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   BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54   

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https://dejure.org/1955,218
BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54 (https://dejure.org/1955,218)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1955 - IV ZR 238/54 (https://dejure.org/1955,218)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1955 - IV ZR 238/54 (https://dejure.org/1955,218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 545
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1952 - IV ZR 112/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Eine im Schrifttum vertretene Meinung stellt es darauf ab, ob die Entscheidung von den Anträgen abweicht, die der Beklagte gestellt hat, sie will ihn in dieser Hinsicht wie den Kläger behandeln (so Schenke, ZPR 5. Aufl. § 84 III 1 c; Lent, JZ 1953, 276).

    Diesem letzteren Standpunkt hat sich der Senat in einer Ehesache in seinem Urteil vom 13. November 1952 - IV ZR 112/52 - JZ 1953, 276 angeschlossen und eine Berufung der beklagten Ehefrau für zulässig erklärt, die lediglich zu dem Zweck eingelegt war, um Widerklage zu erheben, nachdem im ersten Rechtszug die Ehe auf die Klage des Ehemanns geschieden worden war.

  • RG, 06.12.1926 - IV 688/26

    Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Dies ist auch der Standpunkt des Reichsgerichts sowohl in Vermögensrechtlichen als auch nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (RG in GruchBeitr 37, 1232; JW 1914, 693 Nr. 19; RGZ 106, 222; 115, 86).
  • RG, 02.02.1943 - I 116/42

    1. Ist der Patentinhaber durch eine die Nichtigkeitsklage ohne Änderung der

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Obwohl die Zivilprozessordnung keine Bestimmung darüber enthält, dass im Zivilprozess nur die unterlegene Partei ein Rechtsmittel einlegen kann, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung trotz der abweichenden Meinung angesehener Rechtslehrer (Planck, Lehrb d DCPR Bd. II Seite 443 und 458; Weismann, Lehrb d ZPR I Seite 435 bei Note 14; Hellwig, System d ZPR I S. 836) daran festgehalten, dass ein Rechtsmittel nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsmittelkläger durch die Entscheidung (Urteil, Beschluss) "beschwert" ist (RGZ 160, 191 [192]; 170, 346 [348]).
  • RG, 04.05.1939 - IV B 17/39

    1. Steht der Ehescheidungsklage des Ehegatten, gegen den der andere Ehegatte die

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Obwohl die Zivilprozessordnung keine Bestimmung darüber enthält, dass im Zivilprozess nur die unterlegene Partei ein Rechtsmittel einlegen kann, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung trotz der abweichenden Meinung angesehener Rechtslehrer (Planck, Lehrb d DCPR Bd. II Seite 443 und 458; Weismann, Lehrb d ZPR I Seite 435 bei Note 14; Hellwig, System d ZPR I S. 836) daran festgehalten, dass ein Rechtsmittel nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsmittelkläger durch die Entscheidung (Urteil, Beschluss) "beschwert" ist (RGZ 160, 191 [192]; 170, 346 [348]).
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Die beklagte Partei ist durch ein Urteil beschwert, wenn es seinem Inhalt nach für sie nachteilig ist, sie also mit dem Rechtsmittel eine für sie günstigere Entscheidung herbeiführen kann (BGH, Urteil vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54 = NJW 1955, 545, 546).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 93/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung eines Kfz-Stellplatzes;

    Die in der Verurteilung liegende materielle Beschwer ist im Rahmen der §§ 511 ff. ZPO ausreichend (BGH NJW 1955, 545; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 462; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage, Vor § 511 Rdnr. 19a).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09

    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des

    Eine Beschwer der Beklagten ergibt sich unter diesen Umständen bereits daraus, dass die ergangene Entscheidung des Amtsgerichts ihrem Inhalt nach für sie nachteilig ist und für sie die Möglichkeit besteht, im höheren Rechtszug eine abweichende Entscheidung zu ihren Gunsten zu erlangen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54, NJW 1955, 545, 546; vom 7. November 1974 - III ZR 115/72, NJW 1975, 539 f.; Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31).
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