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   BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07   

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https://dejure.org/2009,2976
BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07 (https://dejure.org/2009,2976)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2009 - IV R 7/07 (https://dejure.org/2009,2976)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - IV R 7/07 (https://dejure.org/2009,2976)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 6 Abs. 3, § 13, § 13a, § 14 Satz 2, § 16 Abs. 3; EStDV a. F. § 7 Abs. 1
    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

  • openjur.de

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen; Zurückbehaltung des Hofgrundstücks; Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Betriebsübergang bei bereits vor Übertragung des Hofgrundstücks erfolgter Betriebsaufgabe durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

  • Betriebs-Berater

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen; Überführung des zurückbehaltenden Hofgrundstücks in das Privatvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überführung einer landwirtschaftl. Nutzfläche in Privatvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen als Betriebsaufgabe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen; Überführung des zurückbehaltenden Hofgrundstücks in das Privatvermögen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe bei Übertragung landwirtschaftlicher Nutzflächen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsaufgabe bei Übertragung sämtlicher Nutzflächen ohne Hofstelle

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe aufgrund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe durch Übertragung sämtlicher Grundstücke

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 14
    Betriebsunterbrechung; Landwirtschaft; Zwangsbetriebsaufgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 59
  • BB 2010, 470
  • BStBl II 2010, 431
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07
    Eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95

    Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07
    a) Wird ein Betrieb eingestellt, so liegt darin noch nicht ohne Weiteres eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG (Senatsurteil vom 5. Dezember 1996 IV R 65/95, BFH/NV 1997, 225, m. w. N.).
  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07
    Anderenfalls hätte es der Steuerpflichtige durch die Nichtabgabe der Erklärung in der Hand, die Versteuerung der in dem Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven auf unbestimmte Zeit zu verschieben (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07
    Eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).
  • BFH, 27.03.1987 - III R 214/83

    Abgrenzung von Betriebsverpachtung und Betriebsausgabe

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07
    Werden die für die Fortführung des Betriebs unerlässlichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens veräußert, nimmt die Rechtsprechung darüber hinaus auch ohne eine ausdrückliche Erklärung des Steuerpflichtigen an, dass ein nicht veräußertes Betriebsgrundstück jedenfalls dann in das Privatvermögen übergeht, wenn es nach der Verwertung des sonstigen Betriebsvermögens vermietet oder verpachtet wird (BFH-Urteil vom 27. März 1987 III R 214/83, BFH/NV 1987, 578).
  • BFH, 25.09.2008 - IV R 16/07

    Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten -

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07
    Zudem hat der Senat wiederholt auf die besondere Funktion des Grund und Bodens bei land- und forstwirtschaftlichen Eigentumsbetrieben hingewiesen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. September 2008 IV R 16/07, BFHE 224, 490, BStBl II 2009, 989).
  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteile in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (BFH-Urteil in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Mit diesen Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wurde der landwirtschaftliche Betrieb der Klägerin seiner Existenzgrundlage vollständig enthoben und als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; in BFH/NV 2014, 324, und in BFH/NV 2016, 1702).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (BFH-Urteil in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Mit der Übertragung der Flurstücke 11/3 und 11/4, bei denen es sich um die letzten zum Betriebsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücke handelte, wurde der landwirtschaftliche Betrieb der Erbengemeinschaft als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; in BFH/NV 2014, 324, und in BFH/NV 2016, 1702).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (BFH-Urteil in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Mit der Übertragung der Flurstücke wurde der (ruhende) landwirtschaftliche Betrieb der Miteigentümergemeinschaft, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch bestanden haben sollte, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).

    und LB über (s. BFH-Urteil in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 739/16

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Eine Betriebsaufgabe iSv § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder - wie hier - in das Privatvermögen überführt (Bundesfinanzhof 16.12.2009, IV R 7/07, BFHE 228, 59; BFH 19.05.2005, IV R 17/02, BFHE 209, 384; BFH 30.08.2007, IV R 5/06, BFHE 218, 569).
  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Die Kläger verweisen zusätzlich auf das Urteil des FG Niedersachsen vom 24. Februar 2009 (15 K 375/06, EFG 2009, 1026) und auf das Urteil des BFH vom 16. Dezember 2009 (BStBl II 2010, 431).

    Es sei unstreitig, dass das BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07 nicht direkt anwendbar sei, weil es sich um ein Urteil zur vorweggenommenen Erbfolge gehandelt habe.

    Bezüglich der Argumentation der Kläger, dass der Betrieb durch den Erbfall im Jahr 1975 zerschlagen worden sei, führt der Beklagte aus, dass das BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07 auf den hier vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar sei.

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt (BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324) oder wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden (BFH-Urteil vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BStBl II 2010, 431).

    Wird eine betriebliche Sachgesamtheit aber derartig auf verschiedene Rechtsnachfolger aufgeteilt, dass sie dadurch in mehrere Teile zerrissen wird, hört der landwirtschaftliche Betrieb auf, als selbständiger Organismus des Wirtschaftsverkehrs zu existieren (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BStBl II 2010, 431; vgl. auch Schmidt/ Kulosa, Einkommensteuergesetz, 35. Auflage, § 13 Rz. 8: Teilung eines einheitlichen Betriebs und unentgeltliche Übertragung eines Betriebsteils auf einen Dritten ist ohne Aufdeckung der stillen Reserven nur bei Vorliegen eines Teilbetriebs möglich).

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt (BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10) oder wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 16/10

    Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung

    Durch die Aufteilung der landwirtschaftlichen Grundstücke ist der ursprüngliche landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12

    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

    Wegen der besonderen Funktion des Grund und Bodens für land- und forstwirtschaftliche Eigentumsbetriebe wird der Betrieb hierdurch vollständig seiner Existenzgrundlage enthoben (BFH, Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324; BFH, Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  • BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18

    Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

    a) Allerdings wird ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (BFH-Urteil vom 16.12.2009 - IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; Senatsurteile vom 16.11.2017 - VI R 63/15, BFHE 260, 138, Rz 13, und vom 17.05.2018 - VI R 66/15, BFHE 262, 33, Rz 22).
  • BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteile in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16.12.2009 - IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    aa) Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (BFH-Urteil in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

  • FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter

  • BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13

    Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 2398/17

    Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen

  • FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 1442/07

    Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

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