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BGH, 25.10.1995 - IV ZB 20/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verbindung des Prozesskostenhilfegesuchs mit Rechtsmitteleinlegung - Unbedingtheit einer Prozesshandlung - Unbedingte Erklärung der Berufung gegen angefochtenes Urteil - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Begründungsfrist - Zurechnung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 518 Abs. 1
Bedingungsfeidlichkeit der Berufungseinlegung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85
Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - IV ZB 20/95
Es fehlt daher an einer unbedingten Erklärung, daß gegen das angefochtene Urteil Berufung eingelegt werde (vgl. auch BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 - VersR 1986, 40). - BGH, 16.12.1960 - IV ZR 140/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - IV ZB 20/95
Daß der Schriftsatz vom 14. Februar 1995 möglicherweise zunächst auch vom Gericht und vom Gegner als Berufung angesehen worden ist, ändert daran nichts (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1960 - IV ZR 140/60 - LM ZPO Nr. 10 zu § 518 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO). - BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86
Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - IV ZB 20/95
Deshalb muß der Rechtsmittelführer alles vermeiden, was den Eindruck erwecken kann, er wolle eine künftige Prozeßhandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig machen (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 55/86 - BGHR ZPO § 518 Abs. 1, Einlegung, unbedingte 1).
- BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Anforderungen an Berufungsschriftsatz
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich das Oberlandesgericht angeschlossen hat, etwa dann anzunehmen, wenn der Rechtsmittelschriftsatz, wie im vorliegenden Fall, in dem Prozeßkostenhilfegesuch deutlich als "Entwurf" bezeichnet und überdies von einer erst "beabsichtigten Berufung" die Rede ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 = VersR 1986, 40; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 = FamRZ 1988, 383, 384; …sowie vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 4; auch BGH Beschluß vom 25. Oktober 1995 - IV ZB 20/95 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 3).