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   BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16   

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https://dejure.org/2017,3462
BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16 (https://dejure.org/2017,3462)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2017 - IV S 8/16 (https://dejure.org/2017,3462)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - IV S 8/16 (https://dejure.org/2017,3462)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GKG § 21 Abs 1, GKG § 47 Abs 1, GKG § 52 Abs 1, GKG § 66 Abs 1, GKG § 66 Abs 6, GKG § 66 Abs 7, FGO § 69 Abs 3 S 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • Bundesfinanzhof

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 GKG, § 47 Abs 1 GKG, § 52 Abs 1 GKG, § 66 Abs 1 GKG, § 66 Abs 6 GKG
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • IWW

    § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), § ... 238 der Abgabenordnung, § 66 Abs. 1 GKG, § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 7 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GKG, § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 52 Abs. 1 GKG, § 34 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GKG, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG

  • rewis.io

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • rechtsportal.de

    GKG § 66 Abs. 7 S. 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid - und der Streitwert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtbegründung eines Rechtsmittels - und seine Rücknahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerinnerung - und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.04.2012 - II E 3/12

    Bemessung des Streitwerts bei Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Dass das FG, wie die Kostenschuldnerin vorträgt, für das erstinstanzliche Verfahren von einem niedrigeren Streitwert ausgegangen ist, bindet den BFH nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. April 2012 II E 3/12, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.1987 - II E 1/87

    Unrichtige Sachbehandlung bei einer Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Als unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht kommen nur erkennbare Versehen oder materielle Verstöße gegen eindeutige Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/NV 1988, 324, und vom 18. November 1993 VIII E 7-8/93, BFH/NV 1994, 571, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1993 - VIII B 112/93

    Beschwerdemöglichkeit bei sogenannten isolierten Kostenentscheidungen

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Als unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht kommen nur erkennbare Versehen oder materielle Verstöße gegen eindeutige Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/NV 1988, 324, und vom 18. November 1993 VIII E 7-8/93, BFH/NV 1994, 571, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Ebenso wie eine AdV nach § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO wegen unbilliger Härte der Vollstreckung nicht in Betracht kommt, wenn an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide keine Zweifel bestehen (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 I S 7/11), ist demgemäß auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung abzulehnen, wenn keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung bestehen.
  • BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15

    Streitwert bei Gewinnfeststellung für Verlustjahr

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Das Feststellungsverfahren soll von derartigen Ermittlungen freigehalten werden, so dass sie bei der Bemessung des Streitwerts erst recht nicht in Betracht kommen können (BFH-Beschluss vom 12. November 2015 IV E 8/15, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2013 - X E 8/12

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung im Entschädigungsklageverfahren -

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG entscheidet, wie über die Erinnerung selbst, der Berichterstatter als Einzelrichter (§ 66 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 Satz 2 GKG; vgl. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2013 X E 8/12, Rz 7).
  • FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04

    Begriff der "Einnahmen" i.S.d. § 5 Abs. 2a EStG; Beteiligung eines erst

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Die vom Beklagten (Finanzamt --FA--) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2004  2 K 896/04 eingelegte Revision führte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das FG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483).
  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Im Verfahren vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit kann insoweit jedoch an die Grundsätze angeknüpft werden, die für die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entwickelt worden sind (ebenso Beschluss des Sächsischen FG vom 21. April 2010  3 Ko 531/10, unter II.2.).
  • BFH, 14.04.2016 - IV E 1/16

    Streitwert der gesonderten und einheitlichen Feststellung negativer Einkünfte

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Sind Verluste einer Fondsgesellschaft streitig, deren Geschäftsmodell die Verlusterzielung ausdrücklich vorsieht, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Verlustanteile der Gesellschafter bei deren Einkommensteuerfestsetzung hohe andere Einkünfte ausgleichen und sich deshalb mit dem Spitzensteuersatz einkommensteuermindernd auswirken (BFH-Beschluss vom 14. April 2016 IV E 1/16, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 68/05

    Entscheidung über Passivierungsaufschub gemäß § 5 Abs. 2a EStG bei einem der

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Die vom Beklagten (Finanzamt --FA--) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2004  2 K 896/04 eingelegte Revision führte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das FG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483).
  • BGH, 26.10.2022 - I ZR 62/22

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Es kann insoweit jedoch an die Grundsätze angeknüpft werden, die für den Entfall der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 3 VwGO sowie die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entwickelt worden sind (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Januar 2017 - IV S 8/16, BeckRS 2017, 94268; BeckOK.Kostenrecht/Laube, 38. Edition, [Stand 1.7.2022], § 66 Rn. 169, jeweils mwN).
  • BFH, 19.10.2017 - X E 1/17

    Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen

    Bei unverändertem Streitgegenstand ist der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens mit dem Streitwert des ersten Rechtszugs identisch (BFH-Beschluss vom 18. Januar 2017 IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz 14).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 1 KO 145/23

    Gerichtskassenwesen in Sachsen-Anhalt: Sachliche Unzuständigkeit des als

    Die aufschiebende Wirkung kann nicht nur angeordnet werden, sie ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (FG Münster Beschluss vom 07. Januar 2011 9 Ko 3643/20, juris, Rz. 15; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2017 IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz. 11; Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 66 GKG, Rz. 122, m.w.N.), d.h., es ernstlich zweifelhaft ist, dass der Antragsteller durch ihn nicht in ihren Rechten verletzt ist, oder aber bei offener Rechtslage, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, juris, Rz. 1) oder unzumutbare Härte zur Folge hätte (vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 98).
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