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   BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06   

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https://dejure.org/2008,839
BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06 (https://dejure.org/2008,839)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2008 - IV R 77/06 (https://dejure.org/2008,839)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - IV R 77/06 (https://dejure.org/2008,839)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 15; FGO § 44

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze; Unbedingte Veräußerungsabsicht; Tatrichterliche Würdigung; Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude; Einspruch gegen Teilabhilfebescheid; Regelungszweck des § 44 FGO; Keine Bindungswirkung ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15; FGO § 44

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 15; FGO § 44
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreitung der Drei-Objekt-Grenze

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1a; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 2; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; ; AO § 365 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für ein Überschreiten des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze in Fällen der Grundstücksbebauung; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung von weniger als vier Objekten und bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze; unbedingte Veräußerungsabsicht; Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtüberschreiten der 3-Objekt-Grenze: Gewerbl. Grundstückshandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung ? Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze ? Nachhaltige Errichtung mehrerer Gebäude ? Erfordernis einer unbedingten Veräußerungsabsicht ? Mögliche Zeitpunkte der Fassung des Veräußerungsentschlusses und die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksbebauung und gewerblicher Grundstückshandel

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für ein Überschreiten des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze in Fällen der Grundstücksbebauung; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung von weniger als vier Objekten und bei ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Objektverkauf

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze durch unbedingten Veräußerungsentschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Unbedingte Veräußerungsabsicht erforderlich! (IMR 2009, 293)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beteiligungsveräußerung
    Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
    Veräußerungsgewinn
    Ermittlung des Veräußerungsgewinns
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Die Fünf-Jahres-Grenze und die Drei-Objekt-Grenze
    Errichtung von Objekten
    Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 2, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 2, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 233
  • NJW 2009, 2622
  • NZM 2009, 831 (Ls.)
  • DB 2009, 1102
  • BStBl II 2009, 791
  • BStBl II 2010, 791
  • NZG 2009, 743
  • NZG 2009, 880 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Erforderlich ist lediglich eine unternehmerische Marktteilnahme in dem Sinne, dass der Verkäufer sich insoweit an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.1. der Gründe).

    Der Drei-Objekt-Grenze bedarf es mithin nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände zweifelsfrei feststeht, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a der Gründe; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter I.2.a der Gründe).

    Vorausgesetzt ist hierbei allerdings, dass der Entschluss zur Veräußerung nicht erst während der eigentlichen Bautätigkeit, sondern --in Anlehnung an die vom Großen Senat des BFH (in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) genannten Beispiele-- spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.b der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter I.2.a der Gründe).

    Maßstab dafür, dass der Steuerpflichtige in diesem Sinne nachhaltig tätig geworden ist, sind jedoch nur die nach dem (unbedingten) Verkaufsentschluss und deshalb mit dem Ziel der Erhöhung des Verkaufspreises ergriffenen Maßnahmen (BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 2.c und 3.b der Gründe; in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.

    Bereits angesichts der von der Klägerin für die gewerblich zu nutzenden Gebäude eingereichten Bauanträge, der erteilten Bauaufträge, der von ihr abgeschlossenen Miet- und Kreditverträge sowie der Vergabe der Planungsarbeiten für den Bürokomplex bedarf es keiner weiteren Erläuterung, dass sie eine Vielzahl von Aktivitäten unternommen hat, die in ihrer Summe bei weitem die Einzeltätigkeiten überschreiten, die für den Bau nur eines Hauses erforderlich sind (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d cc der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.d der Gründe).

    Gleichwohl wäre sie --mangels Nachhaltigkeit-- nicht gewerblich tätig geworden, da --ausgehend von den bisherigen Feststellungen des FG-- nicht erkennbar ist, dass die für die Errichtung des Bürogebäudes entfalteten Tätigkeiten der Klägerin nach Umfang und Gewicht den Maßnahmen entsprochen haben, die zum Bau mehrerer Gebäude notwendig sind (s. oben zu (4) sowie BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d cc der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.d der Gründe; vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412; Kempermann, Deutsches Steuerrecht 2006, 265).

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Vorausgesetzt ist hierbei allerdings, dass der Entschluss zur Veräußerung nicht erst während der eigentlichen Bautätigkeit, sondern --in Anlehnung an die vom Großen Senat des BFH (in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) genannten Beispiele-- spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.b der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter I.2.a der Gründe).

