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   BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73   

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https://dejure.org/1975,2649
BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73 (https://dejure.org/1975,2649)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1975 - IV ZR 112/73 (https://dejure.org/1975,2649)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 (https://dejure.org/1975,2649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Falsche Angabe über den Ankaufpreis - Neupreis - Fahrzeugversicherung - Einschränkung der Leistungsfreiheit des Versicherers - Obliegenheitsverletzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ankaufspreis - Unfallbeschädigtes Fahrzeug - Entschädigung - Aufklärungspflicht - Fahrzeugversicherung - Einschränkung der Leistungsfreiheit - Nachträgliche Obliegenheitsverletzung - Relevanz - Falsche Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3, § 7 V
    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises; Kausalität der Aufklärungspflichtverletzung

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 916
  • VersR 1975, 752
  • DB 1975, 1553
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73
    Zwar finden die Rechtsgrundsätze, die der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit und die Gebote von Treu und Glauben zur Einschränkung der Leistungsfreiheit des Versicherers bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen entwickelt hat (BGHZ 53, 160; weitere Nachweise bei Prölss/Martin VVG 19. Aufl. Anm. 2 D zu § 7 AKB), auch auf die Fahrzeugversicherung Anwendung, Insofern gelten die gleichen Gründe, die Anlaß waren, die Belehrungspflicht des Versicherers nicht auf die Haftpflichtversicherung zu beschränken, sondern sie auch auf die Fahrzeugversicherung auszudehnen (BGH LM VVG § 6 Nr. 44 = VersR 1973, 174).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73
    Zwar finden die Rechtsgrundsätze, die der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit und die Gebote von Treu und Glauben zur Einschränkung der Leistungsfreiheit des Versicherers bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen entwickelt hat (BGHZ 53, 160; weitere Nachweise bei Prölss/Martin VVG 19. Aufl. Anm. 2 D zu § 7 AKB), auch auf die Fahrzeugversicherung Anwendung, Insofern gelten die gleichen Gründe, die Anlaß waren, die Belehrungspflicht des Versicherers nicht auf die Haftpflichtversicherung zu beschränken, sondern sie auch auf die Fahrzeugversicherung auszudehnen (BGH LM VVG § 6 Nr. 44 = VersR 1973, 174).
  • BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in

    Für diese ist jedoch im Rahmen des § 7 V 4 AKB ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 28. Mai 1975 VersR 1975, 752); hieran hat sich durch die jetzt geltende Fassung der AKB (§ 7 V Satz 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG) nichts geändert.
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Kann nicht ausgeschlossen werden, daß die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (vgl. das vorstehend zitierte Senatsurteil sowie die Senatsurteile vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - VersR 1975, 752 unter III und vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92 - VersR 1993, 1351 unter II 3 b).
  • BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08

    Wirksamkeit von AGB-Klauseln zum Entfallen einer einzelvertraglich vereinbarten

    Für diese ist jedoch im Rahmen des § 7 V 4 AKB ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - VersR 1975, 752); hieran hat sich durch die jetzt geltende Fassung der AKB (§ 7 V Satz 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG) nichts geändert.
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Danach kann sich der Versicherer zwar auf die vereinbarte Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß generell ungeeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, oder den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft (Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3), wobei diese Grundsätze auch auf die Fahrzeugversicherung Anwendung finden (Senatsurteile vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 1; vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - bei juris abrufbar, unter III; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 b).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 = VersR 1983, 674, 675 a.E.), die auch für die Fahrzeugversicherung gilt (vgl. BGH Urteil vom 25.8.1975 - IV ZR 112/73 = VersR 1975, 752, 753; Urteil vom 19.5.1976 - IV ZR 83/75 = VersR 1976, 849, 850), der Versicherer sich nur dann auf völlige Leistungsfreiheit berufen kann, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht generell geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, wobei jedenfalls für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist (BGH Urteil vom 13.7.1977 - IV ZR 127/76 = VersR 1977, 1021).
  • OLG Bremen, 10.03.1983 - 2 U 128/82

    Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine Vollkaskoversicherung ;

    Auch bei der Fahrzeugversicherung gelten die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zur Einschränkung der Leistungsfreiheit des Versicherers bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers entwickelt hat (BGH, VersR 1975, 752 und NJW 1973, 365).

    Verneint der Versicherungsnehmer bei der Anmeldung eines Kasko-Schadens in der Schadensmeldung die Frage nach unreparierten und reparierten Vorschäden, so ist zumindest das vorsätzliche Verschweigen von Vorschäden generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernstlich zu gefährden, weil diesem damit ein wichtiger Punkt für die Feststellung der Höhe des Schadens vorenthalten wird und weil die Gefahr, daß dies zu betrügerischen Zwecken geschieht, im Bereich der Fahrzeugversicherung besonders groß ist (vgl. OLG München, VersR 1981, 1170; BGH, VersR 1975, S. 752 und 1976, S. 849 f).

    Mithin handelte es sich hier bei der Höhe des vorsätzlich verschwiegenen Vorschadens nicht um ein "Bagatellvergehen" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1975, 752 und 1976, 849), wenn man die Auswirkungen des verschwiegenen Vorschadens auf die Höhe der Gesamtentschädigung berücksichtigt.

  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    Es bestehen zwar grundsätzlich keine Bedenken, den Verlust des Versicherungsschutzes wegen vorsätzlicher Verletzung der Auskunftspflicht nach § 13 Abs. 2 AFB von den gleichen Voraussetzungen abhängig zu machen, wie sie der Senat zu § 7 V AKB i.d.F. bis 31. Dezember 1974 für die Kraftfahrzeughaftpflicht- und die Fahrzeugversicherung aufgestellt hat (vgl. BGHZ 53, 160; VersR 1970, 337; 1972, 341; 1975, 752).

    Ein solches Verhalten des VN wird regelmäßig die generelle Gefahr in sich bergen, daß das Interesse des Versicherers an objektiver und sachgerechter Abwicklung des Versicherungsfalls in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird (vom Senat ausdrücklich bejaht z.B. in VersR 1975, 752 unter III; VersR 1976, 134, 135 unter II 2 a).

  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Für diese ist jedoch im Rahmen des § 7 V 4 AKB ebenso wie für die Kfz.-Haftpflichtversicherung anerkannt, daß die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urteil vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 = LM § 7 AVB f. KraftfahrVers. Nr. 31 = VersR 1975, 752); hieran hat sich durch die seit 1975 geltende Neufassung der AKB nichts geändert (vgl. Hoegen, Festschrift Hauß, S. 103, 117 f.).
  • OLG München, 15.04.1996 - 30 U 882/95
    Die Relevanzrechtsprechung, ursprünglich nur für die Kraftfahrhaftpflichtversicherung entwickelt, wird vom Bundesgerichtshof inzwischen auch auf andere Versicherungszweige, insbesondere auch die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung, angewendet (BGH VersR 1975, 752 ; 1976, 849; 1984, 228, je m.w.N.).

    Die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht muß generell, nicht nur im Einzelfall, geeignet sein, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, weiterhin muß zusätzlich dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fallen (vgl. BGH VersR 1983, 674, 675 und VersR 1975, 752, 753).

  • OLG Oldenburg, 15.09.2004 - 3 U 43/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

    Dem Kläger kann aber nicht der gleichfalls erforderliche erhebliche Verschuldensvorwurf gemacht werden (vgl. BGH VersR 1970, 241 [242]; VersR 1975, 752 [753]).
  • LG Coburg, 07.02.2007 - 13 O 314/06

    Schadensberichte ehrlich ausfüllen

  • OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01

    Risikoausschluss bei Kfz-Vollkaskoversicherung auf Grund grober Fahrlässigkeit

  • BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81

    Widerlegung des Anscheinsbeweises

  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei

  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74

    Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei

  • OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

  • OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses für Aufbauten eines LKW;

  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 2 O 485/06

    Befreiung des Vollkaskoversicherers von der Leistungspflicht wegen Einreichung

  • LG Berlin, 14.01.2010 - 44 O 64/09
  • LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles

  • OLG Hamm, 11.05.1983 - 20 U 327/82
  • BGH, 07.10.1981 - IVa ZR 145/80

    Verweigerung von Versicherungsschutz aus Kaskoversicherung - Leistungsfreiheit

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