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BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Verlusten einer Kiwi-Zucht als echten landwirtschaftlichen Betrieb bei der Berechnung der Einkommensteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86
Zur Wirksamkeit eines Antrags nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 1975 auf …
Auszug aus BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88
Gegen wen die Einspruchsentscheidung des FA vom 6. März 1983 sich richtet, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei maßgeblich ist, wie der Empfänger dieser Erklärung deren Inhalt verstehen durfte (vgl. m. w. N. Senatsurteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86, BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).Denn der Senat läßt es diesbezüglich ausreichen, wenn sich aus den Eintragungen in der Anlage L zur unterschriebenen Einkommensteuererklärung und den beigefügten Unterlagen eindeutig ein derartiger Wille ergibt, selbst wenn das für die Antragstellung vorgesehene Feld nicht angekreuzt wurde (Senatsurteile vom 28. Januar 1988 IV R 12/86, BFHE 152, 476, BStBl II 1988, 530; in BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).
- BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87
1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach …
Auszug aus BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88
Der Senat folgt der Vorentscheidung in der (stillschweigenden) Annahme, daß der Kläger zunächst bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 1979/80 die Ergebnisse aus seiner Kiwi-Zucht durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln hatte (zur Bedeutung dieser Frage im Verhältnis zur Gewinnerzielungsabsicht vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, Abdruck beigefügt).Die Frage ist zu verneinen, wenn aufgrund der über einen längeren Zeitraum eines neu aufgebauten Betriebs beobachteten Entwicklung eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage gewesen ist, einen Totalgewinn zu erzielen (Senatsurteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87).
- BFH, 28.01.1988 - IV R 12/86
Land- und Forstwirtschaft - Gewinnermittlung - Bestandsvergleich - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88
Denn der Senat läßt es diesbezüglich ausreichen, wenn sich aus den Eintragungen in der Anlage L zur unterschriebenen Einkommensteuererklärung und den beigefügten Unterlagen eindeutig ein derartiger Wille ergibt, selbst wenn das für die Antragstellung vorgesehene Feld nicht angekreuzt wurde (Senatsurteile vom 28. Januar 1988 IV R 12/86, BFHE 152, 476, BStBl II 1988, 530; in BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532). - BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88
Die Frage ist zu verneinen, wenn aufgrund der über einen längeren Zeitraum eines neu aufgebauten Betriebs beobachteten Entwicklung eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage gewesen ist, einen Totalgewinn zu erzielen (Senatsurteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87).
- BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Verluste der Anlaufzeit können allerdings nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207; BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, 4; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, 401; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, 12; vom 19. Januar 1989 IV R 62/88, BFH/NV 1989, 775, 776;… vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, 769). - FG München, 13.02.2008 - 9 K 2576/05
(nachträgliche) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Dabei sind alle dem Finanzgericht und dem FA bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 1989 IV R 62/88, BFH/NV 1989, 775;… BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146 jeweils m.w.N.). - BFH, 29.10.1992 - IV R 117/91
Annahme einer Betriebsaufgabe nach der Übertragung der wesentlichen …
Es spricht zudem nichts dafür, daß die Erträge aus den zurückbehaltenen Flächen bedingt durch deren Größe und Bonität keine nachhaltigen Erträge von Gewicht abwerfen könnten (BFH-Urteile vom 2. Februar 1989 IV R 96/87, BFHE 156, 163, BStBl II 1989, 504, und vom 19. Januar 1989 IV R 62/88, BFH/NV 1989, 775, StEL 1989, 30). - BFH, 30.09.1993 - IV B 182/92
Anforderungen an die Geltenmachung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher …
Denn damit ist der Kläger weder konkret auf die möglicherweise für die Frage der Liebhaberei wesentliche Frage der Mindestgröße eines - hier verpachteten - landwirtschaftlichen Betriebes eingegangen noch hat er sich mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 8/89, BFHE 159, 471, BStBl II 1990, 428 sowie vom 19. Januar 1989 IV R 62/88, BFH/NV 1989, 775) auseinandergesetzt.