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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88   

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BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88 (https://dejure.org/1990,3146)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1990 - IV ZR 334/88 (https://dejure.org/1990,3146)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - IV ZR 334/88 (https://dejure.org/1990,3146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einer Feuerversicherung - Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Versicherung in eigenem Namen trotz Abtretungen und Pfändungen - Prozessführungsbefugnis bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen - Aufnahme der erneuten Vernehmung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Brandes durch weggeworfene Zigarette - Risiko der Einschätzung der Rechtslage und Verzug des Ersicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Diese Bestätigungen waren im Revisionsverfahren zu berücksichtigen, denn die Klägerin hatte schon in den Tatsacheninstanzen für Gericht und Gegner erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß sie - den Zahlungsanspruch betreffend - den Prozeß in gewillkürter Prozeßstandschaft führe (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 21/87 - BGHR ZPO § 51 Abs. 1, Prozeßstandschaft, gewillkürte 7; Urteil vom 8. Januar 1987 - IX ZR 66/85 - NJW 1987, 1026, 1027).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Das Risiko, die Rechtslage unzutreffend zu beurteilen, trägt grundsätzlich der Schuldner (BGHZ 89, 296, 303).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Ob es ausreicht, daß das Ergebnis einer Beweisaufnahme im Urteil mitgeteilt wird (so BGHZ 40, 84; Urteil vom 24. Februar 1987 - VI ZR 295/85 - BGHR ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4, Protokollinhalt 1 = LM ZPO § 160 Nr. 8; Urteil vom 29. November 1988 - VI ZR 231/87 - VersR 1989, 189), kann hier offenbleiben.
  • BGH, 08.01.1987 - IX ZR 66/85

    Recht des Grundstücksgläubigers in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Diese Bestätigungen waren im Revisionsverfahren zu berücksichtigen, denn die Klägerin hatte schon in den Tatsacheninstanzen für Gericht und Gegner erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß sie - den Zahlungsanspruch betreffend - den Prozeß in gewillkürter Prozeßstandschaft führe (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 21/87 - BGHR ZPO § 51 Abs. 1, Prozeßstandschaft, gewillkürte 7; Urteil vom 8. Januar 1987 - IX ZR 66/85 - NJW 1987, 1026, 1027).
  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 295/85

    Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Ob es ausreicht, daß das Ergebnis einer Beweisaufnahme im Urteil mitgeteilt wird (so BGHZ 40, 84; Urteil vom 24. Februar 1987 - VI ZR 295/85 - BGHR ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4, Protokollinhalt 1 = LM ZPO § 160 Nr. 8; Urteil vom 29. November 1988 - VI ZR 231/87 - VersR 1989, 189), kann hier offenbleiben.
  • BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 234/86

    Deckung eines Brandschadens an der Betriebseinrichtung und an den Lagerbeständen

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Die Revision der Klägerin führte zur Aufhebung dieses Urteils und zur Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Urteil vom 23. März 1988 - IVa ZR 234/86 - VersR 1988, 506).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage bei unübersichtlichen Sachverhalten, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153; Palandt/Heinrichs, BGB 49. Aufl. § 285 Anm. 2 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1988 - VI ZR 231/87

    Spezifische Risiken einer Operation - Voraussetzungen des Vertrauens nur auf

    Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88
    Ob es ausreicht, daß das Ergebnis einer Beweisaufnahme im Urteil mitgeteilt wird (so BGHZ 40, 84; Urteil vom 24. Februar 1987 - VI ZR 295/85 - BGHR ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4, Protokollinhalt 1 = LM ZPO § 160 Nr. 8; Urteil vom 29. November 1988 - VI ZR 231/87 - VersR 1989, 189), kann hier offenbleiben.
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (BGH, Urt.v. 16.05.1990, IV ZR 334/88, VersR 1990, 893; Urt. v. IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage bei unübersichtlichen Sachverhalten, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 334/88 -, VersR 1990, 893; BAG, Urteile vom 1. Februar 1960 - 5 AZR 20/58 - BAGE 9, 7, 18 und vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350, 353 mwN).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1993 - 7 U 293/92

    Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld ; Leistungsfreiheit wegen

