird der Mitunternehmer bereits durch die von der Rechtsprechung eingeräumte Tarifbegünstigung der Teilanteilsveräußerung gegenüber dem Einzelunternehmer in rechtssystematisch bedenklicher Weise bevorzugt, so würde sich diese Besserstellung noch verstärken, wenn es auf die Aufdeckung der in den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens ruhenden stillen Reserven nicht ankäme (ebenso Urteil des FG Düsseldorf in EFG 1999, 699; Tiedtke, DB 1999, 2029).

  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87

    Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und damit auch die Behandlung bestimmter Wirtschaftsgüter als Sonderbetriebsvermögen haben den Sinn und Zweck, einen Mitunternehmer einem Einzelunternehmer insoweit gleichzustellen, als die Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem nicht entgegenstehen (BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    a) Aus der bereits dargestellten Zugehörigkeit des Sonderbetriebsvermögens zum Mitunternehmeranteil (s.o. unter 2. b) folgt, dass ein Mitunternehmeranteil nur dann nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt veräußert werden kann, wenn die in den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens ruhenden stillen Reserven gleichzeitig aufgelöst werden (BFH-Urteile in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

  • BFH, 15.03.2000 - VIII R 51/98

    Gewerbesteuer bei Sonderrechtsnachfolge

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    Das gleiche gilt nach dem Urteil des VIII. Senats des BFH vom 15. März 2000 VIII R 51/98 (BFHE 191, 385, BStBl II 2000, 316) für den Gewinn aus der Entnahme des anteiligen Sonderbetriebsvermögens, der im Falle der Sonderrechtsnachfolge in den Mitunternehmeranteil beim Erblasser entsteht.
  • BFH, 03.02.1994 - III R 23/89

    Veräußert und verpachtet ein Einzelunternehmer die wesentlichen

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    Sie hat ihren Grund vielmehr in dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer, die nur den durch den laufenden Betrieb anfallenden Gewinn erfasst (BFH-Urteil vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709).
  • BFH, 25.05.1962 - I 78/61 S

    Steuerrechtliche Bewertung von Gewinnen aus der Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    Auch die Veräußerung eines Anteils an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft unterliegt nicht der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BFHE 75, 467, BStBl III 1962, 438).
  • BFH, 11.03.1982 - IV R 25/79

    Betriebsaufgabegewinn bei GmbH & Co. KG nicht Teil des Gewerbeertrags

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    Allerdings gehören nach ständiger Rechtsprechung des BFH Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft nicht zum Gewerbeertrag (Senatsurteil vom 11. März 1982 IV R 25/79, BFHE 136, 204, BStBl II 1982, 707, m.w.N.; ebenso Abschn. 40 der Gewerbesteuer-Richtlinien --GewStR--; a.A. von Twickel in Blümich, Gewerbesteuergesetz, § 7 Rdnr. 142 ff.).
  • BFH, 19.07.1984 - IV R 143/83
    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    In dem vergleichbaren Fall einer Teilbetriebsveräußerung hat der erkennende Senat entschieden, dass ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der Gewerbesteuer unterliegt, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage des Teilbetriebs zurückbehalten und im Betriebsvermögen fortgeführt wird (Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 143/83, juris; ähnlich Peuker in Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 14).
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
    a) Aus der bereits dargestellten Zugehörigkeit des Sonderbetriebsvermögens zum Mitunternehmeranteil (s.o. unter 2. b) folgt, dass ein Mitunternehmeranteil nur dann nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt veräußert werden kann, wenn die in den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens ruhenden stillen Reserven gleichzeitig aufgelöst werden (BFH-Urteile in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).
  • BFH, 09.07.1981 - IV R 101/77

    Landwirt - Hofübergabe - Betriebsübertragung - Betriebsaufgabe

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

  • BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65

    Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung -

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 17/85

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der verdeckten Einlage

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

  • FG Münster, 20.05.1998 - 1 K 2911/96

    Tarifbegünstigung der Übertragung von Anteilsrechten eines Gesellschafters;

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Dem Einkommensteuergesetz liegt - jedenfalls historisch - der Gedanke zugrunde, dass Einzel- und Mitunternehmer gleich zu behandeln sind (vgl. BVerfGE 26, 327 ; 116, 164 ; BFHE 164, 260 ; 192, 534 ; 194, 97 ; 219, 36 ; 248, 28 ).
  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    aa) Die genannte BFH-Rechtsprechung hat für die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 7 Abs. 1 EStDV a.F. gefordert, dass (auch) alle diejenigen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens auf den Erwerber mitübertragen werden, die für die Mitunternehmerschaft funktional wesentlich sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, unter 2.b bb der Gründe).

