Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.08.1982 - IV TH 28/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,17749
VGH Hessen, 06.08.1982 - IV TH 28/82 (https://dejure.org/1982,17749)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 (https://dejure.org/1982,17749)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. August 1982 - IV TH 28/82 (https://dejure.org/1982,17749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,17749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 32, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Hessen, 29.05.1985 - 3 TH 815/85

    Wohnwagen im Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Anordnung des Sofortvollzugs

    Die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde für den Erlaß von Beseitigungsanordnungen im Landschaftsschutzgebiet ergibt sich aus § 30 Abs. 1 Satz 1 HeNatG sowie den §§ 19 RNatG, 1 Abs. 1 und 3 HSOG i.V.m. dem Verbot unerlaubter Veränderungen gemäß den § 3 und 4 LSchVO und dem Grundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts, daß eine verbotswidrig geschaffene andauernde Lage möglichst rückgängig zu machen ist, wenn nicht das Gesetz etwas anderes erkennen läßt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27.08.1981 - IV OE 90/77 - Beschluß vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 m.w.N.).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beseitigungsgebots liegt auch trotz des längeren Zeitablaufs von mindestens drei Jahren seit Errichtung der ungenehmigten Bauwerke im besonderen öffentlichen Interesse, weil die Gefahr der Nachahmung und der Verfestigung der Splitterbebauung im Außenbereich sich noch immer bis zum rechtskräftigen Abschluß des Hauptsacheverfahrens weiter realisieren kann (vgl. Bay. VGH, B. v. 27.10.1977 - Nr. 67, XIV 77 - BRS 32 Nr. 187; für Nutzungsverbote vgl. Hess. VGH, B. v. 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4 und B. v. 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259).

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    In derartigen "Altfällen" sind in Verbindung mit der Übergangsvorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 3 HeNatG ebenfalls die Voraussetzungen für den Erlaß eines Nutzungsverbotes nach § 8 Abs. 2 HeNatG gegeben (Hess.VGH, Beschluß vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 ); Beschluß vom 27.09.1984 - 4 TH 2145/84 - HessVGRspr.

    Sie kann nicht verjähren oder durch Untätigkeit verwirkt werden (Hess.VGH, Urteil vom 03.02.1978 - IV OE 82/76; Beschluß vom 06.08.1982 a.a.O.; Beschluß vom 12.07.1984 - III UE 844/84).

  • VGH Hessen, 08.12.1986 - 3 TH 3135/86

    Erlöschen der Baugenehmigung durch Nichtausnutzung bei grober Abweichung;

    In Übereinstimmung mit dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 ist der Senat der Ansicht, daß im Hinblick auf die Übergangsvorschrift des § 46 Abs. 1 Satz 3 HeNatG, wonach bei Inkrafttreten des Gesetzes begonnene und noch nicht abgeschlossene rechtswidrige Eingriffe als ungenehmigte Eingriffe im Sinne von § 8 gelten, § 8 Abs. 2 HeNatG im vorliegenden Fall zur Untersagung der formell illegalen Nutzung des vor Inkrafttreten des Hess. Naturschutzgesetzes errichteten Gebäudes anwendbar ist.

    Das Recht und die Pflicht der Bauaufsichtsbehörde zum Erlaß eines Nutzungsverbots gemäß § 8 Abs. 2 HeNatG, ohne daß ihr insoweit ein Einschreitermessen noch zustünde (vgl. Hess. VGH, B. v. 06.08.1982, a.a.O.), ist durch den langen Zeitablauf nach Errichtung des ungenehmigten Gebäudes auch nicht verjährt oder verwirkt oder gar im Hinblick auf das Gebot zum unverzüglichen Einschreiten nach Inkrafttreten des Hess. Naturschutzgesetzes am 01.01.1981 tatbestandlich ausgeschlossen.

  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85

    Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von

    1985 S. 33 = ESVGH 35, 237 ; Beschluß vom 6. August 1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 ).
  • VGH Hessen, 26.09.1990 - 4 UE 3721/87

    Zur Beseitigung der Einfriedung eines Gartens im Außenbereich

    Für den Erlaß von Nutzungsverboten kommt nunmehr auch die naturschutzrechtliche Generalklausel des § 30 Abs. 1 Satz 1 HeNatG zum Zuge (vgl. Hess. VGH, B. v. 06.08.1982 -- IV TH 28/82 -- ESVGH Bd. 32, S. 259).
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 2283/91

    Zur Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, hier: Auffüllung eines Steinbruchs

    An dieser seit seinem Urteil v. 27.08.1981 (- IV OE 90/77 - NuR 1982, 216; B. v. 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259) vertretenen Auffassung, mit der sich das Verwaltungsgericht nicht auseinandergesetzt hat, hält der Senat fest.
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 3 TH 2033/86

    Nutzungsverbot für Tiergehege; Änderung der Streitwertfestsetzung durch

    Nach ständiger Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Vollziehung eines Nutzungsverbots regelmäßig auch eilbedürftig, weil nur durch diese Anordnung die Wirksamkeit des mit der Genehmigungspflicht verbundenen vorbeugenden Bau- und Nutzungsverbots gesichert werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4; Beschluß vom 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259; Beschluß vom 29.10.1985 - 3 TH 1959/85 -).
  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 331/85
    1985 S. 33 = ESVGH 35, 237 ; Beschluß vom 6. August 1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259 ).
  • VGH Hessen, 20.02.1992 - 3 UE 4020/88

    Beseitigungsverfügungen für Wochenendhaus und Hütte, die vor Jahrzehnten

    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH kann die Befugnis und Verpflichtung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften belastende Verwaltungsakte zu erlassen und durchzusetzen, nicht verjähren oder durch Untätigkeit verwirkt werden (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 06.08.1982, ESVGH 32, 259; Beschluß vom 12.07.1985, RdL 1986, 73).
  • VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85

    Zuständigkeit für Beseitigungsanordnung von baulichen Anlagen im

    So ergibt sich die rechtliche Ungesichertheit und Bedrohung der Nutzungsmöglichkeit unmittelbar aus § 8 Abs. 2 HeNatG, wonach die zuständigen Behörden zwingend und ohne Ermessensfreiheit verpflichtet sind, bei ungenehmigten Natureingriffen unverzüglich ein Nutzungsverbot auszusprechen und wirksam durchzusetzen (vgl. Hess. VGH, B. v. 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259).
  • VGH Hessen, 19.12.1985 - 3 UE 941/85

    Zur Zuständigkeit beim Verstoß gegen eine Landschaftsschutzverordnung

  • VGH Hessen, 11.07.1985 - 3 TH 1274/85

    Bauverbot in Landschaftsschutzverordnung; Nutzungsverbot

  • VGH Hessen, 13.06.1991 - 3 UE 471/87

    Naturschutz - naturschutzwidriger Eingriff - Nutzungsverbot

  • OVG Berlin, 02.11.1989 - 2 B 6.87
  • VGH Hessen, 24.04.1987 - 3 TH 568/87

    Zwingendes Einschreitgebot gegen illegale Bauwerke

  • VGH Hessen, 23.11.1987 - 2 TH 2166/87

    NUTZUNGSUNTERSAGUNG; SOFORTVOLLZUG; SONDERNUTZUNG; FUßGÄNGERZONE

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht