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   BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96   

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https://dejure.org/1997,947
BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96 (https://dejure.org/1997,947)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1997 - IV ZR 12/96 (https://dejure.org/1997,947)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - IV ZR 12/96 (https://dejure.org/1997,947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 141
    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 663
  • MDR 1997, 546
  • NZV 1997, 305
  • VersR 1997, 691
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 02.05.1990 - 8 U 61/89
    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Das Berufungsgericht meint aber unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (r+s 1990, 329), der Nachweis des äußeren Bildes könne auch mit sogenannten "Rahmentatsachen" geführt werden, die mittelbar einen Schluß auf das Abstellen und Abhandenkommen des Fahrzeuges zulassen.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Dieses Mindestmaß ist in der Regel dann erfüllt, wenn bewiesen wird, daß das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt, dort aber später nicht mehr vorgefunden worden ist (BGHZ 130, 1, 3).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94

    Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Dagegen gibt die Revisionsbegründung dem Senat keinen Anlaß, von seinen Ausführungen in dem Urteil vom 21. Februar 1996 (IV ZR 321/94 - VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = r+s 1996, 167) zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls abzuweichen.
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    b) Das vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Celle hat der Senat aufgehoben (Senatsurteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 = r+s 1991, 221 = VVGE § 12 AKB Nr. 18).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Senats aber immer, daß der Versicherungsnehmer glaubwürdig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94 - VersR 1996, 575, zur Veröffentlichung in BGHZ 132, 79 bestimmt, unter 2).
  • OLG Hamm, 03.02.1988 - 20 U 144/87

    Versicherungsfall; Kfz-Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Nachweis

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Nach diesem Senatsurteil und auch nach dem vom Berufungsgericht weiter zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1989, 616) erbringen "Rahmentatsachen" noch nicht den Beweis für das äußere Bild.
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Das Berufungsgericht hat mit einer unzureichenden Begründung angenommen, der Kläger habe den ihm obliegenden Beweis für das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung erbracht, also für ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (BGHZ 123, 217, 220).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94

    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Der vorliegende Fall ist darum im Ergebnis ähnlich zu beurteilen wie der, in dem die Freundin des Versicherungsnehmers lediglich bekunden konnte, gemeinsam mit diesem das Fahrzeug abgestellt zu haben und 12 Tage später von ihm telefonisch über den Diebstahl unterrichtet worden zu sein: Entscheidend ist hier wie dort die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers (Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b aa).
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