    Maßstab dafür, dass der Steuerpflichtige in diesem Sinne nachhaltig tätig geworden ist, sind jedoch nur die nach dem (unbedingten) Verkaufsentschluss und deshalb mit dem Ziel der Erhöhung des Verkaufspreises ergriffenen Maßnahmen (BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 2.c und 3.b der Gründe; in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.

    Vortrag des FA-- fast die gesamten Baukosten (rd. 4,3 Mio. DM) der Klägerin durch Fremdmittel finanziert worden sind (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.b der Gründe).

    Bereits angesichts der von der Klägerin für die gewerblich zu nutzenden Gebäude eingereichten Bauanträge, der erteilten Bauaufträge, der von ihr abgeschlossenen Miet- und Kreditverträge sowie der Vergabe der Planungsarbeiten für den Bürokomplex bedarf es keiner weiteren Erläuterung, dass sie eine Vielzahl von Aktivitäten unternommen hat, die in ihrer Summe bei weitem die Einzeltätigkeiten überschreiten, die für den Bau nur eines Hauses erforderlich sind (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d cc der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.d der Gründe).

    Gleichwohl wäre sie --mangels Nachhaltigkeit-- nicht gewerblich tätig geworden, da --ausgehend von den bisherigen Feststellungen des FG-- nicht erkennbar ist, dass die für die Errichtung des Bürogebäudes entfalteten Tätigkeiten der Klägerin nach Umfang und Gewicht den Maßnahmen entsprochen haben, die zum Bau mehrerer Gebäude notwendig sind (s. oben zu (4) sowie BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d cc der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.d der Gründe; vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412; Kempermann, Deutsches Steuerrecht 2006, 265).

  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Anzeichen dieser Art können beispielsweise in der nur kurzfristigen Finanzierung des Vorhabens, der Beauftragung einer Maklerfirma während der Bauzeit, der Übernahme umfangreicher Gewährleistungsverpflichtungen sowie in dem Abschluss eines Vorvertrags mit dem künftigen Erwerber oder in der Einräumung eines Ankaufsrechts zu sehen sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.I.2. der Gründe), und zwar selbst dann, wenn das Erwerbsrecht lediglich privatschriftlich vereinbart worden ist (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).

    Kein Beweisanzeichen gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht ist die langfristige Vermietung gewerblich genutzter Objekte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 698, m.w.N.).

  • BFH, 12.07.2007 - X R 4/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S.

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Anzeichen dieser Art können beispielsweise in der nur kurzfristigen Finanzierung des Vorhabens, der Beauftragung einer Maklerfirma während der Bauzeit, der Übernahme umfangreicher Gewährleistungsverpflichtungen sowie in dem Abschluss eines Vorvertrags mit dem künftigen Erwerber oder in der Einräumung eines Ankaufsrechts zu sehen sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.I.2. der Gründe), und zwar selbst dann, wenn das Erwerbsrecht lediglich privatschriftlich vereinbart worden ist (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).

    Abzustellen ist insoweit (grundsätzlich) auf den sachenrechtlichen Grundstücksbegriff mit der Folge, dass jedes selbständig veräußerbare und selbständig nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz) unabhängig von seinem Wert, seiner Größe und sonstigen Umständen als ein Objekt zu qualifizieren ist (BFH-Urteil in BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1. der Gründe).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Das ist nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) beispielsweise dann der Fall, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist oder wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird.

    Vorausgesetzt ist hierbei allerdings, dass der Entschluss zur Veräußerung nicht erst während der eigentlichen Bautätigkeit, sondern --in Anlehnung an die vom Großen Senat des BFH (in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) genannten Beispiele-- spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.b der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter I.2.a der Gründe).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Der Drei-Objekt-Grenze bedarf es mithin nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände zweifelsfrei feststeht, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, unter II.3.a der Gründe; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 3.b der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter I.2.a der Gründe).

