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   BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59   

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https://dejure.org/1959,248
BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59 (https://dejure.org/1959,248)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1959 - IV ZR 145/59 (https://dejure.org/1959,248)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59 (https://dejure.org/1959,248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 384
  • NJW 1960, 765
  • MDR 1960, 291
  • FamRZ 1960, 130
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Dieser Begriff bringt vielmehr zum Ausdruck, daß das gerichtliche Verfahren in Zusammenhang stehen muß mit den aus der Ehe erwachsenen persönlichen oder wirtschaftlichen Bindungen und Beziehungen (BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f).
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Um eine solche Angelegenheit handelt es sich allerdings bei der hier beabsichtigten Klage auf Kindesunterhalt (vgl. BGH vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59 - FamRZ 1960, 130).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 31, 384; 41, 184) ist die Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen nicht maßgeblich.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 31, 384; Urteil vom 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02 - NJW 2003, 2910, 2912) ausgeführt, dass zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten i.S. des § 1360 a Abs. 4 BGB diejenigen auf vermögenswerte Leistungen gerichteten Ansprüche gehören, die ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben.

  • BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04

    Prozesskostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Prozesskostenvorschussanspruch gegen

    "Persönliche Angelegenheiten" sind insbesondere Ansprüche auf vermögenswerte Leistungen, die entweder ihre Wurzel in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben (BGH 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59 - BGHZ 31, 384) oder wenn der Rechtsfall eine genügend enge Verbindung zur Person des betreffenden Ehegatten hat.
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2023 - 12 Ta 960/23

    Prozesskostenvorschuss - Arbeitsentgelt - keine persönliche Angelegenheit

    (3) Zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten im Sinne des § 1360 a Abs. 4 Satz 1 BGB gehören insbesondere diejenigen auf vermögenswerte Leistungen gerichteten Ansprüche, die ihre Wurzel in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben (BGH, 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59, juris Rn 18).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 8/18

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit einer

    (1) Dass auch eine vermögensrechtliche Streitigkeit eine persönliche Angelegenheit betreffen kann, ist in Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - XII ZB 46/09, NJW 2010, 372 Rn. 6; Urteile vom 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63, BGHZ 41, 104, 110 f., juris Rn. 38; vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59, BGHZ 31, 384, 386, juris Rn. 17; KG, NJW-RR 2018, 712 Rn. 8; OLG Celle, FamRZ 2015, 1420, 1421; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 1689) und Literatur (vgl. nur Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 6. Aufl., § 21 Rn. 39; Rauscher, Familienrecht, 2. Aufl., Rn. 314a; FamR-Komm/Klein, Marion, 6. Aufl., § 1360a Rn. 54 f.; BeckOGK/Preisner, BGB, Stand 1. August 2019, § 1360a Rn. 251; MüKoBGB/Weber-Monecke, 7. Aufl., § 1360a Rn. 26; Staudinger/Voppel, BGB, 2018, § 1360a Rn. 67) allgemein anerkannt.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen die zweite Ehefrau für eine

    In dem gemeinsamen Einsatz der Ehegatten für die Sicherung dieser Existenz, wie er nach den Gegebenheiten der jeweiligen Ehe geboten sei, könne die persönliche Verbundenheit der Ehegatten zu einem wesentlichen Teil ihren Inhalt und ihre Gestaltung finden (BGHZ 31, 384, 386).

    Ohne dass dies im Beschluss vom 24. Juli 2003 deutlich wird, greift der Bundesgerichtshof der Sache nach auf die Entscheidungen BGHZ 31, 384 und BGHZ 41, 104, 109 insoweit zurück, als er eine persönliche Angelegenheit nicht schon deshalb annimmt, weil das Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ein Verfahren ist, welches die wirtschaftliche und soziale Stellung des berechtigten Ehegatten in entscheidendem Maße beeinflusst, einen in den genannten Entscheidungen bereits verworfenen Gesichtspunkt.

  • KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18

    Gewährung von PKH - Prozesskostenvorschuss für ein minderjähriges Kindes:

    Die im Zivilprozessrecht geltenden Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen ist hier nicht maßgeblich (BGH IV ZR 145/59, Juris Rnr. 17).

    Die Angelegenheit muss somit neben dem persönlichen Gewicht für den Unterhaltsberechtigten auch eine genügend enge Verbindung zur Person des Unterhaltsverpflichteten aufzeigen (vgl. insoweit für Ehegatten: BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f; OLG Köln, Beschluss vom 26. April 1989 - 2 W 60/89 -, Rn. 3, juris).

  • OLG Celle, 23.01.2008 - 17 UF 190/07

    Voraussetzungen und Umfang der Prozesskostenvorschusspflicht des neuen Ehegatten

    Zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten im Sinne von § 1360a Abs. 4 BGB gehören danach insbesondere diejenigen, auf vermögenswerte Leistungen gerichteten Ansprüche, die ihre Wurzel in der ehelichen Lebensgemeinschaft haben, weil die eheliche Lebensgemeinschaft auch deren wirtschaftliche Existenz umgreife (BGHZ 31, 384, 386; BGHZ 41, 104, 110 f.; BGHZ 156, 92,.

    Schon diese engen persönlich-ehelichen Beziehungen, auf denen der Unterhaltsanspruch beruht, verleiht den Streitigkeiten über die Zahlung von Unterhalt an einen geschiedenen Ehegatten gegenüber sonstigen, auf rein vertraglicher Grundlage ausgetragenen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen einen besonderen Charakter, der ihn zu einer persönlichen Angelegenheit des unterhaltspflichtigen Ehegatten erhebt (vgl. auch BGHZ 31, 384, 387); nichts anderes gilt im Übrigen auch für die auf dem Verwandtschaftsverhältnis beruhende Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt.

  • OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23

    Verfahrenskostenvorschuss; Vermögensverwertung; Bedürftigkeit;

  • OLG Frankfurt, 26.01.1983 - 17 W 60/82

    Zur "persönlichen Angelegenheit"

  • OLG Frankfurt, 09.03.1982 - 3 UF 233/81

    Prozesskostenvorschuss für "persönliche Angelegenheit"

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei persönlicher Angelegenheit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2015 - L 13 SB 259/14

    Prozesskostenhilfe - Prozesskostenvorschuss - Ehegatten

  • LG Koblenz, 18.12.2008 - 2 T 834/08

    Stundung der Kosten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Pflicht eines

  • LG Gera, 22.11.2004 - 5 T 556/04

    Begriff der vermögensrechtlichen Streitigkeit; Verpflichtung eines Ehegatten zum

  • OLG Köln, 26.04.1989 - 2 W 60/89

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Ehegatten zur Leistung eines

  • OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
  • OLG Hamm, 16.01.1981 - 2 WF 14/81

    Verpflichtung eines geschiedenen Ehegattens auf Zahlung eines

  • OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 515/85

    Anspruch auf Rechtskostenvorschuss nach § 1360a bei einer Zugewinnausgleichklage;

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