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   BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93   

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https://dejure.org/1994,877
BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93 (https://dejure.org/1994,877)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1994 - IV ZR 201/93 (https://dejure.org/1994,877)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1994 - IV ZR 201/93 (https://dejure.org/1994,877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Risikoprüfung des Versicherers - Obliegenheit hinsichtlich eigener Interessen - Unterlassung der Risikoprüfung - Verlust der Rücktrittsberechtigung - Berufsunfähigkeitsversicherung - Rückenschmerzen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG §§ 16 ff.
    Umfang und Bedeutung der Risikoprüfungsobliegenheit des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 16 ff.
    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 401
  • NJW-RR 1995, 860 (Ls.)
  • MDR 1995, 266
  • VersR 1995, 80
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93
    Nur davon und nicht von einer Risikoprüfungspflicht hat der Senat in seiner Entscheidung vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 - gesprochen, die teilweise auf heftigen Widerspruch (Dreher in JZ 1992, 925ff. [BGH 25.03.1992 - IV ZR 55/91] und Lorenz in VersR 1993, 513ff.) gestoßen ist.
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93
    Er hat weiter ausgesprochen, daß das Unterlassen der Risikoprüfung nicht nur, wie in den Entscheidungen in BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88] und vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a - allein angesprochen, zu einer Versäumung der Rücktrittsfrist führt, sondern dem Versicherer schon die Rücktrittsberechtigung nimmt.
  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93
    Er hat weiter ausgesprochen, daß das Unterlassen der Risikoprüfung nicht nur, wie in den Entscheidungen in BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88] und vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a - allein angesprochen, zu einer Versäumung der Rücktrittsfrist führt, sondern dem Versicherer schon die Rücktrittsberechtigung nimmt.
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Unterlässt der Versicherer eine ihm obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Senatsurteile vom 5. März 2008 aaO Rn. 12; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94, VersR 1995, 901 unter 3; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93, VersR 1995, 80 unter II 2 b; vom 11. November 1992 aaO; vom 25. März 1992 aaO).
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen, wenn dieser bei Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben macht (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871 unter 3 b m.w.N.; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c).

    Der Senat hat bereits früher hervorgehoben, dass gerade beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rückenschmerzen des Antragstellers ein Anzeichen für eine gefahrerhebliche Erkrankung bilden können, weshalb sich ohne Aufklärung der Ursachen eine ordnungsgemäße Risikoprüfung insoweit nicht durchführen lässt (Senatsurteil vom 2. November 1994 aaO).

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Denn die von der Revision insoweit befürwortete Gleichstellung mit der Verletzung der Risikoprüfungsobliegenheit des Versicherers im Rahmen des Vertragsschlusses (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80) kommt nicht in Betracht.
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Ein hierauf gestütztes Rücktrittsrecht scheitert jedenfalls an einem Verstoß der Beklagten gegen ihre Nachfrageobliegenheit (BGH, Urt. v. 02.11.1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80).

    Tut er das nicht, kann er, nachdem er bei der Schließung des Vertrags die Klärung erkennbar unzulänglicher Angaben seines künftigen Vertragspartners zurückgestellt hat, nicht den Eintritt des Versicherungsfalls zum Anlass für einen leistungsbefreienden Rücktritt nehmen (BGH, Urt. v. 02.11.1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 [81]).

  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Folglich ist ihr schon aufgrund fehlender Risikoprüfung ein Rücktritts- und Leistungsverweigerungsrecht versagt (so zuletzt Senatsurteil vom 2.11.1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Der Beklagten hätte es freigestanden, auf die übrigen Angaben der Klägerin hin zur Wahrung der eigenen Interessen bei Schließung des Vertrages in eine nähere Risikoprüfung einzutreten; gegebenenfalls hätte alsbald bei der Klägerin nachgefragt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94 - VersR 1995, 901 unter 3).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Unterlässt der Versicherer in solchen ergänzende Rückfragen oder Nachforschungen, so darf er sich nicht nach Eintritt des Versicherungsfalls auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit berufen (vgl.u.a. BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; BGH VersR 1995, 80; Senat, st.Rspr., zuletzt Urt.v. 1.12.2004 - 5 U 244/02 - VersR 2005, 533).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    In diesem Fall wird es dem Versicherer - nach dem zunächst für das Rücktrittsrecht entwickelten Institut der Nachfrageobliegenheit - nach Treu und Glauben versagt, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Hinblick auf die unklaren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsinteressenten auf sein Rücktrittsrecht zu berufen; er darf seinen Rücktritt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) also nicht auf solche Umstände stützen, die er bei einer gebotenen Nachfrage erfahren hätte (vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; Urt. v. 02.11.1994, IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; Senat, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 01.12.2004 - 5 U 244/02- VersR 2005, 533 ff.).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

    Es ist dies eine Obliegenheit des jeweiligen Versicherers (BGH VersR 95, 80), die seinen eigenen Interessen dient.

    Dies ist aber der maßgebliche Zeitpunkt für eine ordnungsgemäße Risikoprüfung (BGH VersR 95, 80).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2009 - 3 U 286/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen

    Wenn sie ungeachtet dessen einen klärenden Hinweis oder eine klärende Nachfrage unterließ, kann sie sich in dieser Hinsicht nicht auf ihr gesetzliches Rücktritts- oder Anfechtungsrecht berufen (BGH VersR 1995, 80).
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04

    Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 47/99

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz - arglistige Täuschung durch

  • OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04

    Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeitsschutz:

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

  • LG Bonn, 02.12.2003 - 18 O 271/03

    Baurecht - Bindungswirkung einer Statiker-Honorarrechnung

  • OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 7 U 124/10

    Berufungsunfähigkeitsversicherung: berechtigte Kündigung wegen

  • BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94

    Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des

  • KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05

    Berechnung eines Architektenhonoraranspruchs: Umfang und Inhalt eines

  • OLG Düsseldorf, 09.06.1998 - 4 U 141/97

    Widerlegung der Vermutung der Unfreiwilligkeit des Unfallereignisses

  • OLG Köln, 18.12.1995 - 5 U 151/95

    Anforderungen an einen wirksamen Rücktritt eines zwischen den Parteien

  • OLG Koblenz, 29.11.1996 - 10 U 568/96

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ;

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