    Maßstab dafür, dass der Steuerpflichtige in diesem Sinne nachhaltig tätig geworden ist, sind jedoch nur die nach dem (unbedingten) Verkaufsentschluss und deshalb mit dem Ziel der Erhöhung des Verkaufspreises ergriffenen Maßnahmen (BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 2.c und 3.b der Gründe; in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Andererseits kann eine solche Absicht auch nicht lediglich aus der Höhe des erzielten Veräußerungsgewinns abgeleitet werden (BFH-Urteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.b a.A. der Gründe).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Gleichwohl wäre sie --mangels Nachhaltigkeit-- nicht gewerblich tätig geworden, da --ausgehend von den bisherigen Feststellungen des FG-- nicht erkennbar ist, dass die für die Errichtung des Bürogebäudes entfalteten Tätigkeiten der Klägerin nach Umfang und Gewicht den Maßnahmen entsprochen haben, die zum Bau mehrerer Gebäude notwendig sind (s. oben zu (4) sowie BFH-Urteile in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.d cc der Gründe; in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter II.2.d der Gründe; vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412; Kempermann, Deutsches Steuerrecht 2006, 265).
  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Von Letzterem ist demgemäß --ungeachtet dessen, dass auf dem Grundstück der Klägerin mehrere zur gewerblichen Nutzung bestimmte Gebäude errichtet wurden-- auch im Streitfall auszugehen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Mai 2007 XI B 187/06, [...], betreffend Häuserzeile; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 56/99, BFHE 204, 93, BStBl II 2004, 227, Doppelhaushälften; gl.A. BFH-Beschluss vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465).
  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums;

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
    Ob im Streitfall von einer unbedingten Veräußerungsabsicht bereits bei Erteilung der Bauaufträge auszugehen ist, obliegt der tatrichterlichen Würdigung (BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 192/06, BFH/NV 2008, 68).
  • BFH, 25.05.2007 - XI B 187/06

    Häuserzeile auf ungeteiltem Grundstück nur ein Objekt im Sinne der

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 56/99

    Gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Doppelhaushälften

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 22.05.1974 - I R 169/72

    Beschwer des Steuerpflichtigen - Festsetzung zu niedriger Einkommensteuer -

  • BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03

    Wiedereinsetzung nur bei ausreichender Postausgangskontrolle

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 47/05

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen Vollabhilfebescheid

  • BFH, 21.01.1985 - GrS 1/83

    Festsetzuung der negativen Umsatzsteuerschuld in Höhe des Vorsteuerbetrages

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    Das bedeutet, dass der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens bei Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden sein muss (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791).

    aa) Selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (u.a. BFH-Urteile in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1.a der Gründe; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Hierbei folgt nach ständiger Rechtsprechung die selbständige Veräußerbarkeit grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifizierung (BFH-Urteile in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe).

    Dementsprechend ist der Senat auch bei zwei Gewerbehallen und einem Bürogebäude, die auf einem Grundstück im grundbuchtechnischen Sinne errichtet wurden, von (nur) einem Objekt ausgegangen (Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04

    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an

    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH, Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BStBl. II 2005, 606; in BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007).

    Werden hingegen auf einem (einzigen) Grundstück mehrere Gebäude errichtet, zählt dies nur als ein Objekt (BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BStBl. II 2009, 791).

    bb) Der Drei-Objekt-Grenze bedarf es nicht, wenn auf Grund objektiver Umstände zweifelsfrei feststeht, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (s. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BStBl. II 2009, 791).

    Anzeichen dieser Art können beispielsweise in der nur kurzfristigen Finanzierung des Vorhabens, der Beauftragung einer Maklerfirma während der Bauzeit, der Übernahme umfangreicher Gewährleistungsverpflichtungen sowie in dem Abschluss eines Vorvertrags mit dem künftigen Erwerber oder in der Einräumung eines Ankaufsrechts zu sehen sein (s. BFH in BStBl. II 2009, 791, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    d) Selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (u.a. BFH-Urteile vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1.a der Gründe; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Hierbei folgt nach ständiger Rechtsprechung die selbständige Veräußerbarkeit grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifizierung (BFH-Urteile in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe).

    Erforderlich ist lediglich eine unternehmerische Marktteilnahme in dem Sinne, dass der Verkäufer sich insoweit an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Steuerpflichtige rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791; vom 19. Februar 2009 IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926; vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 212; vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245).

