Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1532
BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07 (https://dejure.org/2009,1532)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2009 - IV ZR 224/07 (https://dejure.org/2009,1532)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07 (https://dejure.org/2009,1532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer Unfallversicherung durch Erhebung einer Leistungsklage nur im Umfang des bezifferten Antrags; Verpflichtung des Klägers zur Bestimmung des Streitgegenstands einer Leistungsklage durch einen zu ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2; ; BGB § 204 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 1; ; AUB 94 § 11 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Erhebung einer Leistungsklage hemmt die Verjährung des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung nur im Umfang des bezifferten Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer Unfallversicherung durch Erhebung einer Leistungsklage nur im Umfang des bezifferten Antrags; Verpflichtung des Klägers zur Bestimmung des Streitgegenstands einer Leistungsklage durch einen zu ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung in der Unfallversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Leistungsklage hemmt die Verjährung nur im Umfang des bezifferten Antrags

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1950
  • MDR 2009, 672
  • MDR 2009, 750
  • NZV 2009, 386
  • NJ 2009, 295
  • VersR 2009, 772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. § 209 Abs. 1 BGB a.F.) als auch für den Umfang der Rechtskraft der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird; die Grenzen einer Hemmung der Verjährung sind grundsätzlich mit denen der Rechtskraft kongruent (vgl. BGHZ 132, 240, 243 ; 151, 1, 2 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - FamRZ 2008, 675 Tz. 15 ff.).

    Ein Kläger, der - mit Absicht oder unbewusst - nur einen Teilbetrag eingeklagt hat, kann nachträglich Mehrforderungen geltend machen, auch wenn er sie sich nicht vorbehalten hat; er muss es jedoch hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig beurteilt wird (BGHZ 151, 1, 3) .

    Von diesen Grundsätzen sind in der Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen worden (vgl. BGHZ 151, 1, 3 f. ; BGH, Urteile vom 9. Januar 2008 a.a.O. Tz. 16; vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 unter I 2 a).

    Allein die Ungewissheit des Ausgangs einer Beweisaufnahme rechtfertigt es indessen nicht, die Verpflichtung des Klägers zu lockern, den Streitgegenstand einer Leistungsklage gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch einen zu beziffernden Klageantrag zu bestimmen (vgl. BGHZ 151, 1, 4 f.) .

    Dass ein Kläger die Höhe seiner Forderung nicht überschaut und den Ausgang einer sachverständigen Begutachtung nicht sicher einschätzen kann, geht grundsätzlich zu seinen Lasten (BGHZ 151, 1, 4 f. ; Staudinger/Peters, BGB [2004] § 204 Rdn. 18; MünchKomm-BGB/Grothe, 5. Aufl. § 204 Rdn. 15; a.A. Zeuner, JR 2003, 247 ; Meyer, NJW 2002, 3067, 3068).

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06

    Verjährung des Restanspruchs bei Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. § 209 Abs. 1 BGB a.F.) als auch für den Umfang der Rechtskraft der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird; die Grenzen einer Hemmung der Verjährung sind grundsätzlich mit denen der Rechtskraft kongruent (vgl. BGHZ 132, 240, 243 ; 151, 1, 2 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - FamRZ 2008, 675 Tz. 15 ff.).

    Von diesen Grundsätzen sind in der Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen worden (vgl. BGHZ 151, 1, 3 f. ; BGH, Urteile vom 9. Januar 2008 a.a.O. Tz. 16; vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 unter I 2 a).

    Wollte man anders entscheiden, würde dem Gläubiger einer Forderung die Möglichkeit eröffnet, die mit der Verjährung bezweckte Rechtssicherheit für den Schuldner und den damit angestrebten Rechtsfrieden durch Erhebung einer kostengünstigen Klage über einen geringen Anspruchsteil zu unterlaufen, ohne damit zugleich eigene Risiken für die künftige rechtliche Realisierbarkeit eines weitergehenden Anspruchs in Kauf zu nehmen; das kann nicht richtig sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 a.a.O. Tz. 18).

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Dies gilt jedenfalls für Leistungsansprüche wie die hier geltend gemachte Forderung auf Erfüllung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Invaliditätsentschädigung gemäß § 7 AUB 94. Dafür hat der Kläger nicht nur unfallbedingte Invalidität, sondern auch deren Ausmaß zu beweisen (vgl. Senatsurteile vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 - VersR 2004, 1449 unter 3; vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00 - VersR 2001, 1547 unter II 1).
  • OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05

    Verjährung eines Leisutnganspruchs gegen den Versicherer nach Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Die Anwendung der vom Senat zur Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. entwickelten Grundsätze, wonach eine Teilklage diese Frist auch bezüglich des gesamten, weitergehenden Anspruchs wahrt, kommt für die hier zu entscheidende Frage einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (Senatsurteil vom 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 2 b; a.A. OLG Nürnberg VersR 2003, 846, 848 ; dagegen mit Recht schon OLG Hamm VersR 2006, 1527).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 130/00

    Einhaltung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Die Anwendung der vom Senat zur Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. entwickelten Grundsätze, wonach eine Teilklage diese Frist auch bezüglich des gesamten, weitergehenden Anspruchs wahrt, kommt für die hier zu entscheidende Frage einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (Senatsurteil vom 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 2 b; a.A. OLG Nürnberg VersR 2003, 846, 848 ; dagegen mit Recht schon OLG Hamm VersR 2006, 1527).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2002 - 8 U 2788/01

    Unfallversicherung: Rechtzeitige Geltendmachung eines gesundheitlichen

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Die Anwendung der vom Senat zur Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. entwickelten Grundsätze, wonach eine Teilklage diese Frist auch bezüglich des gesamten, weitergehenden Anspruchs wahrt, kommt für die hier zu entscheidende Frage einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (Senatsurteil vom 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 2 b; a.A. OLG Nürnberg VersR 2003, 846, 848 ; dagegen mit Recht schon OLG Hamm VersR 2006, 1527).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Von diesen Grundsätzen sind in der Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen worden (vgl. BGHZ 151, 1, 3 f. ; BGH, Urteile vom 9. Januar 2008 a.a.O. Tz. 16; vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 unter I 2 a).
  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Ähnlich soll es liegen, wenn bei einem auf die volle Höhe gerichteten Schadensersatzanspruch sich nach Klageerhebung infolge einer Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse die für die Wertermittlung maßgeblichen Faktoren ändern; dann könne dem Kläger das Risiko einer unzutreffenden Zukunftsprognose abgenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 1984 - VI ZR 232/82 - VersR 1984, 868 unter II 2 b bb; vom 19. Februar 1982 - V ZR 251/80 - NJW 1982, 1809 unter 2).
  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. § 209 Abs. 1 BGB a.F.) als auch für den Umfang der Rechtskraft der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird; die Grenzen einer Hemmung der Verjährung sind grundsätzlich mit denen der Rechtskraft kongruent (vgl. BGHZ 132, 240, 243 ; 151, 1, 2 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - FamRZ 2008, 675 Tz. 15 ff.).
  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07
    Dies gilt auch, wenn für die Beteiligten nicht erkennbar war, dass nur ein Teil eingeklagt wurde (vgl. BGHZ 135, 178, 181) .
  • RG, 25.04.1921 - VI 94/21

    Verjährung nach § 852 BGB

  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 251/80

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung als auch für den Umfang der Rechtskraft der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGH Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07 - NJW 2009, 1950, 1951 Tz. 12; siehe auch BGHZ 132, 240, 243; BGH Urteil vom 8. Mai 2007 - XI ZR 278/06 - NJW 2007, 2560, 2561).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2017 - 8 U 233/16

    Neubeginn der Verjährung im Falle eines Anerkenntnisses, das den Anspruch in

    Wird nur ein Teil eines einheitlichen Anspruchs eingeklagt, wird nämlich die Verjährung auch nur insoweit gehemmt und die Rechtskraft beschränkt sich auf den eingeklagten Teilbetrag (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.03.2009 - IV ZR 224/07, NJW 2009, 1950, 1951 f.; Urteil vom 23.06.2015 - II ZR 166/14, NJW 2015, 3040, 3041; Senat, Urteil vom 11.12.2015 - 8 U 279/12, juris).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

    Allerdings wird die Verjährung bei einer Teilklage nur für die damit verfolgten Ansprüche gehemmt (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1976 - VII ZR 35/75, BGHZ 66, 142, 148; Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07, NJW 2009, 386 Rn. 12).
  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Maßgebend ist der prozessuale Anspruch und damit der Streitgegenstand, wie er durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07, NJW 2009, 1950 Rn. 12; BGH, Urteil vom 8. Mai 2007 - XI ZR 278/06, NJW 2007, 2560 Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 161/10

    Regressklage gegen Rechtsanwalt: Umfang der Hemmung der Verjährung bei Erhebung

    Fallkonstellationen, wie sie das Landgericht mit Rücksicht auf weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 11.03.2009, IV ZR 224/07; Urt. v. 18.03.1976, VII ZR 35/75) im Auge gehabt habe, lägen hier nicht vor.