    Gefolgert hat dies der BFH u.a. aus Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; diese Vorschrift und damit auch die Behandlung bestimmter Wirtschaftsgüter als Sonderbetriebsvermögen hätten den Sinn und Zweck, einen Mitunternehmer einem Einzelunternehmer insoweit gleichzustellen, als die Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem nicht entgegenstünden (vgl. hierzu und zum Folgenden BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, m.w.N.).

  • BFH, 17.06.2020 - II R 38/17

    Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

    Der Begriff des Mitunternehmeranteils umfasst ertragsteuerrechtlich auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 - IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, unter 2.b bb).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Andererseits bringt die Vorschrift nach der Rechtsprechung lediglich deklaratorisch den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, nach dem die unentgeltliche Betriebs- und Unternehmensnachfolge ertragsteuerrechtlich nicht mit einer Aufdeckung der stillen Reserven verbunden ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, zu C.II.1.; BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).

    Die Gewinnneutralität setzt jedoch voraus, dass sowohl bei Übergang eines Betriebs als auch in dem --nach § 7 Abs. 1 EStDV a.F. der Betriebsübertragung gleichgestellten-- Fall des Übergangs von Mitunternehmeranteilen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; BRDrucks 89/62, S. 1 der Begründung) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen dem (oder den) Erwerber(n) übertragen werden.

    Demgemäß ist im Falle des Rückbehalts einer wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens die Übertragung eines Kommanditanteils ungeachtet dessen von der Buchwertverknüpfung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. ausgeschlossen, ob das zurückbehaltene Wirtschaftsgut vom bisherigen Mitunternehmer entnommen oder zu Buchwerten einem anderen Betriebsvermögen des Übertragenden zugewiesen wird (vgl. zu allem BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).

    Im Hinblick auf die anteiligen Wirtschaftsgüter der Klägerin hat die Vorinstanz jedoch außer Acht gelassen, dass der grundsätzlich anzusetzende Entnahmegewinn (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.III.6.a; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 435/aa) durch den vorrangigen Tatbestand der Veräußerung verdrängt wird.

  • BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung

    bb) Entsprechend diesen Vorgaben hat die Rechtsprechung auch für die Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils den Buchwertansatz nur dann zugelassen, wenn zusammen mit dem Bruchteil der Anteile des Gesellschaftsvermögens auch das vorhandene Sonderbetriebsvermögen diesem Anteil entsprechend quotal mitübertragen wird (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).

    Dieser hatte zuvor mit Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173 den Buchwertansatz bei der Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils nur dann zugelassen, wenn zusammen mit dem Bruchteil der Anteile des Gesellschaftsvermögens auch das vorhandene Sonderbetriebsvermögen diesem Anteil entsprechend quotal mitübertragen wird.

  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Eine Aufgabe des Mitunternehmeranteils kann darin bestehen, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Anteil am Gesamthandsvermögen unentgeltlich überträgt, ohne dem Rechtsnachfolger auch alle Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens mit zu übertragen, die als wesentliche Betriebsgrundlage des Mitunternehmeranteils anzusehen sind (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 22/02

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus

    d) Der BFH hat bislang offen gelassen, ob die vorstehend zu 3. c zur (Nicht-)Anwendung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. dargelegten Grundsätze, denen auch der erkennende Senat folgt, auch für den Fall Anwendung finden, dass die Beteiligung des einlegenden Gesellschafters an der Zielgesellschaft ihrerseits zum Betriebsvermögen des Einlegenden gehört (vgl. neben dem BFH-Urteil in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, unter 3. auch das BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, unter 2. b aa).
  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH umfasst der Begriff des Mitunternehmeranteils i.S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern --zum Zweck einer möglichst weitgehenden Annäherung der Besteuerung von Einzel- und Mitunternehmern-- auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFH/NV 2000, 1554).

    c) Mit Urteil in BFH/NV 2000, 1554 hat der IV. Senat im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zu der bis dahin umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die vorstehend für den Fall der Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils dargelegten Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn der Mitunternehmer nur einen Bruchteil seines Gesellschaftsanteils veräußert.

    Zwar hat W.W. bei dieser Würdigung das Grundstück --abweichend von den Sachverhalten, über die der IV. und XI. Senat zu befinden hatten (Urteile in BFH/NV 2000, 1554, und in BFHE 192, 419)-- nicht zurückbehalten; die Fortführung des Grundstücksbuchwerts führt jedoch auch bei einer solchen, beide Rechtsgeschäfte verklammernden Betrachtung dazu, dass W.W. die stillen Reserven der wesentlichen Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens weder ganz noch anteilig versteuert hat und damit --mangels zusammengeballter Gewinnrealisierung bezüglich des 10 %igen Teils seines Mitunternehmeranteils-- die Annahme einer begünstigten Teilanteilsveräußerung ausscheidet.

