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   BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86   

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https://dejure.org/1988,2892
BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86 (https://dejure.org/1988,2892)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1988 - IV R 88/86 (https://dejure.org/1988,2892)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - IV R 88/86 (https://dejure.org/1988,2892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz Nichtbetreiben der Holzernte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86
    Hiervon ist der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) ausgegangen.

    Ist danach bei objektiver Betrachtung ein positives Ergebnis nicht zu erwarten, kann dies unter Heranziehung weiterer Umstände die Feststellung erlauben, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Entscheidungen in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).

  • BFH, 26.06.1985 - IV R 149/83

    Forstbetrieb - Mindestgröße

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 26. Juni 1985 IV R 149/83 (BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549) hervorgehoben, daß von solchen Grundsätzen auch bei Beurteilung der Frage auszugehen ist, ob eine forstliche Betätigung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist.

    Hiervon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549 ausgegangen.

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86
    Ist danach bei objektiver Betrachtung ein positives Ergebnis nicht zu erwarten, kann dies unter Heranziehung weiterer Umstände die Feststellung erlauben, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Entscheidungen in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, daß er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. März 1988 IV R 90/85, BFH/NV 1989, 90, und vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, dass er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. März 1988 IV R 90/85, BFH/NV 1989, 90, und vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771; vom 2. Februar 1989 IV R 109/87, BFH/NV 1989, 692, und vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95, BFH/NV 1998, 947, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Ob sich die Absicht lediglich auf einen bescheidenen Überschuss zu beziehen braucht --wie der Senat in vorstehend genannter ständiger Rechtsprechung entschieden hat-- oder ein wirtschaftlich ins Gewicht fallender Ertrag beabsichtigt sein muss --wie dies vom IV. Senat des BFH für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gefordert worden ist (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549; vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771)-- braucht vom Senat nicht entschieden zu werden, nachdem das FG keine hinreichenden Feststellungen zur Höhe des vom Kläger beabsichtigten Überschusses getroffen hat.
  • FG München, 01.12.2014 - 7 K 2162/12

    Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von

    23 Der BFH ging in seiner oben genannten Rechtsprechung noch davon aus, dass zwischen der Aufforstung der Waldfläche und der Holzernte je nach der Umtriebszeit der betreffenden Holzarten mehrere Jahrzehnte (z.B. bei Fichte 120 Jahre, Buche 140 Jahre, Eiche 180 Jahre) liegen und Ernteerträge, abgesehen von den sog. Vornutzungen aus dem Auslichten der Bestände, erst am Ende der Umtriebszeit anfallen (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771, unter 1. der Gründe), legte also ein Verständnis der Waldbewirtschaftung zu Grunde, welche heute nicht mehr angestrebt wird.
  • BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13

    Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe

    Zur forstwirtschaftlichen Nutzung zähle grundsätzlich jede mit Nutzhölzern bestandene Fläche, selbst wenn deren Bestandspflege über längere Zeiträume --ggf. Jahrzehnte-- vernachlässigt werde (BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 52/72, BFHE 118, 441, BStBl II 1976, 482) oder sogar vollständig fehle und der Land- und Forstwirt selbst kein Interesse an der Holzernte habe, sondern lediglich den Wertzuwachs aus dem aufstehenden Holz durch Verkauf der Waldfläche realisieren könne (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771).
  • BFH, 25.11.2004 - IV R 8/03

    Gewinnerzielungsabsicht bei LuF (Weinbaubetrieb)

    Ob ein solch geringer, zudem weitgehend auf Grund von Schätzungen ermittelter Betrag schon ausreicht, eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen, könnte angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Senats zur Gewinnerzielungsabsicht bei Forstbetrieben bereits zweifelhaft sein (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BFHE 144, 67, BStBl II 1985, 549, und vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771).
  • BFH, 30.12.2002 - IV B 168/01

    Liebhaberei; Pferdezucht

    Für diese Grundsätze bezog sich der Senat im Urteil in BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227 auf die Urteile vom 3. März 1988 IV R 90/85 (BFH/NV 1989, 90), vom 14. Juli 1988 IV R 88/86 (BFH/NV 1989, 771) und vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95 (BFH/NV 1998, 947).

    Sie geben nämlich nur diese Entscheidungen des Senats (in BFH/NV 1989, 90, in BFH/NV 1989, 771, und in BFH/NV 1998, 947) an, ohne sich damit auseinander zu setzen, inwieweit die hier anstehende Rechtssache einer Klärung durch eine weitere Entscheidung des BFH bedürfe und auch eine Klärung ermögliche.

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 6/03

    Liebhaberei; Forstbetrieb von 90 ha

    Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft hat jedenfalls dann etwas anderes zu gelten, wenn die persönlichen Neigungen, wie z.B. die Jagd, der Reitsport sowie der persönliche Lebenszuschnitt, wie z.B. das Leben auf dem Lande (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771) zeigen, dass der angeblich zur Gewinnerzielung unterhaltene, aber tatsächlich dazu objektiv ungeeignete Betrieb von Anfang an subjektiv nicht zur Gewinnerzielung bestimmt war.
  • BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97

    Sachaufklärungsrüge; Gewinnerzielungsabsicht bei Forellenzucht

    Danach scheidet eine an sich mögliche land- und forstwirtschaftliche Betätigung aus, wenn sie nicht mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen (Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771).

    Läßt der Betrieb bei objektiver Betrachtung nach seiner Art, der Gestaltung der Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten kein positives Ergebnis erwarten, kann dies unter Heranziehung weiterer Umstände den Schluß erlauben, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (Senatsurteil in BFH/NV 1989, 771).

  • FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96

    Überschusserzielungsabsicht bei teilweise mit Fremdmitteln erworbenen niedrig

    Die von dem IV. Senat des Bundesfinanzhofs entschiedenen Fälle sind mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771; BFH-Urteil vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BStBl II 1985, 459).
  • FG Niedersachsen, 14.01.2009 - 4 K 10/07

    Steuerliche Berücksichtigung der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage sowie die

  • BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01

    NZB; Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2815/13

    Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb - Erkundung der

  • FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99

    Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb

  • BFH, 25.06.1996 - IV B 82/95

    Anwendbarkeit des Beweises des ersten Anscheins für die Absicht der

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93

    Anforderungen an die Zuerkennung erhöhter Absetzungen für ein Zweifamilienhaus

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97

    Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis

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