    Der Bundesgerichtshof betont in zahlreichen Entscheidungen den Gleichlauf von Verjährungshemmung, Streitgegenstand und materieller Rechtskraft (vgl. etwa BGHZ 132, S. 240; 151, S. 1; BGH, MDR 2008, S. 509; NJW 2009, S. 1950).

    Andererseits muss er es hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig beurteilt wird, unabhängig davon, ob die Nachforderung noch im Ausgangsverfahren (so im Fall BGHZ 151, S. 1) oder in einem Folgerechtsstreit (so etwa in den Fällen BGH, JuS 1987, S. 67 und NJW 2009, S. 1950) geltend gemacht wird.

    Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich davon aus, dass, wenn ein Kläger die Höhe seiner Forderung nicht überschaut und den Ausgang einer Begutachtung nicht einschätzen kann, sich dies grundsätzlich zu Lasten des Anspruchstellers auswirkt (BGHZ 151, S. 1; BGH, NJW 2009, S. 1950; s. auch Peters in Staudinger, BGB [2004], § 204 Rn. 18; kritisch dazu Meyer, NJW 2002, S. 3067).

    Dies gilt selbst dann, wenn deutlich ist, dass der Kläger den ihm dem Grunde nach zustehenden Anspruch mit der im Klageantrag vorgenommenen Bezifferung in voller Höhe geltend machen will (BGH, NJW 2009, S. 1950).

    Ferner nennt der Bundesgerichtshof als "Ausnahme" von den in Rede stehenden Grundsätzen Klagen, die auf Ansprüche gerichtet sind, "deren Höhe sich nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB richtet" (so BGH, NJW 2009, S. 1950).

    Ähnlich hat es der Bundesgerichtshof im Falle einer Enteignungsentschädigung ausgesprochen (BGHZ 34, S. 337), anders aber etwa bei einem auf Erfüllung eines Versicherungsvertrages gerichteten Leistungsanspruch (BGH, NJW 2009, S. 1950).

  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11

    Ansprüche auf Zahlung von Werklohn für die Ausführung von Aufträgen auf dem

    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 1950, Tz. 12 und 14 mwN.) ist sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung als auch für den Umfang der Rechtskraft der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird; die Grenzen einer Hemmung der Verjährung sind grundsätzlich mit denen der Rechtskraft kongruent.
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Wird nur ein Teil eines einheitlichen Anspruchs eingeklagt, so wird die Verjährung auch nur insoweit gehemmt, und die Rechtskraft beschränkt sich auf den eingeklagten Teilbetrag (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07, NJW 2009, 1950 Rn. 12 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2018 - 22 U 83/17

    Wie lange muss die Frist zur Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit bemessen sein?

    Eine offene bzw. verdeckte Teilklage hemmt die Verjährung grundsätzlich nur in Höhe des jeweils eingeklagten Betrages (BGH, Urteil vom 11.03.2009, IV ZR 224/07, NJW 2009, 1950, dort Rn 14).

    Dass der Kläger die Höhe seiner Forderung nicht überschaut und den Ausgang einer sachverständigen Begutachtung nicht sicher einschätzen kann, geht grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 11.03.2009, a.a.O.; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 133 mwN).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2014 - 2 U 245/12

    Zulässige Wertsicherungsklauseln im Pachtvertrag

    Die Erhebung einer Teilforderung unterbricht die Verjährung nur in geltend gemachter Höhe (BGH Urt. v. 11.3.2009, IV ZR 224/07, Rn. 16 zitiert nach Juris; BGH Urt. v. 9.1.2008, XII ZR 33/06, Rn. 13 ff. zitiert nach Juris; für § 852 BGB a.F.: BGH Urt. v. 2.5.2002, III ZR 135/01, Rn. 5 ff. zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Ein Kläger, der - mit Absicht oder unbewusst - nur einen Teilbetrag eingeklagt hat, kann nachträglich Mehrforderungen geltend machen, auch wenn er sie sich nicht vorbehalten hat; er muss es jedoch hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig beurteilt wird (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07 - NJW 2009, 1950, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - NJW-RR 2008, 521, juris Rn. 15 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 161/10 - juris Rn. 22, und nachfolgend BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZA 33/11 - juris Rn. 2).

