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   BGH, 28.04.1976 - IV ZB 2/76   

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https://dejure.org/1976,3008
BGH, 28.04.1976 - IV ZB 2/76 (https://dejure.org/1976,3008)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1976 - IV ZB 2/76 (https://dejure.org/1976,3008)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1976 - IV ZB 2/76 (https://dejure.org/1976,3008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Hemmung der Berufungsbegründungsfrist durch Gerichtsferien im Fall von Feriensachen - Zurechnung des Verschuldens eines bei dem erkennenden Gericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 232; ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 884
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1975 - IV ZB 31/75

    Zurechnung des Verhaltens des von dem Prozessbevollmächtigten mit der

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZB 2/76
    Er wäre nur dann als Vertreter des Beklagten anzusehen, wenn er mit der selbständigen Bearbeitung der Sache beauftragt gewesen wäre (std.Rspr., vgl. BGH VersR 1975, 1150 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.1962 - IV ZB 408/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZB 2/76
    Der Prozeßbevollmächtigte einer Partei kann grundsätzlich davon ausgehen, daß ein bei ihm als Mitarbeiter angestellter Rechtsanwalt sich der Bedeutung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen auch ohne besonderen Hinweis bewußt ist (BGH LM ZPO § 232 (Cc) Nr. 8 = VersR 1962, 288; § 233 Nr. 7).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZB 22/75

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Vergessen der

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - IV ZB 2/76
    Rechtsanwalt S. war zwar Prozeßbevollmächtigter und damit Vertreter des Beklagten, da das Mandat ersichtlich nicht nur Rechtsanwalt H., sondern auch ihm als Mitglied der Anwaltsgemeinschaft erteilt war, mag auch in ihrem Verhältnis zueinander Rechtsanwalt H. die Sachbearbeitung oblegen haben (vgl. BGH VersR 1975, 1028 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Wie allgemein in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, wird als Vertreter oder Bevollmächtigter einer Partei auch ein Rechtsanwalt angesehen, der als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist (BGH VersR 1976, 884; 1978, 665); dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der tätig gewordene Anwalt bei dem Gericht zugelassen war, bei dem die versäumte Prozeßhandlung vorgenommen werden mußte (BGH VersR 1975, 1150).

    Bei dieser Betrachtungsweise kommt es auf die Frage, ob der Prozeßbevollmächtigte sich auf Rechtsanwalt B. verlassen durfte (s. BGH VersR 1976, 884), nicht an.

  • BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81

    Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, wird als Vertreter oder Bevollmächtigter einer Partei auch ein Rechtsanwalt angesehen, der als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist (BGH VersR 1976, 884; 1978, 665); dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der tätig gewordene Anwalt bei dem Gericht zugelassen war, bei dem die versäumte Prozeßhandlung vorgenommen werden mußte (BGH VersR 1975, 1150).

    Bei dieser Betrachtungsweise kommt es auf die Frage, ob der Prozeßbevollmächtigte sich auf Rechtsanwalt T. verlassen durfte (s. BGH VersR 1976, 884), nicht an.

  • BGH, 30.03.1978 - VII ZB 14/77

    Versäumnis des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründung - Voraussetzungen

    Eine Bevollmächtigung hat der Bundesgerichtshof - soweit ersichtlich - bisher nur in solchen Fällen verneint, in denen ein nicht mit der selbständigen Bearbeitung der Sache betrauter angestellter Rechtsanwalt oder sonstiger juristischer Mitarbeiter die Fristversäumung verschuldet hatte (Beschlüsse vom 7. Mai 1951 - II ZB 7/51 = LM ZPO § 233 Nr. 7; 1. Dezember 1953 - V ZB 25/53 = LM ZPO § 232 Nr. 15; 6. November 1964 - Ib ZB 12/64 = VersR 1964, 1307; 9. Mai 1968 - VII ZB 5/68; NJW 1974, 1511, 1512; 21. Mai 1975 - VIII ZB 23/75 = VersR 1975, 921; 28. April 1976 - IV ZB 2/76 = VersR 1976, 884, 885).

