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   BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12   

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https://dejure.org/2012,29627
BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12 (https://dejure.org/2012,29627)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - IV ZB 3/12 (https://dejure.org/2012,29627)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - IV ZB 3/12 (https://dejure.org/2012,29627)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 91 Abs 2 S 2 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei notwendigem Anwaltswechsel nach Zulassungsrückgabe durch den Prozessbevollmächtigten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattung der Mehrkosten für einen zweiten Anwalt im Prozess

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer trägt die Mehrkosten für den Zweitanwalt, nachdem der erste seine Zulassung zurückgibt?

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt bei Rückgabe der Zulassung zur Anwaltschaft aus achtenswerten Gründen durch den ersten Prozessbevollmächtigten ohne Absehbarkeit dieser Sachlage bei Übernahme des Mandats

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei notwendigem Anwaltswechsel nach Zulassungsrückgabe durch den Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Anwalts bei Rückgabe der Zulassung des ersten Anwalts aus achtenswerten Motiven (hier: Pflege der an Demenz erkrankten Mutter)

  • BRAK-Mitteilungen

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 2; BGB § 628 Abs. 1 S. 2
    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt bei Rückgabe der Zulassung zur Anwaltschaft aus achtenswerten Gründen durch den ersten Prozessbevollmächtigten ohne Absehbarkeit dieser Sachlage bei Übernahme des Mandats

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten für zweiten Rechtsanwalt erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rückgabe der Anwaltszulassung - wer trägt die Mehrkosten für den Anwaltswechsel?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO
    Kosten des Zweitanwalts in der Kostenerstattung II

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO
    Kosten des Zweitanwalts in der Kostenerstattung II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrkosten für zweiten Rechtsanwalt können bei beachtenswerter Aufgabe der Zulassung durch den ersten Anwalt erstattungsfähig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind die Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter zu erstatten? (IBR 2013, 1280)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3790
  • MDR 2012, 1376
  • FamRZ 2012, 1868
  • VersR 2012, 1581
  • AnwBl 2012, 1010
  • AnwBl Online 2012, 327
  • Rpfleger 2013, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12
    Materiell-rechtliche Fragen und Einwände sind in diesem Verfahren regelmäßig nicht zu klären und zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8 und 11); das betrifft im Allgemeinen auch die Frage, ob dem Gebührenanspruch des Prozessbevollmächtigten gegen seine Partei die Regelungen in § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB oder § 326 BGB entgegenstehen.
  • OLG München, 19.10.2001 - 11 W 2501/01

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Verlust des

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12
    Darauf, ob die Partei dem ersten Anwalt etwa unter Heranziehung von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB oder § 326 BGB nichts zahlen müsse, komme es nicht an, weil materiell-rechtliche Fragen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen seien (so OLG München JurBüro 2007, 596 unter Aufgabe der entgegengesetzten früheren Rechtsprechung in NJW-RR 2002, 353).
  • OLG Hamm, 15.05.1996 - 23 W 62/96
    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12
    aa) Nach überwiegender Auffassung ist ein Verschulden zu verneinen, wenn der Anwalt seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgibt, es sei denn, dass dieser Umstand bereits bei der Mandatsübernahme absehbar war, weil der erste Anwalt, der seinen Mandanten hierüber nicht informiere, einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt sei, der auch der Erstattungsfähigkeit der Gebühren entgegenstehe (so OLG Koblenz VersR 1992, 376; JurBüro 2006, 543; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO Rn. 73; Musielak/Lackmann aaO).
  • OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Inanspruchnahme mehrerer Anwälte -

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12
    cc) Dagegen vertritt das OLG Naumburg nicht nur den Standpunkt, dass die Wertung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB auch für die Erstattungsfähigkeit der entstandenen Gebühren gelte, sondern ist weiter der Meinung, dass der Anwalt seinen Gebührenanspruch verliere, soweit seine Leistungen für die Partei wegen Rückgabe der Zulassung wertlos seien, ohne dass es darauf ankomme, ob achtenswerte Gründe für diese Rückgabe vorliegen (OLGR Naumburg 2005, 438, 439).
  • OLG Koblenz, 13.06.2006 - 14 W 350/06

