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   BFH, 07.03.1985 - IV R 98/82   

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https://dejure.org/1985,2250
BFH, 07.03.1985 - IV R 98/82 (https://dejure.org/1985,2250)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1985 - IV R 98/82 (https://dejure.org/1985,2250)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1985 - IV R 98/82 (https://dejure.org/1985,2250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zuordnung von erworbenen Grundstücksflächen zum Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 335
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 98/82
    Für Privatentnahmen von Grundstücken vor dem 1. Juli 1970, als sie für Land- und Forstwirte bei der Gewinnermittlung noch außer Ansatz blieben, könnte man unter Abweichung vom obigen Grundsatz eine entsprechende Erklärung der Entnahme vor dem Zeitpunkt des 1. Juli 1970, von dem an zum Betriebsvermögen gehörender Grund und Boden nur noch unter Auflösung der stillen Reserven entnommen oder veräußert werden konnte, unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit höchstens nach Bekanntwerden der geänderten Rechtslage, also etwa im zweiten Halbjahr 1970, zulassen, weil vorher eine Entnahmeerklärung hinsichtlich von Grund und Boden ohne steuerliche Bedeutung gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448).
  • BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75

    Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck -

    Auszug aus BFH, 07.03.1985 - IV R 98/82
    Der vorliegende Fall hat starke Berührungspunkte mit dem Fall des Urteils vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75 (BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330), in dem der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Auffassung vertreten hat, wenn das Verhalten eines Kaufmanns erkennen lasse, daß er ein Grundstück zu betrieblichen Zwecken erworben habe, sei es gerechtfertigt, das Grundstück als Betriebsvermögen zu behandeln, auch wenn der Erwerber seine Absicht - äußerlich nicht erkennbar - geändert haben sollte.
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 139/85

    Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücksparzellen bei

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats werden Grundstücke Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, wenn sie der Steuerpflichtige in der Absicht erwirbt, sie im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes zu bepflanzen und zu bewirtschaften, auch wenn er diese Zweckbestimmung bald darauf - jedoch ohne Erklärung gegenüber dem FA - aufgegeben hat (BFH-Urteil vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29).

    Ein Grundstück kann aber auch als Vorratsgelände oder Anlageobjekt betrieblichen Zwecken dienen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330, und vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29).

    Eine ausdrückliche, auf die Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen gerichtete Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen muß auf einer Willensentscheidung beruhen, die jedoch erst wirksam wird, wenn sie nach außen hin in objektiv nachprüfbarer Weise in Erscheinung getreten ist (Urteile in BFH/NV 1985, 29, und vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).

    Wie der BFH wiederholt angenommen hat, kann insbesondere bei nichtbuchführenden Landwirten die äußere Dokumentation des Entnahmewillens in der Erklärung der Entnahme gegenüber dem FA liegen (vgl. z. B. Urteile in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, 397, rechte Spalte; in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448, und in BFH/NV 1985, 29; vgl. weiter Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, 1983, Rdnr. 588).

    Es bedurfte vielmehr noch einer eindeutigen, nach außen in nachprüfbarer Weise erkennbaren Entnahmehandlung (vgl. Urteil in BFH/NV 1985, 29, und BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1985 IV S 20/85, BFH/NV 1985, 210).

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Ob ein Gegenstand durch Erwerb zu einem Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens geworden ist, ist im wesentlichen Tatfrage (vgl. BFH-Urteile in BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

    bb) Ob und inwieweit die Mitunternehmer ihre Einflußmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft im wirtschaftlichen Interesse der Personengesellschaft ausüben und dadurch die Beteiligung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II der Mitunternehmer wird, ist Tatfrage (zur Tatfrage bei notwendigem Betriebsvermögen vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29; vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829).
  • BFH, 07.11.1996 - IV R 69/95

    Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen ist keine Entnahme, keine

    In früheren Entscheidungen hat der Senat zwar wiederholt auf den indifferenten Zustand brachliegender land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke hingewiesen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29; vom 17. Oktober 1985 IV R 188/83, BFH/NV 1987, 84; Beschluß vom 12. Dezember 1985 IV S 20/85, BFH/NV 1986, 210).
  • BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85

    Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher

    Durch die Einzäunung und Errichtung der Wochenendhäuser unterscheidet sich der Charakter der hier strittigen Flächen auch von dem indifferenten Zustand von landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Grundstücken (Brachland), die in einem Bebauungsplan ausgewiesen worden sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29; vom 17. Oktober 1985 IV R 188/83, BFH/NV 1987, 84, und Beschluß vom 12. Dezember 1985 IV S 20/85, BFH/NV 1986, 210).
  • FG München, 19.07.2001 - 6 K 1641/00

    Entnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Einkommensteuer 1993

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) werden Grundstücke Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, wenn sie der Steuerpflichtige in der Absicht erwirbt, sie im Rahmen dieses Betriebes zu bepflanzen und zu bewirtschaften (vgl. Urteil vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29).

