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   BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02   

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https://dejure.org/2004,486
BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02 (https://dejure.org/2004,486)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2004 - IV R 54/02 (https://dejure.org/2004,486)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2004 - IV R 54/02 (https://dejure.org/2004,486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2

  • datenbank.nwb.de

    Erwerb eines schadstoffbelasteten Grundstücks und dessen Verkauf nach Sanierung kein gewerblicher Grundstückshandel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung ? Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Gebäudes nach Sanierung ? Fehlende Nachhaltigkeit bei der Veräußerung nur einer wirtschaftlichen Einheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Anforderungen an Gewerbebetrieb nach dem Einkommensteuergesetz; Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückhandels

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Nachhaltigkeit
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
    Die Grundstücksteilung als Voraussetzung für das Vorliegen eines Objekts
    Unbebaute Grundstücke

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 21
    Gewerblicher Grundstückshandel; Kaufpreis; Kommanditgesellschaft; Sanierung; Schadstoffbelastung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 90
  • BB 2004, 1937
  • DB 2004, 2402
  • BStBl II 2004, 868
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02
    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes --wie etwa die Bebauung-- zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter C.III.5; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

    Sie beruhen auf der Rechtsansicht, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a.; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages eine Vielzahl von zahlreichen und unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 mit Beispielen).

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92

    Veräußerung von Grundbesitz als gewerbliche Tätigkeit - Überschreitung des

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02
    a) Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 4. März 1993 IV R 28/92 (BFH/NV 1993, 728) darauf hingewiesen, dass bei der Veräußerung eines einzigen unbebauten Grundstücks die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels nur dann in Betracht kommt, wenn die Umstände dafür sprechen, dass der Steuerpflichtige die Veräußerung beim Erwerb oder den nachfolgenden Aktivitäten zumindest in Betracht gezogen hat.

    Maßnahmen zur Herbeiführung der Baureife allein bieten --so das Senatsurteil in BFH/NV 1993, 728-- hierfür keinen sicheren Anhaltspunkt, wenn eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern (typischen Vermietungsobjekten) im Gegensatz zu Reihenhäusern (typischen Verkaufsobjekten) geplant ist.

    Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit, wenn der Steuerpflichtige mehrere unbebaute Grundstücke (Grundstücksparzellen) anschafft und durch nur einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92, und in BFH/NV 1993, 728).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02
    aa) Der Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) weist in dieselbe Richtung.

    bb) Verkauft der Steuerpflichtige demnach weniger als vier unbebaute Grundstücke, so kann nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 niedergelegten Grundsätzen ein gewerblicher Grundstückshandel nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen.

    Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswertes --wie etwa die Bebauung-- zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter C.III.5; BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

    Eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.b bb der Gründe).

    Allerdings kann auch ein Grundstück, bei dessen Erwerb die Verkaufsabsicht noch nicht feststeht und das auch nicht vom Veräußerer bebaut worden ist, Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige mit unbedingter Veräußerungsabsicht ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen hat (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 27. September 2006 IV R 39, 40/05, BFH/NV 2007, 221; vom 8. November 2007 IV R 34/05, BFHE 219, 306, BStBl II 2008, 231).

    Eine Tätigkeit ist in der Regel dann nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2. der Gründe).

    Der BFH hat außerdem das Erfordernis aufgestellt, dass die maßgeblichen Aktivitäten mit dem Ziel entfaltet wurden, den Verkaufspreis zu erhöhen, was bedeutet, dass sie in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sein müssen (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb und 2. der Gründe a.E.).

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    In den Fällen, in denen der Steuerpflichtige den Bereich der Vermögensverwaltung deswegen verlässt, weil er das bereits verkaufte Grundstück für den Erwerber bebaut, markieren die in Veräußerungsabsicht vorgenommenen neuen Aktivitäten den Zeitpunkt, in dem das Grundstück vom Gegenstand der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Umlaufvermögen geworden ist (Senatsurteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.a, bb; vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606).

    Eine Tätigkeit ist regelmäßig dann nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.2.).

    aa) Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294) und wenn mit der erforderlichen Gewissheit feststeht, dass die maßgeblichen Aktivitäten mit dem Ziel entfaltet wurden, den Verkaufspreis zu erhöhen (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.2.a.E.).

  • BFH, 30.11.2023 - IV R 10/21

    Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres

    So kommt es zum Beispiel beim Händler, dessen Tätigkeit auf den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten gerichtet ist, auf ein wiederholtes Tätigwerden auf der Absatzseite an; ein wiederholtes Tätigwerden auf der Beschaffungsseite reicht demgegenüber nicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 09.12.2002 - VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vgl. ferner BFH-Urteile vom 15.04.2004 - IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2.; vom 08.06.2017 - IV R 30/14, BFHE 258, 403, BStBl II 2017, 1061, Rz 43; vom 14.09.2017 - IV R 34/15, Rz 30).
  • BFH, 20.04.2006 - III R 1/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind

    Erschließungsmaßnahmen in diesem Sinne sind der Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie die Förderung der Bebauungsplanung, wenn diese sich auf eine Bebauung mit typischen Verkaufsobjekten (insb. Reihenhäuser, Eigentumswohnungen) richtet (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, und in BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.1.h).
  • BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel setzt Wiederholungsabsicht

    Aus der Indizwirkung des Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze konnte das FG auch folgern, der Bereich der privaten Vermögensverwaltung sei verlassen (vgl. hierzu aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, m.w.N.).

    Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, m.w.N.).

    Werden Wohnobjekte oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert, hat die Rechtsprechung des BFH die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergab, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris).

    So verhielt es sich auch in allen Fällen, in denen der BFH die Nachhaltigkeit trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze in Zweifel gezogen hat (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFH/NV 1994, 20; in BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Hierzu reichen jedoch solche Maßnahmen nicht aus, die die Eigentümer in Vermietungsabsicht vorgenommen haben (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Die in Veräußerungsabsicht vorgenommenen neuen Aktivitäten markieren den Zeitpunkt, in dem das Grundstück vom Gegenstand der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Umlaufvermögen geworden ist (Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.a bb).

    Greift die durch die Drei-Objekt-Grenze hervorgerufene Indizwirkung nicht ein, kann nur bei Nachweis einer unbedingten Veräußerungsabsicht angenommen werden, der Steuerpflichtige habe die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Tätigkeit überschritten (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.b bb).

    Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.2.).

    aa) Eine Vielzahl von Einzeltätigkeiten ist indessen nur dann geeignet, das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit zu erfüllen, wenn mit der erforderlichen Gewissheit feststeht, dass die maßgeblichen Aktivitäten mit dem Ziel entfaltet wurden, den Verkaufspreis zu erhöhen (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.2. a.E.).

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    So verhält es sich, wenn bereits beim Erwerb der Grundstücke feststeht, dass sie zur Veräußerung bestimmt sind; eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (BFH-Urteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.b bb der Gründe).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    Alleine das Stellen eines Bauantrags bei unbedingter Veräußerungsabsicht begründe in der Regel einen gewerblichen Grundstückshandel (BFH-Urteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    In solchen Fällen kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen, wenn bereits beim Erwerb der Grundstücke feststeht, dass sie zur Veräußerung bestimmt sind; eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (BFH-Urteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.b bb der Gründe).

  • BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05

    Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation

    Für die Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO reicht es aus, wenn geltend gemacht wird, dass keine Gewerbesteuerpflicht besteht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, m.w.N.).

    "Objekt" im vorgenannten Sinne kann auch ein unbebautes Grundstück sein (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Eine bedingte Veräußerungsabsicht genügt hierzu nicht (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868 unter II.1.b bb).

    Diese Ausnahmen beruhen auf der Erwägung, dass es der "Drei-Objekt-Grenze" nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die werterhöhenden Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b; Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Das gilt jedenfalls dann, solange die Parzellen nicht einheitlich genutzt werden (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    der Gründe; BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb der Gründe).

    Die Beispiele beruhen auf der Rechtsansicht, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a der Gründe; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.a bb der Gründe).

    Eine Tätigkeit ist in der Regel dann nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2. der Gründe).

    Für den Fall, dass ein zu bebauendes Grundstück verkauft wird, hat der BFH außerdem das Erfordernis aufgestellt, dass die maßgeblichen Aktivitäten mit dem Ziel entfaltet wurden, den Verkaufspreis zu erhöhen (Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.2. der Gründe a.E.).

  • BFH, 30.01.2013 - I R 35/11

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i. d. F. des SEStEG bei

  • FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht;

  • BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05

    Erstrecken der Nachlassinsolvenzmasse auf einen sich im Privatvermögen der Erben

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze -

  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

  • BFH, 03.07.2019 - VI R 49/16

    Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer

  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 242/12

    Einkommensteuer, Gewerbesteuer: Abgrenzung gewerblicher Vermietung von privater

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 3/06

    Tätigkeit als Wirtschaftsingenieur grundsätzlich freiberuflich - Zulässigkeit

  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 77/05

    Freiberufliche Tätigkeit bei Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte;

  • FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22

    Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang

  • FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht;

  • BFH, 14.09.2017 - IV R 34/15

    Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen

  • BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05

    Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04

    Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn ein Verkauf des

  • BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06

    Verfahrensmangel

  • BFH, 04.07.2006 - IV B 59/05

    Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerungsabsicht

  • FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 4673/02

    Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreiten der sog.

  • BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Objekts?

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00

    Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche

  • BFH, 05.07.2011 - X B 222/10

    Keine Beschwer durch einen Einkommensteuerbescheid, wenn der Streit um die

  • BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10

    Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG München, 28.10.2014 - 2 K 1965/11

    Gewerblicher Grundstückshandel, privater Veräußerungsverlust i.S. des § 23 EStG,

  • BFH, 15.06.2005 - IV B 124/03

    Feststellung der Einkunftsart als eigenständig anfechtbarer Teil des

  • FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels;

  • FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 1377/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Projektgesellschaft;

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

  • BFH, 27.07.2005 - II R 35/04

    PersG - Vollbeendigung

  • FG Thüringen, 02.03.2006 - IV 203/03

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze - hier:

  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 142/02

    Voraussetzungen eines gewerblichen Bodenschatzhandels bei mehrfacher Veräußerung

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

  • BFH, 29.12.2008 - X B 183/08

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

  • FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07

    Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem

  • FG Hamburg, 09.05.2019 - 2 K 342/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Hufbeschlagschmiedes - Keine Ähnlichkeit zu einem

  • FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land-

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01

    Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich;

  • FG Düsseldorf, 24.05.2007 - 15 K 5221/05

    Einkommensteuerveranlagungen und Verlustfeststellung bei Vorliegen eines

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