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   BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06   

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BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06 (https://dejure.org/2008,1291)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - IV ZR 119/06 (https://dejure.org/2008,1291)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - IV ZR 119/06 (https://dejure.org/2008,1291)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Umfang einer Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei Anbahnung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung; Nachfrageobliegenheit des Versicherers beim künftigen Versicherungsnehmer i.R. der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachfrageobliegenheit Versicherer

  • Judicialis

    VVG § 16

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16
    Nachfrageobliegenheit des Versicherers infolge von Angaben des Antragstellers über Rückenbeschwerden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16
    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachfrageobliegenheit des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Agent muss bei unklaren Angaben nachfragen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lückenhaftes Ausfüllen des Versicherungsfragebogens durch Vertreter

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Angabepflichten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei konkreten Nachfragen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Angabepflichten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei konkreten Nachfragen -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers: Berufsunfähigkeitsversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachfrageobliegenheit des Versicherers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Nachfrageobliegenheit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei widersprüchlichen Angaben im Versicherungsantrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Nachfrageobliegenheit des VR beiunvollständigen oder unklaren Angaben des VN

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Falle(n) bei Vertragsschluss

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 6.6.2008)

    Berufsunfähigkeitsversicherung Falle(n) bei Vertragsschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 979
  • MDR 2008, 741
  • VersR 2008, 668
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen, wenn dieser bei Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben macht (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871 unter 3 b m.w.N.; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c).

    Denn die dem Versicherer obliegende ordnungsgemäße Risikoprüfung, die die Schaffung klarer Verhältnisse in Bezug auf den Versicherungsvertrag schon vor Vertragsschluss gewährleisten soll und deshalb nicht auf die Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls verschoben werden darf (BGHZ 117, 385, 388; Senatsurteil vom 11. November 1992 aaO), kann aufgrund solcher Angaben nicht erfolgen.

    Füllt - wie hier - ein Versicherungsagent das Antragsformular nach den Angaben des Antragstellers aus, so muss sich der Versicherer die dem Agenten zur Kenntnis gebrachten Umstände als bekannt zurechnen lassen (BGHZ 102, 194 ff.; Senatsurteile vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a; vom 11. November 1992 aaO unter 2).

    Unterlässt der Versicherer eine ihm nach den vorgenannten Grundsätzen obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Senatsurteil vom 11. November 1992 aaO unter 3 b und ständig).

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen, wenn dieser bei Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben macht (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871 unter 3 b m.w.N.; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c).

    Der Senat hat bereits früher hervorgehoben, dass gerade beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rückenschmerzen des Antragstellers ein Anzeichen für eine gefahrerhebliche Erkrankung bilden können, weshalb sich ohne Aufklärung der Ursachen eine ordnungsgemäße Risikoprüfung insoweit nicht durchführen lässt (Senatsurteil vom 2. November 1994 aaO).

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
    Denn die dem Versicherer obliegende ordnungsgemäße Risikoprüfung, die die Schaffung klarer Verhältnisse in Bezug auf den Versicherungsvertrag schon vor Vertragsschluss gewährleisten soll und deshalb nicht auf die Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls verschoben werden darf (BGHZ 117, 385, 388; Senatsurteil vom 11. November 1992 aaO), kann aufgrund solcher Angaben nicht erfolgen.
  • BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04

    Recht des Versicherers zur Arglistanfechtung bei Verletzung der

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
    Feststellungen dazu, dass der Kläger arglistig gehandelt hätte, hat das Berufungsgericht bisher nicht getroffen (vgl. dazu, dass die Verletzung der Nachfrageobliegenheit bei arglistigem Verhalten des Versicherungsnehmers der Ausübung des Rücktrittsrechts und der Arglistanfechtung nicht entgegensteht: Senatsbeschluss vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04 - VersR 2007, 1256).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
    Vielmehr muss, wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, in einem solchen Fall der Versicherer beweisen, dass die im Formular niedergelegten Fragen dem Versicherungsnehmer tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297 unter 1 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
    Füllt - wie hier - ein Versicherungsagent das Antragsformular nach den Angaben des Antragstellers aus, so muss sich der Versicherer die dem Agenten zur Kenntnis gebrachten Umstände als bekannt zurechnen lassen (BGHZ 102, 194 ff.; Senatsurteile vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a; vom 11. November 1992 aaO unter 2).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
    Füllt - wie hier - ein Versicherungsagent das Antragsformular nach den Angaben des Antragstellers aus, so muss sich der Versicherer die dem Agenten zur Kenntnis gebrachten Umstände als bekannt zurechnen lassen (BGHZ 102, 194 ff.; Senatsurteile vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a; vom 11. November 1992 aaO unter 2).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Eine Pflicht des Versicherers, die Richtigkeit sämtlicher bei der Vertragsanbahnung erteilten Auskünfte des Versicherungsnehmers - so sie nicht ersichtlich unklar oder unvollständig sind (vgl. hierzu Senatsurteil vom 5. März 2008 - IV ZR 119/06, VersR 2008, 668 Rn. 10 m.w.N.) - bereits vor Vertragsschluss zu überprüfen, sieht das Gesetz nicht vor.
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen, wenn dieser bei Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben macht (Senatsurteil vom 5. März 2008 - IV ZR 119/06, VersR 2008, 668 Rn. 10 m.w.N.).

    Diese soll die Schaffung klarer Verhältnisse in Bezug auf den Versicherungsvertrag schon vor Vertragsschluss gewährleisten und darf deshalb nicht auf die Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalles verschoben werden (Senatsurteile vom 5. März 2008 aaO; vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91, VersR 1993, 871 unter 3 b m. Anm. Lorenz; vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91, BGHZ 117, 385, 388).

    Unterlässt der Versicherer eine ihm obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Senatsurteile vom 5. März 2008 aaO Rn. 12; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94, VersR 1995, 901 unter 3; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93, VersR 1995, 80 unter II 2 b; vom 11. November 1992 aaO; vom 25. März 1992 aaO).

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 130/09

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Substanziierungslast des

    Dem Versicherer obliegt es in einem solchen Fall darzulegen und gegebenenfalls - im Regelfall durch die Zeugenaussage seines Agenten - zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer diesen auch mündlich unzutreffend unterrichtet hat (Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO Rn. 26; vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 5. März 2008 - IV ZR 119/06, VersR 2008, 668 Rn. 14; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09

    Wohngebäudeversicherung: Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers;

    Unterlässt der Versicherer eine ihm nach den vorgenannten Grundsätzen obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (BGH VersR 1993, 871; BGHZ 117, 385; NJW-RR 2008, 979).
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 20 U 195/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rücktritt des Versicherers vom

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (zuletzt BGH zfs 2008, Seite 332 f.), der sich der Senat anschließt, muss der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen, wenn dieser bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben macht.

    Unterläßt der Versicherer eine ihm obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (BGH zfs 2008, Seite 332 f. und BGH VersR 1993, 871).

  • OLG Hamm, 02.01.2019 - 20 U 145/18

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen

    Gibt der Versicherungsnehmer ersichtlich unvollständige Antworten, trifft den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit (BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 119/06, VersR 2008, 668, juris Rn. 10; vgl. auch Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 30. Aufl. 2018, § 19 Rn. 88).
  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09

    Pflichten des Versicherungsagenten bei erkennbar unrichtiger Beantwortung der

    Hinzukommt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 871; BGH VersR 2008, 668) der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen muss, wenn dieser bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben gemacht hat.
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 174/09

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auch wenn man eine Verletzung der Nachfragepflicht annehmen wollte, hätte die Beklagte dadurch das Recht zur Anfechtung nicht verloren (vgl. BGH, VersR 2007, 1256 und VersR 2008, 668).
  • OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08

    Obliegenheit zur Nachfrage durch den Agenten bei Abschluss eines

    Führen die Angaben der Antragstellerin dem Agenten vor Augen, dass Ersterer seiner Anzeigeobliegenheit noch nicht vollständig genügt hat, so geht es zu Lasten des Versicherers, wenn der Agent nicht für die nach Sachlage gebotene Rückfrage sorgt (Bundesgerichtshof r+s 2008, S. 249).
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