Rechtsprechung
BGH, 11.07.2007 - IV ZR 332/05 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
VVG § 6 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Verschweigen eines dem Versicherer bekannten Umstandes bei einer Schadensanzeige; Kenntnis des Versicherers bzgl. eines Vorschaden im Rahmen eines laufenden Versicherungsvertrages ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Leistungsfreiheit des Versicherers - Aufklärungsobliegenheit
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6 Abs. 3
Keine Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers bei einer durch Regulierung erworbenen Kenntnis des von dem VN verschwiegenen Vorschadens - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6 Abs. 3
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Kenntnis eines bei einer Schadensanzeige verschwiegenen Umstandes; Kenntnis eines Vorschadens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistungsfreiheit bei Kenntnis von verschwiegenem Umstand?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Verlust des Versicherungsschutzes wegen Verletzung der Aufklärungspflicht, wenn Versicherer bereits positive Kenntnis hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen Umstand verschweigt, den der Versicherer bereits positiv kennt
- IWW (Kurzinformation)
Kasko - Versicherer kennt verschwiegenen Vorschaden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kaskoleistung trotz vorheriger Falschangaben?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Kaskoleistung trotz vorheriger Falschangaben
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Leistungsfreiheit bei Verschweigen von dem Versicherer bekannter Vorschäden
- kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Leitsatz)
Vorschadenskenntnis des Kfz-Versicherers auf Grund eigener Regulierung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Das Verschweigen eines Vorschadens führt nicht immer zur Leistungsfreiheit des Versicherers
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Verschweigen von Vorschäden: Keine Leistungsfreiheit bei Kenntnis des VR
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2700
- NJW-RR 2007, 1519 (Ls.)
- MDR 2007, 1313
- NZV 2007, 519
- VersR 2007, 1267
- DB 2007, 2202
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung …
Auszug aus BGH, 11.07.2007 - IV ZR 332/05
Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten (Fortführung des Senatsurteils vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 a; Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481).Das unterscheidet den Fall von anderen Fällen, in denen sich der Versicherungsnehmer lediglich darauf beruft, der Versicherer habe den von ihm verschwiegenen Sachverhalt zunächst zwar nicht positiv gekannt, jedoch entweder auf anderem Wege noch rechtzeitig erfahren oder sich die erforderlichen Kenntnisse jedenfalls anderweitig - etwa durch eine Dateiabfrage - verschaffen können (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481; r+s 2007, 147 Tz. 15 f.).
Denn diese lassen - anders als ein bereits sicher erworbenes Wissen - das Aufklärungsinteresse des Versicherers noch nicht entfallen (Senatsurteil vom 17. Januar 2007 aaO).
- BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03
Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer …
Auszug aus BGH, 11.07.2007 - IV ZR 332/05
Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten (Fortführung des Senatsurteils vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 a; Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481).a) Der Senat hat bereits entschieden, dass Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nicht in Betracht kommt, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen Umstand verschweigt, den der Versicherer bereits positiv kennt (Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter II 2 a).
- OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07
Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko
Fragen nach einem solchen dem Versicherer bekannten Umstand, sind der Aufklärung des Tatbestands nicht dienlich, weil der Tatbestand insoweit bereits aufgeklärt ist (vgl. BGH, Urt.v. 11.7.2007 - IV ZR 332/05, VersR 2007, 1267 m.w.N). - OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 1399/18
Zahlungsanspruch aus einer Diebstahlversicherung für einen entwendeten PKW
Verschweigt der Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen Umstand, den der Versicherer jedoch bereits positiv kennt, dann kommt eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nicht in Betracht (vgl. nur BGH, Urteil vom 11.07.2007, Az.: IV ZR 332/05 - juris). - OLG Köln, 08.04.2008 - 9 U 160/07
Kfz-Kaskoversicherung - Vorsteuerabzugsberechtigung: Falschangaben in …
Diese Beurteilung steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2007 (Az IV ZR 332/05, VersR 2007, 1267 = NJW 2007, 2700), auf die der Kläger sich beruft.
- OLG Hamm, 11.01.2012 - 20 U 64/11
Begriff der Vertragsanpassung i.S. von Art. 1 Abs. 3 EGVVG; Rechtsfolgen der …
Nach der Rechtsprechung kommt eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dann nicht in Betracht, wenn der Versicherer - wie hier die Beklagte - den erfragten Umstand positiv kennt (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.2005, IV ZR 239/03, VersR 2005, 493, Urt. v. 11.07.2007, IV ZR 332/05, VersR 2007, 1267;… zum Ganzen auch: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl., AKB E.1 Rn 77ff = S. 509 ff m.w.N.). - LG Coburg, 29.01.2008 - 22 O 638/07
Leistungsbefreiung einer Fahrzeugversicherung wegen Obliegenheitsverletzungen des …
Der Kläger bezieht sich dabei auf die unter anderem in NJW 2007, S. 2700 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs.Die höchstrichterliche Rechtsprechung macht von dieser strengen Vorgabe nur für den Fall eine Ausnahme, dass der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrags über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, weil er dann diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten kennt (vgl. BGH, NJW 2007, S. 2700, 2701).
- LG Saarbrücken, 06.09.2011 - 14 S 2/11
Zum Verschweigen von Vorschäden an einem Wohnwagen gegenüber dem Privatgutachter …
Fragen nach einem solchen dem Versicherer bekannten Umstand, sind der Aufklärung des Tatbestands nicht dienlich, weil der Tatbestand insoweit bereits aufgeklärt ist (vgl. BGH VersR 2007, 1267; Saarl. OLG VersR 2008 1643). - OLG Köln, 08.04.2008 - 9 U 157/07
Anspruch gegen den Versicherer auf Ersatz des durch einen Diebstahl des …
Soweit das Landgericht die Abweisung der Klage auch mit unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben zu Vorschäden begründet hat, stehen die Ausführungen nicht mit einem nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.07.2007, IV ZR 332/05, NJW 2007, 2700-2701 = Schaden-Praxis 2007, 330-331 = VersR 2007, 1267-1268) in Einklang, wonach schon ein Aufklärungsinteresse der Beklagten zu verneinen ist, soweit sie über Vorschäden aufgrund der bei ihr bestehenden Vollkaskoversicherung informiert war. - LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07
Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich …
Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten (BGH NJW 2007, 2700). - LG Köln, 08.01.2015 - 24 O 149/14
Verwirkung der Entschädigungspflicht eines Versicherers wegen arglistiger …
Das Aufklärungsinteresse fehlt nur dann, wenn der Versicherer positive Kenntnis über einen regulierungsrelevanten Umstand bereits vor einer täuschenden Äußerung des Versicherungsnehmers hat und insoweit auch keine Beweisbedürftigkeit entstehen kann, wie etwa bei der Leugnung eines Vorschadens, den der Versicherer selbst reguliert hat, nicht jedoch, wenn der Versicherer nur die Möglichkeit hat, eine Klärung herbeizuführen (vgl. die Urteile des BGH vom 17.01.2007, IV ZR 106/06, und vom 11.07.2007, IV ZR 332/05 - recherchiert über juris). - KG, 13.02.2009 - 6 U 203/08
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Arglistige Täuschung durch …
Denn eine derartige Erkenntnismöglichkeit lässt - anders als ein bereits sicher erworbenes Wissen - das Aufklärungsinteresse des Versicherers noch nicht entfallen (vgl. BGH VersR 2007, 1267 f.; 2007, 481 f.).