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH umfasst der Mitunternehmeranteil i.S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen (BFH-Urteile vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).

    Denn dann sind durch die Veräußerung nicht alle in den Mitunternehmeranteilen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt worden (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; in BFHE 222, 320, BStBl II 2008, 863).

  • BFH, 17.06.2020 - II R 33/17

    Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

    Der Begriff des Mitunternehmeranteils umfasst ertragsteuerrechtlich auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters mit der Folge, dass die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens wesentliche Betriebsgrundlagen des Mitunternehmeranteils darstellen können (vgl. BFH-Urteile vom 24.08.2000 - IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, unter 2.b bb, und vom 22.09.2011 - IV R 33/08, BFHE 235, 278, BStBl II 2012, 10, Rz 20).

    Danach kommt eine ertragsteuerrechtlich begünstigte Übertragung des ideellen Anteils an einem Mitunternehmeranteil zum Buchwert nur dann in Betracht, wenn die zum Sonderbetriebsvermögen des Übertragenden gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitübertragen werden (BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, unter 2.b cc).

    Entsprechend kann ein Mitunternehmeranteil nur dann nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt veräußert werden, wenn die in den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens ruhenden stillen Reserven gleichzeitig aufgelöst werden (BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, unter 3.a, m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

  • BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01

    Wechsel der Unternehmensform - Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft -

  • BFH, 05.02.2014 - X R 22/12

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 29/04

    Teilanteilsveräußerung unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen im

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05

    Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als

  • BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08

    Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

  • BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12

    Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 31/15

    Umfang der Gewerbesteuerbarkeit eines Gewinns aus der Veräußerung eines

  • FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03

    Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung;

  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

  • FG Münster, 09.06.2016 - 6 K 1314/15

    Gewerbesteuerpflichtigkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines Teils eines

  • FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11

    Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung in den Fällen des § 6 Abs. 3 EStG

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 23 U 28/03

    Aufklärungs- und Beratungspflicht des Steuerberaters bei unklarer Rechtslage -

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 59/11

    Gewerbesteuerpflicht eines nach § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG als laufender Gewinn zu

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14

    Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils

  • FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07

    Tarifbegünstigte Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 22/06

    Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft

  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13

    Buchwertfortführung bei der Übertragung eines Kommanditanteils im Falle

  • FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05

    Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes

  • FG Münster, 19.05.2011 - 11 K 2340/07

    Tarifbegünstigung der Veräußerung im SBV bilanzierter WG einer

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 239/06

    Voraussetzungen der Einbringung von Kommanditanteilen in eine unbeschränkt

  • FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04

    Tarifvergünstigung i.R.e. Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer

  • FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01

    Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen; Buchwertfortführung bei

  • BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 23 U 17/05

    Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei

  • FG Köln, 12.05.2005 - 3 K 4773/01

    Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von

  • BFH, 18.07.2008 - VIII B 170/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur notwendigen Beiladung der Gesellschaft im

  • BFH, 17.07.2008 - IV B 26/08

    Grundsätzliche Bedeutung auslaufenden Rechts - Tarifbegünstigung der Veräußerung

  • BFH, 28.04.2009 - VIII B 42/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
  • BFH, 02.02.2009 - VIII B 108/08

    Tarifbegünstigte Teilanteilsveräußerung nur bei anteiliger Mitveräußerung des

  • BFH, 01.04.2005 - VIII B 157/03

    Veräußerung von Teilen von Mitunternehmeranteilen

  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 216/03

    Veräußerung eines Geschäftsbereichs keine einkommensteuerlich begünstigte

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 216/02

    Einzelpraxis: Einbringung in GbR

  • FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 6288/01

    Prüfung einer Tarifbegünstigung bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils

  • FG Schleswig-Holstein, 01.11.2008 - 2 K 175/05

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1

  • FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98

    Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung

  • FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95

    Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des

  • FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98
  • LG Wuppertal, 10.02.2003 - 3 O 261/02

    Anforderungen an ein pflichtgemäßes Verhalten eines Steuerberaters bei

  • FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04

    Steuerliche Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer

  • FG Münster, 22.05.2007 - 13 K 1622/03

    Entnahme eines Betriebsgrundstückes im Rahmen einer Erbauseinandersetzung;

  • FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung

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