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   BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92   

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https://dejure.org/1994,1158
BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92 (https://dejure.org/1994,1158)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1994 - IV R 80/92 (https://dejure.org/1994,1158)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - IV R 80/92 (https://dejure.org/1994,1158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bildung und Übertragung einer stillen Reserve auf ein fremdvermietetes Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirten
    Gewillkürtes Betriebsvermögen
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92
    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BFH bei Land- und Forstwirten ebenso wie bei Freiberuflern gewisse Einschränkungen zu beachten, die sich aus den Besonderheiten der Einkunftsart ergeben (Beschluß vom 19. Januar 1982 VIII B 57/80, BFHE 135, 440, BStBl II 1982, 526; Senatsurteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106 und vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BFHE 164, 537 [BFH 23.05.1991 - IV R 58/90], BStBl II 1991, 798; sowie die Freiberufler betreffenden Urteile vom 23. Mai 1985 IV R 198/83, BFHE 144, 53, BStBl II 1985, 517; vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607 und vom 12. Mai 1989 III R 68/85, BFHE 157, 284, BStBl II 1989, 666).

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, sind kein Betriebsvermögen (BFH in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).

    Fehlt es von der Sache her an der inneren Verknüpfung der Wirtschaftsgüter mit dem landwirtschaftlichen Betrieb, kann im Wege der Willkürung von Betriebsvermögen der Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht verändert werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BFHE 71, 629, BStBl III 1960, 485 und in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).

  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom FG herangezogenen Urteil des I. Senats des BFH vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113).

    Denn abgesehen davon, daß der dort entschiedene Fall einen Gewerbebetrieb betraf, der in der Willkürung von Betriebsvermögen von vornherein freier ist (s. 2. d), besteht der entscheidende Unterschied zum Streitfall darin, daß es im Urteil in BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113 allein um die Frage der Entnahme bei Vermietung eines bisher zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks ging.

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92
    Insbesondere wird dadurch die in ständiger Rechtsprechung vertretene Dreiteilung der Wirtschaftsgüter in solche des notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögens und des notwendigen Privatvermögens nicht entbehrlich (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424).

    In beiden Fällen beruht die Zuordnung zum Betriebsvermögen auf einer betrieblichen Veranlassung (BFH in BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424) und führt zu den gleichen Rechtsfolgen.

  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Die Revision sei zuzulassen, da die Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1994 IV R 80/92 (BFH/NV 1995, 288) abweiche.

    Alternative FGO kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 288 nicht vorliegt.

    Dem Verfahren in BFH/NV 1995, 288 lag ein mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbarer Tauschsachverhalt zu Grunde.

    Bezüglich dieses Grundstücks hat der BFH in BFH/NV 1995, 288 die Betriebsvermögenseigenschaft mit der Begründung verneint, dass ein Land- und Forstwirt ein hinzuerworbenes Grundstück nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuordnen könne, wenn er es von Anfang an nicht für landwirtschaftliche Zwecke bestimmt habe.

    Eine Abweichung kann auch nicht darauf gestützt werden, dass das FG den Rechtssatz in BFH/NV 1995, 288 möglicherweise missverstanden hat.

  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

    Andererseits sind Land- und Forstwirte --ebenso wie Freiberufler-- in der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens gegenüber Gewerbetreibenden stärker eingeschränkt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 22. August 2002 IV R 57/00, BFHE 200, 236, BStBl II 2003, 16, unter 1.c der Gründe; vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, sind kein Betriebsvermögen (BFH-Urteile in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, können dagegen kein Betriebsvermögen sein (BFH-Urteile in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288, m.w.N.).

    Ausgehend von diesen Rechtsgrundsätzen hat der BFH entschieden, dass ein Mietwohnhaus, das ein Land- und Forstwirt auf zugekauftem Grund und Boden errichtet, nicht gewillkürtes Betriebsvermögen sein kann, weil es auf Dauer von einer landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen ist, so dass es grundsätzlich dem Bereich der Vermögensverwaltung und nicht der durch § 13 EStG gekennzeichneten land- und forstwirtschaftlichen Betätigung zuzurechnen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 288, unter 2.e der Gründe).

  • BFH, 05.08.1998 - IV B 38/97

    Geerbter Anteil - Betriebsvermögen - Mitberechtigter am Gesamthandsvermögen -

    Insoweit hat die Klägerin zwei Entscheidungen des BFH angeführt: das Urteil in BFHE 160, 558, BStBl II 1990, 780 und das Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 80/92 (BFH/NV 1995, 288).

    b) Die von der Klägerin gerügte Abweichung des finanzgerichtlichen Urteils von der Entscheidung des BFH in BFH/NV 1995, 288 besteht nicht.

    Schon der von der Klägerin aus dem Senatsurteil in BFH/NV 1995, 288 gewonnene abstrakte Rechtssatz ist irreführend und daher unzutreffend.

