Rechtsprechung
   BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2388
BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99 (https://dejure.org/2000,2388)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2000 - IV R 84/99 (https://dejure.org/2000,2388)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - IV R 84/99 (https://dejure.org/2000,2388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grund und Boden - steuerfreie Entnahme - Gemischtgenutzte Flächen - Hoffläche - Übergangsregelung

  • Judicialis

    EStG 1987 § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG 1987 § 13; ; EStG 1987 § 13a; ; EStG 1987 § 52 Abs. 15 Satz 4; ; EStG 1987 § 52 Abs. 15 Satz 6; ; EStG 1987 § 52 Abs. 15 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Entnahmen von Grund und Boden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15
    Entnahme; Hoffläche; Landwirtschaft; Wohngebäude

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 547
  • BB 2000, 1774
  • DB 2000, 1744
  • BStBl II 2000, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Bei der Hoffläche handelt es sich aber um ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das im Übrigen ebenso wie der Stellplatz ganz überwiegend in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit den Wirtschaftsgebäuden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs steht und daher nur einheitlich dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, und vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Eine nahezu ausschließliche private Veranlassung in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn die betriebliche Nutzung dieser Flächen von untergeordneter Bedeutung ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95

    Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Im Streitfall sei weder das Senatsurteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95 (BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50) noch das BMF-Schreiben in BStBl I 1997, 630 einschlägig.
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Bei der Hoffläche handelt es sich aber um ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das im Übrigen ebenso wie der Stellplatz ganz überwiegend in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit den Wirtschaftsgebäuden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs steht und daher nur einheitlich dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, und vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461).
  • BFH, 05.12.1996 - IV R 83/95

    Auch für vor dem 1. Januar 1980 vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Unter "Aufgabepreis" ist in diesem Zusammenhang der gemeine Wert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Aufgabezeitpunkt zu verstehen, wenn --wie im Streitfall-- das gesamte bisherige Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt wird (Senatsurteil vom 5. Dezember 1996 IV R 83/95, BFHE 182, 137, BStBl II 1997, 287).
  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BFH sind dem notwendigen Privatvermögen als Komplementärbegriff zum notwendigen Betriebsvermögen alle die Wirtschaftsgüter zuzuordnen, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich privaten Zwecken der Lebensführung dienen (s. nur BFH-Urteile vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582, und vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40).
  • BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76

    Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BFH sind dem notwendigen Privatvermögen als Komplementärbegriff zum notwendigen Betriebsvermögen alle die Wirtschaftsgüter zuzuordnen, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich privaten Zwecken der Lebensführung dienen (s. nur BFH-Urteile vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582, und vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Gemäß den Betriebsverpachtungsgrundsätzen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) konnte er daher jederzeit die Betriebsaufgabe erklären (Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124), ohne Rücksicht darauf, dass die Hofstelle mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden nicht mitverpachtet und unabhängig davon, ob die landwirtschaftlichen Flächen parzelliert mehreren Landwirten oder insgesamt nur einem Pächter zur Nutzung überlassen worden waren (zuletzt Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Der bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassende Aufgabegewinn ist gemäß § 14 i.V.m. § 16 Abs. 3 und Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der "Aufgabepreis" den Buchwert des Betriebsvermögens und die Kosten der Betriebsaufgabe übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 VIII R 57/90, BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607, 611).
  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
    Auch die Verpachtung der landwirtschaftlich genutzten Flächen vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern, denn ein Verpachtungsbetrieb unterhält notwendiges Betriebsvermögen im gleichen Umfang wie ein aktiv bewirtschafteter Betrieb (Senatsurteil vom 24. September 1998 IV R 1/98, BFHE 187, 42, BStBl II 1999, 55).
  • BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94

    Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung

  • BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04

    Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für

    Dass die Hofstelle bei der Verpachtung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen ebenso wie bei der parzellenweisen Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen zurückbehalten wird, ist für die Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze jedoch unschädlich (Senatsurteile vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BFHE 191, 547, BStBl II 2000, 470, unter 1. der Entscheidungsgründe; vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, und vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01

    Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398 deutlich gemacht, dass es schon immer land- und forstwirtschaftliche Betriebe ohne Hofstelle gab, es namentlich bei der Bewirtschaftung von Stückländereien einer Hofstelle nicht bedarf und dass die Betriebsverpachtungsgrundsätze auch dann anzuwenden sind, wenn die Hofstelle nicht mitverpachtet wird (s. auch Senatsurteile vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BFHE 191, 547, BStBl II 2000, 470 zu 1. der Entscheidungsgründe, und vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 17/19

    Keine Zwangsbetriebsaufgabe durch Veräußerung der Hofstelle eines verpachteten

    Dass die Hofstelle bei der Verpachtung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen ebenso wie bei der parzellenweisen Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen mitverpachtet wird, ist für die Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 18.05.2000 - IV R 84/99, BFHE 191, 547, BStBl II 2000, 470, unter 1.; vom 21.09.2000 - IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, und vom 20.01.2005 - IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 40/02

    Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten

    Zwar stellt das für eigene Wohnzwecke genutzte Gebäude grundsätzlich ein anderes Wirtschaftsgut dar als die Wirtschaftsgebäude (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BFHE 191, 547, BStBl II 2000, 470); das ändert aber nichts daran, dass das Wohngebäude in den Streitjahren --nicht anders als die Wirtschaftsgebäude-- noch für betriebliche Zwecke genutzt wurde und Teil des notwendigen Betriebsvermögens war (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.; vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99, BFH/NV 2000, 1078).
  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 281/02

    Keine zwangsweise Entnahme des nicht zur Wohnung dazugehörenden Grund und Bodens

    In dem Verfahren IV R 84/99 (BFH-Urteil vom 18. Mai 2000, BStBl II 2000, 470) ist der BFH davon ausgegangen, dass bei einem einheitlichen Grundstück die das Wohnhaus und die zugehörige Fläche des Grund und Bodens übersteigende Fläche Betriebsvermögen geblieben ist und nicht der Entnahmefiktion des § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG alter Fassung bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung unterlegen hat.
  • FG München, 29.07.2003 - 13 K 5360/99

    Zur Wohnung gehörender Grund und Boden bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung;

    b) Der Teil des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der den erforderlichen und üblichen Umfang übersteigt, wird nach Verwaltungsauffassung (vgl. BMF-Schreiben vom 13.1.1998, BStBl I 1998, 129), der sich der Senat anschließt, mit dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung steuerpflichtig entnommen, auch wenn weiterhin - wie im Streitfall - ein einheitlicher Nutzungs - und Funktionszusammenhang mit der Wohnung besteht (vgl. auch Kanzler, FR 2000, 1053, Anm. zum BFH-Urteil vom 18.5.2000 IV R 84/99, FR 2000, 1051).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 2 K 1643/99

    Einbeziehung stiller Reserven bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auch

    Die Rechtsprechung des BFH unterstellt ebenfalls, dass es sich um eine steuerfreie Entnahme handelt (zuletzt BFH Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BStBl II 2000, 470).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht