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BGH, 15.03.1978 - IV ZB 88/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten bezüglich der Fristversäumung - Verstoß gegen die Sorgaltspflicht bei Nichtbesorgen eines Vertretes für den Fall einer plötzlichen Erkrankung - ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 667
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …
Dementsprechend hat er im Falle einer plötzlich auftretenden, die Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist hindernden Erkrankung dafür Sorge zu tragen, daß ein Vertreter vorhanden ist oder daß sich das Personal an einen solchen wenden kann (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1980, IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 19. März 1978, IV ZB 88/77, VersR 1978, 667; Beschl. v. 24. September 1975, VIII ZB 30/75, VersR 1975, 1149). - BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
Vertretung eines erkrankten Prozessbevollmächtigten
Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).