    (1) So rechtfertigt es - anders als etwa im Falle einer unbezifferten Schmerzensgeldklage (BGH, Urteil vom 13. Mai 1974 - III ZR 35/72 - NJW 1974, 1551, juris Rn. 59 ff.), einer Feststellungsklage, einer Vorschussklage (s.o.), einer Schadensersatzklage gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB auf eine zur Naturalrestitution erforderlichen Geldleistung (BGH, Urteil vom 9. Januar 2008, a.a.O., juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O., juris Rn. 13) oder einer nachträglichen Erhöhung des Klageantrages zum Zwecke der Anpassung an eine Veränderung des Preisgefüges oder eine fortschreitende Schadensentwicklung ohne Veränderung des Streitgegenstandes (BGH, Urteil vom 26. Juni 1984 - VI ZR 232/82 - MDR 1985, 132, juris Rn. 23) - allein die Ungewissheit oder Unsicherheit des Klägers im Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. der Anspruchsbegründung, wie hoch sein Schaden letztlich sein wird, nicht, seine Verpflichtung zu lockern, den Streitgegenstand einer Leistungsklage gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch einen zu beziffernden Klageantrag zu bestimmen.

    Dass ein Kläger die Höhe seiner Forderung nicht überschaut und den Ausgang einer sachverständigen Begutachtung nicht sicher einschätzen kann, geht grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O., juris Rn. 14).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2015 - 8 U 279/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Hemmung der Verjährung durch Klage in

  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 11 EK 6/21

    Familiengerichtliches Verfahren; Kindschaftssache; unangemessene Dauer;

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16

    Verzinsung eines gerichtlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruchs

  • OLG Hamm, 11.10.2011 - 28 U 78/11

    Verjährung anwaltlicher Honoraransprüche; Hemmung der Verjährung der gesetzlichen

  • LAG Hessen, 20.11.2015 - 10 Sa 1131/13

    Werden Arbeitnehmer in einem nicht unerheblichen Umfang auch zu Arbeiten in der

  • BGH, 11.02.2020 - VIII ZR 193/19

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Vereitelung einer

  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11

    Anforderungen an die Darlegung des Klagegegenstandes in einer der Hemmung der

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 9a U 12/14

    Bankenhaftung bei Kapitalablageberatung: Anleger- und anlagegerechte Beratung bei

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11

    Verjährungshemmung: Selbstständige Beurteilung nachgeschobener Mehrforderungen

  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09

    Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden

  • OLG Naumburg, 06.09.2012 - 1 U 40/12

    Architektenhonoraranspruch: Verjährung bei falsch berechneter Forderungshöhe

  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 8 U 53/18

    Kündigung aus wichtigem Grund ist zeitnah zum Kündigungsanlass zu erklären!

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 23/13

    Rückzahlungsansprüche aufgrund Nichtigkeit einer Vereinbarung über die

  • LAG Nürnberg, 06.10.2009 - 7 Sa 868/08

    Höhe einer betrieblichen Invalidenrente - Versorgungsfall

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - U (Kart) 2/13
  • LG Köln, 20.02.2019 - 16 O 213/16
  • OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 7 U 158/10

    Begründetheit der Kündigung des Betriebsführungsvertrages hinsichtlich einer

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 1 U 62/08

    Rückforderung gezahlter überhöhter Stromnetznutzungsentgelte: Darlegungs- und

  • AG Waldbröl, 22.02.2016 - 15 C 119/15

    Vollstreckungsabwehrklage; Rechtsschutzbedürfnis; Umfang; sachliche

  • OLG München, 04.09.2018 - 17 U 979/18

    Schadensersatz wegen (angeblich) unberechtigter Kündigungen von Darlehens- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht