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   BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96   

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https://dejure.org/1996,3234
BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96 (https://dejure.org/1996,3234)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1996 - IV ZB 5/96 (https://dejure.org/1996,3234)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 (https://dejure.org/1996,3234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsgründungsfrist - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Defekt eines Telefax in der Rosenmontagsnacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 233
    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1275
  • VersR 1997, 84
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96
    Auch wenn sich herausstellt, daß eine Telefax-Verbindung aus unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, bleibt der Rechtsuchende verpflichtet, alle dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Frist einzuhalten (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG NJW 1995, 743).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96
    Auch wenn sich herausstellt, daß eine Telefax-Verbindung aus unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, bleibt der Rechtsuchende verpflichtet, alle dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Frist einzuhalten (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG NJW 1995, 743).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Dies ist eine Erscheinung, die nicht nur beim Bundesverfassungsgericht, sondern bei Gerichten und Behörden allgemein zu beobachten ist und die bereits Gegenstand der Rechtsprechung war (vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 206; ferner: BGH, Beschluß vom 26. Juni 1996, NJW-RR 1996, S. 1275 f.).
  • OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19

    Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Wenn sich herausstellt, dass eine Telefax-Verbindung aus unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, bleibt der Rechtssuchende nämlich verpflichtet, alle dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die (Berufungs-)Frist einzuhalten (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 -, juris).
  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21

    Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des

    Auch im Falle nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender technischer Störungen des Sendegeräts sind diejenigen Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen, die der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten dann noch möglich und zumutbar sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96, NJW-RR 1996, 1275; BayObLG, NJW-RR 1998, 418; MünchKomm-ZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 233 Rn. 160).
  • OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11

    Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei

    Ebensowenig kommt es darauf an, ob für den Fall, dass man den zeitlichen Rahmen für eine zulässige Ablehnung (erst) mit dem 18.3.2011 - dem Ablauf der vom Gericht gesetzten Stellungnahmefrist - enden lassen wollte, das Vorbringen des Klägers zu technischen Problemen mit dem Telefax als Entschuldigung im Sinne des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO gelten kann (zu den anwaltlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Verwendung eines Telefax vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2007 - III ZB 73/07 - JurBüro 2009, 168; Urt. v. 26.6.1996 - IV ZB 5/96 - VersR 1997, 84; Beschl. v. 6.3.1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Der Klägervertreter hätte jedoch - auch schon im Vorfeld der Störung des Faxgerätes - alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, damit die bereits fertiggestellte Berufungsbegründung das Gericht noch am 24.4.2006 erreichte (BGH VersR 1997, 84; BayObLG NJW-RR 1998, 418).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 22 U 34/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Dies folgt erst recht daraus, dass nach einem - wenn auch i.S.v. § 233 ZPO unverschuldeten - technischen Defekt der EDV-Anlage bzw. des Netzwerks innerhalb der letzten Stunden vor Fristablauf nach den o.a. bereits im Allgemeinen hohen, standesüblichen Sorgfaltsanforderungen weitergehende besondere Anstrengungen des Prozessbevollmächtigten zur Fristwahrung verlangt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2004, a.a.O., dort Rn 9; Beschluss vom 26.06.1996, IV ZB 5/96, VersR 1997, 84, dort Rn 5; BSG, Urteil vom 31.03.1993, 13 Rj 9/92, MDR 1993, 904, dort Rn 16; vgl. auch OLG München, Urteil vom 13.07.1994, 15 U 1677/94, OLGR 1994, 165).
  • KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen eines

    a) Scheitert die Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax wegen Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten einer Partei zu einem Zeitpunkt, in dem noch eine andere fristgerechte Übermittlung zumutbar erfolgen konnte, so ist der Prozessbevollmächtigte verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Versäumen der Frist zu verhindern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 - NJW-RR 1996, 1275; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743; BayObLG, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 3Z BR 371/97 - NJW-RR 1998, 418).
  • OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99

    Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen eines Fehlers des Telefaxempfangsgeräts war übereinstimmend anerkannt, daß ein Rechtsanwalt, der eine gesetzliche Frist bis auf wenige Stunden vor deren Ablauf ausnutzt und an dessen Sorgfaltspflichten deshalb besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, andere noch mögliche und zumutbare Maßnahmen für einen sicheren Zugang des fristwahrenden Schriftsatzes beim zuständigen Gericht zu ergreifen hat, wenn sich herausstellt, daß aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung nicht zustande kommt (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 6.3.1995, NJW 1995 S. 1431; v. 26.6.1996, NJW-RR 1996 S. 1275; BAG, Urt. v. 14.9.l994, NJW 1995 S. 743; VGH Kassel, Beschl. v. 7.11.l995, AuAS 1996 S. 46; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.5.1995 - 12 L 3657/95).
  • LAG München, 03.06.2020 - 10 Sa 135/20

    Mobbing

    Das Berufungsgericht folgt diesen vom BGH in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen für Fälle, in denen eine Telefaxverbindung nicht funktioniert (z. B. BGH, Beschluss vom 26.06.1996, IV ZB 5/96, juris) auch für den Fall des nichtfunktionierenden BeA.
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