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   BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06   

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https://dejure.org/2007,5322
BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,5322)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2007 - IV ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,5322)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2007 - IV ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,5322)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit aus zwei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit; Nachweis der Berufsunfähigkeit; Angaben zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit beim ...

  • Judicialis

    LBG § 54; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 4; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 21

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; VVG § 16; VVG § 21
    Zulässige Anknüpfung der Berufsunfähigkeit eines einem Versorgungswerk angehörigen Beamten an die Vorlage eines Rentenbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1 § 4
    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 979
  • VersR 2007, 821
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Er ist nicht dazu aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen; vielmehr hat er die Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (Senatsurteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb; vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 2 a).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Der Beklagten hätte es freigestanden, auf die übrigen Angaben der Klägerin hin zur Wahrung der eigenen Interessen bei Schließung des Vertrages in eine nähere Risikoprüfung einzutreten; gegebenenfalls hätte alsbald bei der Klägerin nachgefragt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94 - VersR 1995, 901 unter 3).
  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 220/00

    Inanspruchnahme der Beamtenklausel in der BUZ durch einen Soldaten

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Es ging dabei nur um die Erfragung ihrer Berufsstellung als Teil der erbetenen Angaben zur "zu versichernden Person", ohne dass diese Angabe auf eine bestimmte Ausgestaltung des Leistungsversprechens der Beklagten gerichtet war (vgl. Senatsurteil vom 26. September 2001 - IV ZR 220/00 - VersR 2001, 1502 unter II 2 b und III 1).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne handelt es sich jedoch um einen eigenständigen Rechtsbegriff, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 a; vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95 - VersR 1996, 959 unter II 1 und 2 a).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Ein Recht der Beklagten zum Rücktritt scheitert aber daran, dass die Anzeige ohne Verschulden der Klägerin unterblieben ist (§ 16 Abs. 3 VVG; vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1994 - IV ZR 151/93 - VersR 1994, 1457 unter 3 c).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Er ist nicht dazu aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen; vielmehr hat er die Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (Senatsurteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb; vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 2 a).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Die Frage wird noch nicht einmal dahin eingegrenzt, ob es eine Untersuchung aus Anlass einer gesundheitlichen Störung gewesen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 1 b bb); abgesehen davon sollte das Gutachten aus dem Jahre 1994 gerade dazu dienen, eine vom Dienstherrn behauptete gesundheitliche Störung (Depression) abzuklären.
  • BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94

    Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Der Beklagten hätte es freigestanden, auf die übrigen Angaben der Klägerin hin zur Wahrung der eigenen Interessen bei Schließung des Vertrages in eine nähere Risikoprüfung einzutreten; gegebenenfalls hätte alsbald bei der Klägerin nachgefragt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94 - VersR 1995, 901 unter 3).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89

    Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Vielmehr wurde sie in ihrem Standpunkt bestätigt, nicht (mehr) an einer Depression und auch an keiner anderen psychischen Erkrankung zu leiden (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 181/89 - VersR 1990, 1382 unter 2).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegen eine private

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06
    Bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne handelt es sich jedoch um einen eigenständigen Rechtsbegriff, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 a; vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95 - VersR 1996, 959 unter II 1 und 2 a).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Demgemäß liegt keine versicherte Berufsunfähigkeit vor, wenn die weitere Berufsausübung aus anderen - rechtlichen oder tatsächlichen - Gründen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821; Senat, Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 96; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 77; Mertens, in: HK-VVG 3. Aufl., § 172 Rn. 45).
  • OLG Schleswig, 08.01.2024 - 16 U 107/22

    Anzeigeobliegenheit § 19 Abs. 1 VVG: Wann droht Rücktritt?

    Während die objektive Verletzung der Anzeigepflicht nur die Kenntnis des Umstandes verlangt, nicht auch die seiner Gefahrrelevanz (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, juris Rn. 18), müssen sich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch auf die Gefahrerheblichkeit der Umstände erstrecken (Bruck/Möller-Rolfs, VVG, § 19 Rn. 105 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14

    Feststellung der Berufsunfähigkeit einer als hauptamtlich Beschäftigte eines

    Auch bestehen zwischen der vom Sachverständigen Dr. C4 zu beantwortenden Frage nach der Einschränkung der Dienstfähigkeit der Klägerin aus medizinischer Sicht und der in dem vorliegenden Rechtsstreit zu entscheidenden Frage nach der Berufsunfähigkeit der Klägerin Überschneidungen, auch wenn sich der beamtenrechtliche Begriff der Dienstunfähigkeit und der Begriff der Berufsunfähigkeit der privatrechtlichen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht decken (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Allein Zweifel an der "rechtlichen Unmöglichkeit", den bisherigen Beruf weiterhin auszuüben - hier durch die fehlende Fahrtauglichkeit -, genügen für die Annahme einer Berufsunfähigkeit nicht (vgl. zur Unmöglichkeit wegen Eintritt in den Ruhestand BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 16.12.2021 - 20 U 316/21

    Feststellung des Fortbestands einer Krankentagegeldversicherung Fragen nach

    Er ist nicht dazu aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen; vielmehr hat er die Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (BGH, Urteile vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821 Rn. 18; vom 19. März 2003 - IV ZR 67/02, r+s 2003, 336 unter II 1; jeweils mwN).
  • KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug

    Diese Auslegung legt auch der Bundesgerichtshof (VersR 2007, 821 - 824, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 25 und 28) zugrunde, wenn er feststellt, dass es sich bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne um einen eigenständigen Rechtsbegriff handelt, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden darf.
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2008 - 23 O 32/07
    Allein aus dem Umstand, dass bei Antragstellung eine Tätigkeit angegeben wird, für die Tauglichkeitsbestimmungen eines Arbeitgebers gelten, folgt keine Einbeziehung dieser Bestimmungen in das Vertragsverhältnis (vgl. BGH VersR 2007, 821).
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