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   BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12   

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https://dejure.org/2012,38927
BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,38927)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - IV ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,38927)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,38927)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 2 VBVG, § 2 VBVG, § 242 BGB
    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die fristgemäße Geltendmachung; Durchgreifen des Grundsatzes von Treu und Glauben gegenüber der gesetzlichen Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen des § 2 S. 1 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) an die fristgemäße Geltendmachung einer Vergütungsforderung für eine Nachlasspflegschaft

  • rewis.io

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die fristgemäße Geltendmachung; Durchgreifen des Grundsatzes von Treu und Glauben gegenüber der gesetzlichen Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Vergütung einer Nachlasspflegerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrende Vergütungsanmeldung des Nachlasspflegers

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Vergütung des Nachlasspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 519
  • FamRZ 2013, 295
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12
    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (vgl. KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161, 162).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).

    Auch wenn das Nachlassgericht nicht gehalten ist, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht rechtzeitig auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen, und insbesondere von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann (KG FGPrax 2011, 235, 236 m.w.N.), hindert dies im Einzelfall nicht die Annahme eines Vertrauenstatbestands zugunsten eines mit Blick auf § 2 VBVG säumigen Nachlasspflegers.

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12
    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (vgl. KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161, 162).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12
    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).
  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12
    Je nach Art und Inhalt des Rechts, das erlöschen soll, richtet sich, welcher Zweck mit der Frist verfolgt wird und welche Interessen berücksichtigt werden müssen und können (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 131/73, NJW 1975, 1698; BGH, Urteil vom 8. Februar 1965 - II ZR 171/62, BGHZ 43, 235, 237).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12
    Je nach Art und Inhalt des Rechts, das erlöschen soll, richtet sich, welcher Zweck mit der Frist verfolgt wird und welche Interessen berücksichtigt werden müssen und können (BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 131/73, NJW 1975, 1698; BGH, Urteil vom 8. Februar 1965 - II ZR 171/62, BGHZ 43, 235, 237).
  • OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05

    Fristwahrende Geltendmachung der Vergütung für Zeitaufwand des Vormunds nur bei

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12
    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).
  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Zwar ist die Nachlassverwaltung gemäß § 1975 BGB eine Unterart der Nachlasspflegschaft und die Ausschlussfrist auf die Vergütung des berufsmäßig tätigen Nachlasspflegers anwendbar (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12, ZEV 2013, 84 Rn. 7).

    Sie soll - wie die vergleichbaren Bestimmungen in den §§ 1835 Abs. 1 Satz 3, 1835a Abs. 4 BGB - den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12, ZEV 2013, 84 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007 Rn. 20; vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, NJW-RR 2016, 129 Rn. 15; BVerfG FamRZ 2015, 2040 Rn. 15; OLG Köln FamRZ 2013, 1837, 1838 [juris Rn. 10]; OLG Naumburg Rpfleger 2012, 319, 320 [juris Rn. 13]; MünchKomm-BGB/Fröschle, 7. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; Palandt/Götz, BGB 77. Aufl. Anh. zu § 1836 (VBVG), § 2 Rn. 1; jurisPK-BGB/Jaschinski, 8. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1).

    Anders als bei der Nachlasspflegschaft (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 aaO) steht dieser mit der Einführung der Ausschlussfrist vom Gesetzgeber verfolgte - verfassungsrechtlich legitime (BVerfG aaO) - Zweck einer Reduzierung der (Ersatz-)Haftung der Staatskasse (vgl. zu § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15, NJW 2017, 574 Rn. 23) bei der Nachlassverwaltung nicht in Rede.

  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Die von dem Beteiligten zu 4) persönlich sowie durch seinen Verfahrensbevollmächtigten eingelegte Beschwerde ist statthaft (§§ 342 Nr. 2, 58 FamFG; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris) und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form sowie Frist erhoben worden; angesichts der festgesetzten Vergütung, für deren Bezahlung der Beteiligte zu 4) als Miterbe gesamtschuldnerisch haften würde, ist die nach § 61 Abs. 1 FamFG erforderliche Mindestbeschwer erreicht.

    Diese Ausschlussfrist findet nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung und ganz herrschender Auffassung in der Literatur auch Anwendung auf die Nachlasspflegervergütung (siehe nur Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris).

    Besondere Umstände, die hier die Annahme rechtfertigen, dass nach Treu und Glauben (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris) der Vergütungsantrag der Beteiligten zu 5) ausnahmsweise nicht nach § 2 Satz 1 VBVG erloschen ist, sind weder ersichtlich noch werden diese von der Beteiligten zu 5) aufgezeigt.

    Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann und muss die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden (Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236] m.w.N.).

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161 [162]).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    c) Ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Beschwerdegericht angenommen, dass § 2 Satz 1 VBVG zwar nicht erkennen lässt, welche inhaltlichen Anforderungen an die fristgemäße Geltendmachung der Vergütung zu stellen sind, der Vergütungsantrag aber jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen muss (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 - FamRZ 2013, 295 Rn. 9 mwN zum Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers).