    Die Bedeutung der bedingten Veräußerungsabsicht erschöpft sich darin, dem Einwand des Steuerpflichtigen entgegenzutreten, er habe trotz Verkaufs von mehr als drei Objekten in einem Zeitraum von fünf Jahren beim Erwerb oder der Bebauung die Absicht gehabt, diese im Wege der Vermögensverwaltung (Selbstnutzung oder Vermietung) zu nutzen (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791; in BFH/NV 2009, 926; vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923).

    Der Veräußerer wird --sofern er das Grundstück für den Erwerber bebaut-- wie ein Bauunternehmer, Generalübernehmer oder Baubetreuer und damit gewerblich tätig, wenn der Entschluss zur Veräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791).

    Daneben hat die Rechtsprechung weitere Kriterien entwickelt (vgl. zusammenfassend: BFH-Urteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791).

    Für eine unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen danach insbesondere die nur kurzfristige Finanzierung des Vorhabens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791) sowie Veräußerungsbemühungen durch Zeitungsanzeigen oder Beauftragung eines Maklers (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, und in BFH/NV 2009, 923).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 17.03.2022 - XI R 39/19

    Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung

    Denn der Einspruch des Klägers vom 22.12.2010 --den das FA richtigerweise als unzulässig hätte verwerfen müssen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29.05.2001 - VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747, unter 2.; vom 17.12.2008 - IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.1.)-- bezog sich gemäß §§ 157 Abs. 2, 367 Abs. 2 Satz 1 AO unabhängig von seiner Begründung auf den gesamten Bescheid (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536, Rz 22), vorliegend zunächst auf den Änderungsbescheid vom 15.12.2010 und sodann auf den Änderungsbescheid vom 24.05.2012, die jeweils den Regelungsinhalt der vorangegangenen --in ihrer Wirkung suspendierten-- Bescheide über Umsatzsteuer 2008 in sich aufgenommen hatten (vgl. allgemein Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.10.1972 - GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, unter 3.; BFH-Beschluss vom 22.10.2009 - X B 89/08, BFH/NV 2010, 173, Rz 3).

    Der Eröffnung eines weiteren Einspruchsverfahrens durch erneuten Einspruch, der die Überprüfung desselben (Änderungs-)Bescheids im selben Umfang zum Gegenstand hätte, fehlt das für einen jeden Rechtsbehelf erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747, unter II.2.; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.1.).

  • FG Hamburg, 26.09.2023 - 5 K 11/23

    Gemeinnützigkeitsrecht: Kein "doppeltes Satzungserfordernis" bei § 57 Abs. 3 AO -

    Der Eröffnung eines weiteren Einspruchsverfahrens durch erneuten Einspruch, der die Überprüfung desselben (Änderungs-)Bescheids im selben Umfang zum Gegenstand hätte, fehlt das für einen jeden Rechtsbehelf erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 17. März 2022, XI R 39/19, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 275, 526, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2023, 295; vom 17. Dezember 2008, IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791; vom 29. Mai 2001, VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747).
  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Dabei hat das FG seinem Urteil die der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommenen Rechtsgrundsätze zur unbedingten Veräußerungsabsicht zu Grunde gelegt (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.II.2.; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c aa bbb, m.w.N.) und den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gewürdigt.
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

    Andererseits können auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe; im Einzelnen hierzu BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c aa bbb der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2016 - X R 56/14

    Ausnahme vom strengen sachenrechtlichen Objektbegriff beim gewerblichen

    Dabei folgt die selbständige Veräußerbarkeit nach der ständigen Rechtsprechung grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifikation (Senatsurteil vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc).
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

  • FG Münster, 26.04.2023 - 13 K 3367/20

    Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen außerhalb der

  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 K 1348/10

    Realteilung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf

  • OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Stromversorgers

  • FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener

  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10

    Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16

    Abzweigung von Kindergeld an minderjähriges Kind

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

  • FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10

    Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines

  • FG München, 20.02.2013 - 9 K 1748/11

    Aussetzung des Verfahrens § 74 AO; Änderung des Verwaltungsakts § 68 FGO;

  • FG Hamburg, 16.01.2023 - 5 K 89/22

    Einkommensteuer: Kein gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt und

  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 857/15

    Bescheid, Bebauung, Leistungen, Neubau, Revision, Bauantrag, Kaufvertrag,

  • FG München, 28.10.2014 - 2 K 1965/11

    Gewerblicher Grundstückshandel, privater Veräußerungsverlust i.S. des § 23 EStG,

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