    Statt dessen hat der BFH in BFH/NV 1995, 288 entschieden, daß ein Land- und Forstwirt ein Mietwohnhaus, daß er auf zugekauftem Grund und Boden errichtet, nicht als Betriebsvermögen behandeln kann.

  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.1997 - V 799/97

    Erfolgsneutrale Ausbuchung eines im landwirtschaftlichen Betrieb als gewillkürtes

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  • BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07

    Willkürung von Betriebsvermögen - Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung

    Insoweit bestehe kein Unterschied zur Behandlung von Mietwohngrundstücken, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kein gewillkürtes Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts sein könnten, wie sich insbesondere aus dem BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 80/92 (BFH/NV 1995, 288) ergebe.

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, können dagegen kein Betriebsvermögen sein (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und in BFH/NV 1995, 288, m.w.N.).

    b) Ausgehend von diesen Rechtsgrundsätzen hat der BFH entschieden, dass ein Mietwohnhaus, das ein Land- und Forstwirt auf zugekauftem Grund und Boden errichtet, nicht gewillkürtes Betriebsvermögen sein kann, weil es auf Dauer von einer landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen ist, so dass es grundsätzlich dem Bereich der Vermögensverwaltung und nicht der durch § 13 EStG gekennzeichneten land- und forstwirtschaftlichen Betätigung zuzurechnen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 288, unter 2.e der Gründe).

  • BFH, 23.09.1999 - IV R 12/98

    Fremdgenutztes Wohnhaus als landwirtschaftliches Betriebsvermögen

    Allerdings hat der BFH für diese --ähnlich wie für Freiberufler-- die Möglichkeit zur Willkürung von Betriebsvermögen wegen der Eigenart der betrieblichen Tätigkeit insoweit gegenüber Gewerbetreibenden eingeschränkt, als nur solche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen gezogen werden dürfen, die vom Gegenstand her objektiv geeignet sind, dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu dienen und ihn zu fördern (Beschluß vom 19. Januar 1982 VIII B 57/80, BFHE 135, 440, BStBl II 1982, 526; Senatsurteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106; vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BFHE 164, 537, BStBl II 1991, 798; vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288).

    Entgegen der Auffassung der Revision ist der Erwerb eines solchen Wohnhauses nicht zu vergleichen mit dem vom erkennenden Senat in BFH/NV 1995, 288 entschiedenen Fall.

    Da die Willkürung eine innere Tatsache ist, kann sie nur anhand von Beweisanzeichen festgestellt werden (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 288).

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass im Streitfall den Grundstücken von vornherein die sachliche Beziehung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gefehlt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288, und vom 23. September 1999 IV R 12/98, BFH/NV 2000, 317; beide zum gewillkürten Betriebsvermögen eines buchführenden Landwirts) oder dass das nicht unmittelbar landwirtschaftlich eingesetzte Betriebsvermögen den Charakter des landwirtschaftlichen Betriebes gesprengt hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342).
  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06

    Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BFH bei Land- und Forstwirten ebenso wie bei Freiberuflern gewisse Einschränkungen zu beachten, die sich aus den Besonderheiten der Einkunftsart ergeben (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288 m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2001 - IV R 57/99

    GmbH-Anteile als Honorar für Steuerberater

  • FG Köln, 22.01.2009 - 10 K 5026/06

    Anfallen und Verteilen eines Entnahmegewinns im Rahmen einer

  • FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15

    Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als

  • BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98

    ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF;

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2014 - 2 K 1454/13

    Entstehung und Höhe eines Entnahmegewinns

  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

  • BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99

    LuF; gewillkürtes BV; unterbrochene Bp

  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2006 - 4 K 105/03

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

  • FG Münster, 20.07.2011 - 8 K 1252/10
  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2006 - 9 K 58/04

    Zugehörigkeit einer Genossenschaftsanteils zum (gewillkürten) Betriebsvermögen

  • BFH, 31.05.2001 - IV B 101/00

    Beschwerde - Divergenz - Subsumtionsfehler - Rechtsmittelbegründung

  • FG München, 29.07.2003 - 13 K 5360/99

    Zur Wohnung gehörender Grund und Boden bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung;

  • BFH, 27.06.1996 - IV B 101/95

    Aufwendungen eines Freiberuflers für GmbH-Gründung

  • FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 267/04

    Einkommensteuer: Zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens

  • FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 16 K 6066/01

    Qualifizierung der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks dem Grunde nach

  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2001 - 4 K 156/00

    Umfang des steuerfrei zu entnehmenden Grund und Bodens bei Aufgabe der

  • FG München, 18.07.2000 - 13 K 1083/95

    Weit entferntes Mietwohngrundstück in den neuen Bundesländern kein

  • FG Sachsen, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft; Veräußerung von Betriebsvermögen;

  • FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei bilanzierenden Freiberuflern

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder

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