Rechtsprechung
BGH, 08.03.1978 - IV ZB 21/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,5737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts bei unklarer Rechtslage über die Zuständigkeit
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.1978 - IV ZB 81/77
Berufung - Zivilprozeß-Abteilung - Wiedereinsetzung - Gerichtszuständigkeit
Auszug aus BGH, 08.03.1978 - IV ZB 21/78
Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 25. Januar 1978 - IV ZB 81/77 - ausgeführt hat, kann in Fällen der vorliegenden Art die Einlegung der Berufung bei dem Landgericht einem Rechtsanwalt nicht zum Verschulden gereichen, weil die entstandene Unklarheit über den Instanzenzug erst durch die genannte und die darin in Bezug genommene Entscheidung des Senats behoben werden konnte.
- BGH, 10.05.1978 - IV ZB 49/78
Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung einer Berufung wegen Fristversäumnis - …
Diese unzutreffende Beurteilung der Rechtslage kann ihm aber bei den hier gegebenen besonderen Umständen nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil in Fällen der vorliegenden Art die mit dem Inkrafttreten des 1. EheRG entstandene Unklarheit über den Instanzenzug erst durch die im Januar 1978 einsetzende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes behoben werden konnte (vgl. BGH FamRZ 1978, 231 = NJW 1978, 890 = VersR 1978, 446; siehe auch den Senatsbeschluß vom 8. März 1978 - IV ZB 21/78).