    Erstattung von Anwaltskosten bei Anwaltswechsel

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12
    aa) Nach überwiegender Auffassung ist ein Verschulden zu verneinen, wenn der Anwalt seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgibt, es sei denn, dass dieser Umstand bereits bei der Mandatsübernahme absehbar war, weil der erste Anwalt, der seinen Mandanten hierüber nicht informiere, einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt sei, der auch der Erstattungsfähigkeit der Gebühren entgegenstehe (so OLG Koblenz VersR 1992, 376; JurBüro 2006, 543; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO Rn. 73; Musielak/Lackmann aaO).
  • OLG Koblenz, 14.03.1991 - 14 W 116/91

    Notwendiger Anwaltswechsel bei Aufgabe der Anwaltszulassung

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12
    aa) Nach überwiegender Auffassung ist ein Verschulden zu verneinen, wenn der Anwalt seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgibt, es sei denn, dass dieser Umstand bereits bei der Mandatsübernahme absehbar war, weil der erste Anwalt, der seinen Mandanten hierüber nicht informiere, einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt sei, der auch der Erstattungsfähigkeit der Gebühren entgegenstehe (so OLG Koblenz VersR 1992, 376; JurBüro 2006, 543; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO Rn. 73; Musielak/Lackmann aaO).
  • OLG München, 06.06.2007 - 11 W 761/07

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten bei Rückgabe der Zulassung des

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12
    Darauf, ob die Partei dem ersten Anwalt etwa unter Heranziehung von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB oder § 326 BGB nichts zahlen müsse, komme es nicht an, weil materiell-rechtliche Fragen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen seien (so OLG München JurBüro 2007, 596 unter Aufgabe der entgegengesetzten früheren Rechtsprechung in NJW-RR 2002, 353).
  • OLG Köln, 10.12.2012 - 17 W 109/12

    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Berücksichtigung eines

    Voraussetzung ist mithin, dass sowohl die Partei als auch der erste Rechtsanwalt am Wechsel schuldlos sind (BGH MDR 2012, 1376; OLG Frankfurt JB 1983, 122; OLG Hamburg MDR 1998, 928; OLG Köln JB 1992, 175; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rnr. 13 "Anwaltswechsel"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rnr. 32 ff; Giebel MK-ZPO, 3. Aufl., § 91 Rnr. 70 ff; Feller, in: Göttlich/Mümmler u.a., RVG, 4. Aufl., "Anwaltswechsel" Anm. 1; Onderka/N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 6. Aufl., § 6 Rnr. 32 ff; Onderka AGKompakt 2009, 45).
  • OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16
    Es entspricht im Übrigen dem, was der Bundesgerichtshof ansonsten zur Regel des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO annimmt (insbesondere Rn. 14 f zu IV ZB 3/12).
  • LG Essen, 30.08.2013 - 17 O 137/11

    Einbeziehung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu einem bestimmten

    Voraussetzung ist mithin, dass sowohl die Partei als auch der erste Rechtsanwalt am Wechsel schuldlos sind (BGH MDR 2012, 1376; OLG Frankfurt JB 1983, 122; OLG Hamburg MDR 1998, 928; OLG Köln JB 1992, 175; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rnr. 13 "Anwaltswechsel"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rnr. 32 ff; Giebel MK-ZPO, 3. Aufl., § 91 Rnr. 70 ff; Feller, in: Göttlich/Mümmler u.a., RVG, 4. Aufl., "Anwaltswechsel" Anm. 1; Onderka/N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 6. Aufl., § 6 Rnr. 32 ff; Onderka AGKompakt 2009, 45).
  • LG Saarbrücken, 24.04.2015 - 12 O 69/13

    Kostentragungspflicht der durch Anwaltswechsel entstandenen Mehrkosten

    ( BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - IV ZB 3/12 -, Rn. 7, ).
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