    Auch wenn von einem berufsmäßig tätigen Betreuer die Kenntnis der Vergütungsabrechnungsvorschriften erwartet werden kann, steht dies im Einzelfall der Annahme eines Vertrauenstatbestandes zugunsten des Betreuers nicht entgegen (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 - FamRZ 2013, 295 Rn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Vom Nachlassverwalter wird verlangt, dass die zur Abrechnung gestellten Tätigkeiten zumindest stichwortartig angegeben und in einem Umfang konkretisiert werden, der eine sachliche Überprüfung der Abrechnungspositionen erlaubt (BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - IV ZB 13/12 - NJW-RR 2013, 519; Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft, 5. Aufl., Rdn. 883 zur Dokumentation des Zeitaufwands).

    Nach einhelliger Auffassung findet sie auch auf die Nachlasspflegervergütung Anwendung (BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - IV ZB 13/12 - NJW-RR 2013, 519; OLG Köln, FamRZ 2013, 1837; OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319; Senat, Beschl. v. 26.7.2013 - 5 W 27/13).

    Lediglich im Einzelfall kann die Annahme eines Vertrauenstatbestands berücksichtigt werden (BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - IV ZB 13/12 - NJW-RR 2013, 519).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Die Berufung auf die Ausschlussfrist kann zwar unter diesem Gesichtspunkt dann ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von einer rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruchs abgehalten hat (Saarländisches OLG Rpfleger 2015, 341 zum Nachlassverwalter; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 519; OLG Hamm FGPrax 2015, 222; OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 518; Senat FGPrax 2001, 205, je m. w. N.).

    Das Nachlassgericht ist grundsätzlich nicht gehalten, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht rechtzeitig auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (vgl. Saarländisches OLG Rpfleger 2015, 341 zum Nachlassverwalter; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 519; OLG Hamm FGPrax 2015, 222; OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 518, je m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - 3 Wx 189/19

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Diese Prüfung kann das Nachlassgericht nicht vornehmen, wenn die Aufstellung des Nachlasspflegers lediglich eine Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis enthält; umgekehrt wird mit Blick zum einen auf den unverhältnismäßig hohen Zeit- und Dokumentationsaufwand für den Nachlasspfleger sowie zum anderen im Hinblick darauf, dass eine Beaufsichtigung seiner Tätigkeit durch das Nachlassgericht nicht stattfindet, die Erforderlichkeit einer minutengenauen Abrechnung verneint (BGH NJW 2018, 2960; ZEV 2013, 84; OLG Braunschweig BeckRS 2018, 45149; OLG München BeckRS 2015, 124776; dagegen hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 24. März 2016, Az.: 6 W 14/16, BeckRS 2016, 6209, eine minutengenaue Abrechnung noch verlangt).
  • OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung für einen Nachlassverwalter;

    e) Der Vergütungsantrag des Beteiligten zu 2 vom 26. Dezember 2018, der per Telefax am 27. Dezember 2018 beim Amtsgericht Tostedt eingegangen ist (Bl. 188 Bd. X d. A.), hat keine Hemmung der Verjährung bewirkt, weil er dem Nachlassgericht nicht die erforderliche "Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglicht" (Beschluss des BGH vom 24. Oktober 2012 zu IV ZB 13/12, zitiert nach juris, dort Rn. 9), sondern der Beteiligte zu 2 sich darauf beschränkt hat, die "Festsetzung einer angemessenen Vergütung gemäß § 1987 BGB" zu beantragen und anzukündigen, "eine Darstellung der besonderen Schwierigkeiten dieser Nachlassverwaltung, ihres Umfangs und der Höhe des verwalteten Vermögens sowie einer Berechnung der sich aus (seiner) Sicht ergebenen Vergütungshöhe ... baldmöglichst nach (zu) reichen".

    (2) Dieser Antrag hat eine Hemmung bewirkt, soweit er dem Nachlassgericht die erforderliche "Prüfung und Feststellung ... ermöglichte" (Beschluss des BGH vom 24. Oktober 2012 zu IV ZB 13/12, zitiert nach juris, dort Rn. 9), welche Vergütung für die Tätigkeiten angemessen ist, die der Beteiligte zu 2 in diesem Schriftsatz dargelegt hat.

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    § 2 VBVG ist auch auf die dem Nachlasspfleger zustehenden Vergütungsansprüche anwendbar (BGH FamRZ 2013, 295 = NJW-RR 2013, 519, 295 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • OLG München, 16.03.2015 - 31 Wx 81/14

    Vergütung des Nachlasspflegers aus dem Nachlass

    Die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis ist insofern nicht ausreichend (BGH NJW-RR 2013, 519, 20).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

  • OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 15 W 197/18

    Bestellung des Nachlasspflegers; berufsmäßig; Vergütungsanspruch aus § 1836 Abs.

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15

    Verjährung von Vergütungsansprüchen des berufsmäßigen Verfahrensbeistandes für

  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

  • OLG Dresden, 18.04.2019 - 18 WF 186/19

    Erlöschen der Vergütungsansprüche eines Umgangspflegers

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