    Ein Grundstück kann aber auch als Vorratsgelände oder Anlageobjekt betrieblichen Zwecken dienen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424 , BStBl II 1978, 330 , und vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29).

    Wie der BFH wiederholt entschieden hat, kann insbesondere bei nichtbuchführenden Landwirten, die ihren Entnahmewillen nicht durch eine entsprechende Buchung zum Ausdruck bringen können, die äußere Dokumentation des Entnahmewillens in der Erklärung der Entnahme gegenüber dem FA liegen (vgl. z. B. Urteile in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, 397, rechte Spalte; in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448 , und in BFH/NV 1985, 29).

  • BFH, 12.09.1991 - IV R 14/89

    In der Absicht der Eigenbewirtschaftung hinzuerworbener langfristig verpachteter

    Mit der vom FG zugelassenen Revision macht das FA geltend, die Entscheidung des FG stehe nicht im Einklang mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75 (BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330) und vom 7. März 1985 IV R 98/82 (BFH/NV 1985, 29).

    Hat ein Landwirt ein erworbenes Grundstück in zulässiger Weise seinem Betriebsvermögen zugeordnet, dann verliert es die Eigenschaft als Teil des Betriebsvermögens nicht, wenn der Landwirt das ursprüngliche Ziel landwirtschaftlicher Nutzung später nicht mehr verwirklicht (BFH-Urteile in BFH/NV 1985, 29, und vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225 = Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 13 Abs. 3 Rechtsspruch 40).

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

    b) Ob ein Gegenstand durch Erwerb zu einem Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens geworden ist, ist im Wesentlichen Tatfrage (vgl. Senatsurteil vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29, und BFH-Urteil in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, zu I. 3. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 10.10.1989 - IV B 135/88

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und

    Dafür spricht u.a. die Tatsache, daß der Kläger die Hofstelle und das Grünland in der Gemarkung Y. (rd. 21 ha) in der erklärten Absicht erworben hatte, nach Ablauf der Verpachtung den offenbar nahegelegenen Hof in X. aufzustocken (BFH-Urteil vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29), so daß die Einkünfte aus dem Hof in Y den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen wären.

    Doch selbst wenn hier ein Pachtverhältnis mit dem Schwiegersohn betreffend die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen des Hofes in Y. steuerrechtlich zu beachten wäre, würde das an der ursprünglichen Betriebsvermögenseigenschaft des erworbenen Grünlandes und auch der aufstehenden Gebäude nichts ändern (BFH-Urteil in BFH/NV 1985, 29).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

    Bei buchführenden Betrieben ist die Behandlung in der Buchführung ein -- widerlegbares -- Indiz für die subjektive Willensentscheidung des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFHE 143, 335, 339, BStBl II 1985, 395; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29, 30 unter 2.).
  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2014 - 2 K 1454/13

    Entstehung und Höhe eines Entnahmegewinns

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 15/03

    Zuckerfabrikaktien als notwendiges BV bei LuF

  • BFH, 12.12.1991 - IV R 53/90

    Zur Berechnung des gemeinen Werts verpachteter landwirtschaftlicher Grundstücke

  • BFH, 05.04.2006 - X B 181/05

    Entnahme

  • BFH, 03.07.2007 - X B 61/07

    Zulassung der Revision wegen Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • FG München, 21.03.2002 - 8 K 4753/98

    Zweigleisigkeit des Verfahrens bei abweichender Steuerfestsetzung; weder

  • FG Nürnberg, 24.07.2009 - 7 K 1653/08

    Zuordnung von vom Berufsverband der Rübenanbauer verwalteten Aktien und diesen

  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 2 K 4725/09

    Abrisskosten als Herstellungskosten bei Einlage in Abrissabsicht

  • FG Hamburg, 11.02.2005 - V 124/02

    Zu den Voraussetzungen notwendigen und gewillkürten Betriebsvermögens

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1996 - 1 K 1466/93

    Einkommensteuer; Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks

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