    Hatte der Mitarbeiter die Sache zur selbständigen Bearbeitung erhalten, so wurde er auch in solchen Fällen als Vertreter der säumigen Partei angesehen und zwar unabhängig davon, ob er beim Prozeßgericht zugelassen war oder nicht (BGHZ 55, 251, 254; Beschlüsse vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 = LM ZPO § 232 [Ca] Nr. 23; 28. Juni 1971 - III ZB 28/70 = VersR 1971, 934; 5. Oktober 1972 - VII ZB 13/72 = VersR 1973, 38; 9. Juli 1973 - III ZB 3/73 = VersR 1973, 1164; 28. April 1976 - IV ZB 2/76 = VersR 1976, 884, 885).

  • BFH, 03.10.1985 - V B 88/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Damit bestand für diesen auch kein Anlaß zu einer besonderen Überprüfung (vgl. BGH-Beschluß vom 28. April 1976 IV ZB 2/76, HFR 1977, 37).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 218/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Als juristischer Hilfsarbeiter in der Praxis des zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten ist er deshalb nicht anders anzusehen als ein anderer Büroangestellter, dessen Versehen der Partei nicht zugerechnet werden können (vgl. dazu u.a. Senatsurteil v. 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000 = NJW 1974, 1511; BGH Beschluß vom 28. April 1976 - IV ZR 2/76 - VersR 1976, 884; BGH Beschluß vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77 - VersR 1978, 665).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78

    Zurechnung des Verschuldens eines anderen Anwaltes als des Bevollmächtigten bei

    Dem Verschulden des Bevollmächtigten steht zwar dasjenige eines anderen Rechtsanwalts gleich, wenn diesem intern die Sache zur selbständigen Bearbeitung übertragen war (vgl. BGH Beschl. vom 20.03.1967 - VII ZB 10/66 = LM ZPO 232 (Ca) Nr. 23; vom 28.06.1971 - III ZB 28/70 = VersR 1971, 934; vom 05.10.1972 - VII ZB 13/72 = VersR 1973, 38; vom 28.04.1976 - IV ZB 2/76 = VersR 1976, 884 und Urteil vom 28.05.1974 - VI ZR 145/73 = VersR 1974, 1000).
  • BGH, 09.11.1978 - VII ZR 145/78

    Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch - Ruhen des Geschäftsverkehrs in

    Rechtsanwalt Dr. J. war weder ihr Bevollmächtigter, noch war er zuvor irgendwie mit der Bearbeitung der Sache befaßt (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. April 1976 - IV ZB 2/76 = VersR 1976, 884, 885 und vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 = NJW 1974, 1511, 1512).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 17/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Die Einschränkung der Tätigkeit auf eine bloße Botentätigkeit würde zwar im Fall eines lediglich angestellten Anwalts keine Zurechnung etwaigen Verschuldens gegenüber der Partei zur Folge haben (Senatsbeschluß vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - NJW 1974, 1511, 1512; BGH, Urteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78 - VersR 1979, 160; Beschlüsse vom 28. April 1976 - IV ZB 2/76 - VersR 1976, 884, 885; vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - aaO; vom 19. Dezember 1983 - II ZB 6/83 - VersR 1984, 239 und vom 23. Februar 1984 - III ZR 33/83 - VersR 1984, 443).
  • BGH, 08.03.1978 - IV ZB 61/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelschrift

    Wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, wird als Vertreter oder Bevollmächtigter einer Partei auch ein Rechtsanwalt angesehen, der als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist (BGH VersR 1976, 884); dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der tätig gewordene Rechtsanwalt bei dem Gericht zugelassen war, bei dem die versäumte Prozeßhandlung vorgenommen werden mußte (BGH VersR 1975, 1150).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 723/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Es liegt hier einer der Fälle vor, in denen ein Rechtsanwalt einen anderen mit der "selbständigen Bearbeitung" von Sachen betraut; in solchen Fällen hat die Rechtsprechung regelmäßig eine Bestellung zum Unterbevollmächtigten angenommen (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 - NJW 1967, 1279; vom 9. Juli 1970 - VI ZB 17/70 - VersR 1970, 928; vom 28. April 1976 - IV ZB 2/76 - VersR 1976, 884).
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