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   BGH, 10.06.2015 - IV ZB 33/14   

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https://dejure.org/2015,15550
BGH, 10.06.2015 - IV ZB 33/14 (https://dejure.org/2015,15550)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2015 - IV ZB 33/14 (https://dejure.org/2015,15550)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - IV ZB 33/14 (https://dejure.org/2015,15550)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 5a VVG, § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung nach Textbausteinen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 33/14
    Da die Parteien nach Kündigung des Vertrages seitens der Klägerin und Auskehrung des Rückkaufswerts durch den Versicherer ihre gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hätten, sei nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2013 (IV ZR 52/13 [richtig: 52/12], NJW 2013, 3776) für einen "Widerruf" kein Raum mehr.
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 33/14
    Die Darstellung muss dabei auf den Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    (1) Die Berufungsbegründung muss nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO die Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben soll, was eine auf den Streitfall bezogene Darlegung erfordert, in welchen Punkten und aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - IV ZB 33/14, juris Rn. 7; vom 5. März 2007 - II ZB 4/06, juris Rn. 6; vom 16. Oktober 2007 - VIII ZB 26/07, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • OLG Köln, 18.08.2020 - 15 U 171/19

    Textbausteine allein genügen nicht - Auch 146 Seiten Berufungsbegründung können

    Textbausteinartige Darlegungen, die sich in Massenverfahren wohl nicht vermeiden lassen, sind nur dann unschädlich, wenn sie die Subsumtion der (sei es umfangreichen) Textbausteine auf den Einzelfall noch - zumindest im wesentlichen Kern - an irgendeiner Stelle der Berufungsbegründung erkennen lassen (wie bei BGH v. 06.12.2011 - II ZB 21/10, ZfBR 2012, 229 zu einem konkretem Prospekt und dessen Inhalt; allgemein auch etwa BGH v. 10.06.2015 - IV ZB 33/14, BeckRS 2015, 11502 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 02.04.2020 - 13 U 560/18

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

    Das erfordert eine auf den Streitfall bezogene Darlegung, in welchen Punkten und aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015, IV ZB 33/14, juris Rdnr. 7; vom 5. März 2007, II ZB 4/06, NJW-RR 2007, 1363 Rdnr. 6; vom 16. Oktober 2007, VIII ZB 26/07, juris Rdnr. 6; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 13 U 306/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Das erfordert eine auf den Streitfall bezogene Darlegung, in welchen Punkten und aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - IV ZB 33/14, juris Rn. 7; vom 5. März 2007 - II ZB 4/06, NJW-RR 2007, 1363 Rn. 6; vom 16. Oktober 2007 - VIII ZB 26/07, juris Rn. 6; jeweils mwN).
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