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   BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03   

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https://dejure.org/2005,11758
BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03 (https://dejure.org/2005,11758)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2005 - IV ZR 271/03 (https://dejure.org/2005,11758)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - IV ZR 271/03 (https://dejure.org/2005,11758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Berufungsurteils wegen eines schwerwiegenden Verfahrensmangels; Folgen des Fehlens ausreichender tatbestandlicher Darlegungen und einer unterbliebenen Wiedergabe der Berufungsanträge; Auswirkungen des Fehlens eines eigenen Tatbestands und des Fehlens ...

  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § ... 426 Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 432; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 816 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 559 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; GKG § 72 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Ansprüche des früheren Eigentümers gegen den Ersteher eines Grundstücks nach Ablösung nicht voll valutierter Grundschulden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Das mag deshalb zweifelhaft sein, weil die Banken mit den Löschungsbewilligungen in erster Linie die vertraglichen Rückgewähransprüche erfüllen wollten (BGHZ 106, 375 ff. mit nicht vergleichbarer Fallgestaltung; BGH, Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - ZIP 1993, 664 unter I 2 b bb).

    Für diesen Fall wäre allerdings zu prüfen, ob eine solche Klausel - sollte sie formularmäßig vereinbart worden sein - einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält (vgl. dazu BGHZ 106, 375, 379 f.).

    Zwar mag eine Genehmigung seitens der Beklagten zu 1) in der Erhebung der Widerklage liegen (BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87 - NJW 1989, 1349 unter III 1 b; insoweit in BGHZ 106, 375 ff. nicht abgedruckt).

  • BGH, 23.03.1993 - XI ZR 167/92

    Ansprüche des früheren Eigentümers nach Ablösung des valutierten Restes eines

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Das mag deshalb zweifelhaft sein, weil die Banken mit den Löschungsbewilligungen in erster Linie die vertraglichen Rückgewähransprüche erfüllen wollten (BGHZ 106, 375 ff. mit nicht vergleichbarer Fallgestaltung; BGH, Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - ZIP 1993, 664 unter I 2 b bb).

    Denn der Ersteher hat nichts dadurch auf Kosten des früheren Eigentümers erlangt oder erspart, daß ihm der Grundbesitz wegen eines Gebotes, das sich aus bestehenbleibenden Rechten und einem Bargebot zusammensetzt, zugeschlagen worden ist, er aber diesen Betrag nicht hat aufwenden müssen; ein solcher Anspruch kann sich auch nicht aus der Vereitelung des Rückgewähranspruchs zum Nachteil des früheren Eigentümers ergeben (vgl. BGHZ 155, 63, 68; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1974 - V ZR 231/73 - NJW 1974, 2279 unter a; vom 2. Mai 1990 - XII ZR 20/89 - WM 1990, 1253 unter 1 b aa; vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - ZIP 1993, 664 unter I 2 b).

  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Zwar ist eine wörtliche Wiedergabe nicht zwingend erforderlich, wenn aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe zumindest sinngemäß deutlich wird, was mit dem eingelegten Rechtsmittel erstrebt worden ist (BGHZ 154, 99, 100 f.; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 91/03 - NJW 2004, 1390 unter I; BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 5/03 - WM 2004, 445 unter II 2).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 20/89

    Rückgewähranspruch wegen teilweise nicht mehr valutierter Grundschulden in der

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Denn der Ersteher hat nichts dadurch auf Kosten des früheren Eigentümers erlangt oder erspart, daß ihm der Grundbesitz wegen eines Gebotes, das sich aus bestehenbleibenden Rechten und einem Bargebot zusammensetzt, zugeschlagen worden ist, er aber diesen Betrag nicht hat aufwenden müssen; ein solcher Anspruch kann sich auch nicht aus der Vereitelung des Rückgewähranspruchs zum Nachteil des früheren Eigentümers ergeben (vgl. BGHZ 155, 63, 68; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1974 - V ZR 231/73 - NJW 1974, 2279 unter a; vom 2. Mai 1990 - XII ZR 20/89 - WM 1990, 1253 unter 1 b aa; vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - ZIP 1993, 664 unter I 2 b).
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67

    Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Das Berufungsgericht wird gegebenenfalls auch zu erwägen haben, ob die Banken, als sie die Löschungsbewilligungen erteilten, eine Leistung an beide Kläger erbracht haben, wie es für § 816 Abs. 2 BGB Voraussetzung wäre (BGHZ 53, 139, 141 f.).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 94/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils bei Verkündung im Termin zur

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Der Verweis auf die rechtlichen Ausführungen des Landgerichts, denen das Berufungsgericht an einigen Stellen beigetreten ist, vermag die unerläßliche tatbestandliche Darstellung oder eine Bezugnahme auf die durch das erstinstanzliche Gericht getroffenen Feststellungen nicht zu ersetzen und die Voraussetzungen des § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zu erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03 - BGHReport 2004, 759 unter II 1 zu § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Denn der Ersteher hat nichts dadurch auf Kosten des früheren Eigentümers erlangt oder erspart, daß ihm der Grundbesitz wegen eines Gebotes, das sich aus bestehenbleibenden Rechten und einem Bargebot zusammensetzt, zugeschlagen worden ist, er aber diesen Betrag nicht hat aufwenden müssen; ein solcher Anspruch kann sich auch nicht aus der Vereitelung des Rückgewähranspruchs zum Nachteil des früheren Eigentümers ergeben (vgl. BGHZ 155, 63, 68; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1974 - V ZR 231/73 - NJW 1974, 2279 unter a; vom 2. Mai 1990 - XII ZR 20/89 - WM 1990, 1253 unter 1 b aa; vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92 - ZIP 1993, 664 unter I 2 b).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung des restlichen Streits unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380 und ständig; Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 301 Rdn. 2-4).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung des restlichen Streits unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380 und ständig; Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 301 Rdn. 2-4).
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 91/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03
    Zwar ist eine wörtliche Wiedergabe nicht zwingend erforderlich, wenn aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe zumindest sinngemäß deutlich wird, was mit dem eingelegten Rechtsmittel erstrebt worden ist (BGHZ 154, 99, 100 f.; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 91/03 - NJW 2004, 1390 unter I; BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 5/03 - WM 2004, 445 unter II 2).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 122/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Bezugnahme auf die

  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 231/73

    Bewilligung der Löschung einer Grundschuld durch den Gläubiger gegen Zahlung des

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 5/03

    Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Weil es weder einen eigenen Tatbestand noch eine Bezugnahme auf die Feststellungen des Landgerichts enthält, kann ihm nicht entnommen werden, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, so dass sein Urteil einer rechtlichen Kontrolle in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03 - MDR 2004, 464 und vom 23. Februar 2005 - IV ZR 271/03 - unter II 1).
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