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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15   

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BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46985)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46985)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46985)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 552a ZPO, § 552a Satz 1 ZPO, Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2013/11/EU, Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, Richtlinie 2009/22/EG, RL 2013/11/EU, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB

  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderungen an einen Güteantrag im Hinblick auf eine Bewirkung der Hemmung der Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestanforderungen an einen Güteantrag im Hinblick auf eine Bewirkung der Hemmung der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2015 - 1 BvR 1817/15

    Nichtannahme ohne Begründung: Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2015 (III ZR 198/14, BGHZ 206, 41) nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).
  • BGH, 24.03.2016 - III ZB 75/15

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15
    Diesen Anforderungen der Richtl inie genügt die Regelung in § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, nach der die Veranlassung der Bekanntgabe eines Güteantrags zur Hemmung der Verjährung führt (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - III ZB 75/15, juris Rn. 18).
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - IV ZR 238/15
    Dem entspricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2015 (III ZR 198/14, BGHZ 206, 41) nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).
  • OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18

    Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Die genannten Anforderungen an einen Güteantrag verstoßen nicht gegen europäisches Recht (BGH, Beschluss vom 24.3.2016, Az. III ZB 75/15; Beschluss vom 7.12.2016, Az. IV ZR 238/15).
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18

    Bei Deckungszusage Schadensersatzansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen

    Darauf, dass im Februar 2016 ein weiteres Verfahren vor dem IV. Zivilsenat unter dem Aktenzeichen IV ZR 238/15 anhängig war, in dem es ebenfalls darauf ankam, ob der dort streitgegenständlichen Güteantrag verjährungshemmende Wirkung hatte, kommt es danach nicht an.

    Im Einklang hiermit steht, dass der IV. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 Rz. 4) in Bezug auf die streitgegenständliche Problematik ausdrücklich von einer "neueren Rechtsprechung" des III. Zivilsenats spricht.

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18

    Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen

    Darauf, dass im Februar 2016 ein weiteres Verfahren vor dem IV. Zivilsenat unter dem Aktenzeichen IV ZR 238/15 anhängig war, in dem es ebenfalls darauf ankam, ob der dort streitgegenständlichen Güteantrag verjährungshemmende Wirkung hatte, kommt es danach nicht an.

    Im Einklang hiermit steht, dass der IV. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 Rz. 4) in Bezug auf die streitgegenständliche Problematik ausdrücklich von einer "neueren Rechtsprechung" des III. Zivilsenats spricht.

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18
    Darauf, dass im Februar 2016 ein weiteres Verfahren vor dem IV. Zivilsenat unter dem Aktenzeichen IV ZR 238/15 anhängig war, in dem es ebenfalls darauf ankam, ob der dort streitgegenständlichen Güteantrag verjährungshemmende Wirkung hatte, kommt es danach nicht an.

    Im Einklang hiermit steht, dass der IV. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 07.12.2016 - IV ZR 238/15 Rz. 4) in Bezug auf die streitgegenständliche Problematik ausdrücklich von einer "neueren Rechtsprechung" des III. Zivilsenats spricht.

  • OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten

    Die genannten Anforderungen an einen Güteantrag verstoßen nicht gegen europäisches Recht (BGH, Beschluss vom 24.03.2016, Az. III ZB 75/15; Beschluss vom 07.12.2016, Az. IV ZR 238/15).
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   BGH, 07.09.2016 - IV ZR 238/15   

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https://dejure.org/2016,46986
BGH, 07.09.2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46986)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46986)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2016 - IV ZR 238/15 (https://dejure.org/2016,46986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, § 203 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz gegenüber einem englischen Lebensversicherer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz gegenüber einem englischen Lebensversicherer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 238/15
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist nicht mehr erforderlich, nachdem der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in zwei Urteilen vom 28. Oktober 2015 (IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 und IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548) grundsätzlich darüber entschieden hat, welche Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Rahmen eines Güteantrags in Fällen der vor liegenden Art zu stellen sind, damit der Antrag eine Hemmung der Verjährung bewirken kann.

    aa) Wie der Senat mit Urteil vom 28. Oktober 2015 (IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545) entschieden und im Einzelnen ausgeführt hat (aaO Rn. 12 ff.), genügt es zur Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in Fällen der vorliegenden Art, in denen es um einen Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsmängeln infolge ungenügender Aufklärung über Besonderheiten des von der Beklagten angebotenen Versicherungsprodukts geht, wenn Policennummer, Zeichnungssumme, Art und Umfang der behaupteten Aufklärungspflichtverle tzungen und des geltend gemachten Schadensersatzanspruches bezeichnet werden (aaO Rn. 19).

    Dies setzt voraus, dass auch sie ausreichend über den Gegenstand des Verfahrens informiert wird (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 aaO Rn. 13; BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, NJW 2015, 3297 Rn. 17; vom 18. Juni 2015 - III ZR 198/14, VersR 2015, 1571 Rn. 23 f.; vgl. zum letztgenannten Urteil auch BVerfG, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).

    Auch waren weitere Angaben zum Beratungszeitraum und Beratungsgespräch entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14 aaO Rn. 18).

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 238/15
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist nicht mehr erforderlich, nachdem der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in zwei Urteilen vom 28. Oktober 2015 (IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 und IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548) grundsätzlich darüber entschieden hat, welche Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Rahmen eines Güteantrags in Fällen der vor liegenden Art zu stellen sind, damit der Antrag eine Hemmung der Verjährung bewirken kann.
  • BGH, 20.08.2015 - III ZR 373/14

    Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens: Inhaltliche

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 238/15
    Dies setzt voraus, dass auch sie ausreichend über den Gegenstand des Verfahrens informiert wird (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 aaO Rn. 13; BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, NJW 2015, 3297 Rn. 17; vom 18. Juni 2015 - III ZR 198/14, VersR 2015, 1571 Rn. 23 f.; vgl. zum letztgenannten Urteil auch BVerfG, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 238/15
    Dies setzt voraus, dass auch sie ausreichend über den Gegenstand des Verfahrens informiert wird (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 aaO Rn. 13; BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, NJW 2015, 3297 Rn. 17; vom 18. Juni 2015 - III ZR 198/14, VersR 2015, 1571 Rn. 23 f.; vgl. zum letztgenannten Urteil auch BVerfG, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).
  • BVerfG, 10.09.2015 - 1 BvR 1817/15

    Nichtannahme ohne Begründung: Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines

    Auszug aus BGH, 07.09.2016 - IV ZR 238/15
    Dies setzt voraus, dass auch sie ausreichend über den Gegenstand des Verfahrens informiert wird (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 aaO Rn. 13; BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, NJW 2015, 3297 Rn. 17; vom 18. Juni 2015 - III ZR 198/14, VersR 2015, 1571 Rn. 23 f.; vgl. zum letztgenannten Urteil auch BVerfG, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 BvR 1817/15, juris).
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