    Ein Tatsachenirrtum des Versicherers ist in den Regel dann unverschuldet, wenn er nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen braucht, wobei es von Bedeutung ist, ob er oder der Versicherungsnehmer die Beweislast trägt (BGH r + s 1990, 243, 244; r + s 1991, 37, 38; VersR 1991, 331 ff. [BGH 09.01.1991 - IV ZR 97/89]).
  • LG München I, 15.06.2018 - 5 HKO 1426/17

    Vorstandsdienstvertrag

    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage bei unübersichtlichen Sachverhalten, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (vgl. BGH, Urt. v. 16.5.1990, Az. IV ZR 334/88; NJW 2007, 428, 430 f. = NZM 2007, 35, 37 = WuM 2007, 24, 26 f. = ZMR 2007, 103, 106 f. = DWW 2007, 22, 24 f.).
  • LG Stuttgart, 04.01.2018 - 22 O 48/17

    Betriebshaftpflichtversicherung: Bereicherungsanspruch nach nachträgliche

    Eine falsche Einschätzung der Sachlage kann nur ganz ausnahmsweise den Eintritt des Verzuges verhindern (BGH vom 16.05.1990 - IV ZR 334/88).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1990 - IV ZR 334/88   

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BGH, 14.03.1990 - IV ZR 334/88 (https://dejure.org/1990,7673)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1990 - IV ZR 334/88 (https://dejure.org/1990,7673)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1990 - IV ZR 334/88 (https://dejure.org/1990,7673)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Brandverursachung - Wegwerfen von Zigarrenresten - Grobe Fahrlässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 893
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (BGH, Urt.v. 16.05.1990, IV ZR 334/88, VersR 1990, 893; Urt. v. IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06

    Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des

    Der BGH (VersR 90, 893) hat in einem vergleichbaren Fall das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint und ausgeführt, dass dann, wenn ein Repräsentant (diese Eigenschaft war im Fall des BGH im Gegensatz zum vorliegenden Rechtsstreit gegeben) des Versicherungsnehmers vor dem Verlassen der Geschäftsräume einen Aschenbecher mit Zigarettenresten, der zwischen Regalen im Lager gestanden habe, entleert habe, die Grenze zur groben Fahrlässigkeit dann überschritten sei, wenn zwischen dem Ende des Rauchens und dem Wegwerfen der Zigarettenreste eine so kurze Zeitspanne liege, dass es sich dem Repräsentanten habe aufdrängen müssen, die Zigarettenreste könnten noch eine zündfähige Temperatur haben.
  • OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Beschlußverfahren; Schadensersatz wegen

    Als ausnahmslos zu vertretendes Prozeßrisiko sind aber nur Irrtümer über Sachfragen, den Tatsachenstoff eines Prozesses oder über die Beweisbarkeit einzustufen (vgl. BGH VersR 1990, 893, 894); der BGH hat den Begriff des Prozeßrisikos ausdrücklich auf eine "nicht ganz klare Sachlage" beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 160, 161).

    In diesem Fall kann ein Rechtsirrtum einer Partei unverschuldet sein, zum Beispiel wenn das zuständige Gericht plötzlich von der bisherigen Rechtsprechung abweicht (vgl. BGH VersR 1990, 893, 894).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Ein Irrtum des Schuldners über eine Leistungspflicht, insbesondere eine falsche Einschätzung der Sach- und Rechtslage bei unübersichtlichen Sachverhalten, steht der Annahme des Verzuges nur ganz ausnahmsweise entgegen, etwa bei einer unerwarteten Änderung der Rechtsprechung oder vergleichbaren Sachverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 334/88 -, VersR 1990, 893; BAG, Urteile vom 1. Februar 1960 - 5 AZR 20/58 - BAGE 9, 7, 18 und vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350, 353 mwN).
  • OLG Celle, 16.02.2010 - 8 W 3/10

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen Verstoßes gegen

    Die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1990 (VersR 1990, 893 [BGH 14.03.1990 - IV ZR 334/88] ) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 9 U 150/99

    Beschränkte Mieterhaftung bei Belastung mit den Kosten der Gebäudeversicherung

    Wer Zigarettenreste unmittelbar nach dem Rauchen in Papierabfälle wirft, ohne sich zu vergewissern, daß sie nicht mehr zündfähig sind, handelt leichtfertig, sorglos und damit grob fahrlässig (vgl. OLG Hamm, VersR 1988, 26 f.; siehe auch BGH, VersR 1990, 893).
  • OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2369/98

    Wirksame Kündigung von Leasingverträgen wegen Zahlungsverzug; Sicherungscharakter

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